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Frage zur Einkleidung und zur Beförderung

Begonnen von Andi82, 20. Januar 2012, 14:12:31

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Andi82

Hallo Kameraden,

Wer kennt sich aus? Ich habe mich entschieden Reservist zu werden und hab jetzt das ganze Antragsgerödel abgeschickt. Leider konnte mir die nette Dame in der Verbandsgeschätsstelle nicht weiter helfen und der FwRes ist zur zeit nicht da.

meine Frage zur Einkleidung:
Ich war damals bei einem ABC Abwehrbatalion das zu den Gebirgsjägern gehört hat. Wir hatten daher zu den normalen Kamfstiefeln, die BW Bergstiefel. Und der Dienstanzug war auch von den Gebirgsjägern, heist: Gebirgsjägerblouson mit Edelweisszeichen und Keilhose.
Bekomm ich bei der Einkleidung genau diese Dienstkleidung wieder? Oder gibt es da eine Standart Heeres Kleidung? ich hab kein Plan von dem ganzen.

Meine zweite Frage:
wie schaut es mit Beförderungen als Reservist aus? bleibt man als Reservist der Dinstgrad mit dem man ausgeschieden ist? wird man befördert? und wenn ja, wie geht das von statten. Muss ich was besonderes leisten oder geht das nach Reservedienstzeit?

Ihr seht ich bin im mommnet total Planlos,  :o aber wär klasse wenn mich mal einer aufklären könnte.

Dank euch ;)

KlausP

Die Frage der Bekleidung lasse ich mal bewusst aussen vor.

ZitatMeine zweite Frage:
wie schaut es mit Beförderungen als Reservist aus? bleibt man als Reservist der Dinstgrad mit dem man ausgeschieden ist? wird man befördert? und wenn ja, wie geht das von statten. Muss ich was besonderes leisten oder geht das nach Reservedienstzeit?

Reservisten können nur dann befördert werden, wenn sie

- auf einem Dienstposten beordert sind (d.h., sie sind auf einem für Reservisten vorgesehenen Dienstposten in einem Verband/einer Einheit eingeplant), die Mitgliedschaft im VdRBw ist für eine Beförderung völlig irelevant.
- Wehrübungen leisten. Nach einer festgelegten Anzahl von geleisteten Wehrübungstagen und den vorgeschriebenen Stehzeiten zwischen den einzelnen Beförderungen kann man zum jeweils nächsten Dienstgrad in seiner Laufbahn befördert werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Wie das mit der Einkleidung geregelt wird, hängt auch ein wenig davon ab, wo Sie jetzt leben ;) ! In Wilhelmshaven wird man Ihnen wohl eher nicht die Keilhose und das "Affenjäckchen" geben können ;) ! Aber lassen Sie sich doch mal überraschen, was tatsächlich passieren wird ...

Wenn Sie mit "Ich habe mich entschieden Reservist zu werden ..." den Beitritt zum Reservistenverband meinen, denn Reservist sind Sie per Definition seit Ihrer Entlassung aus der Bundeswehr, dann können Sie alleine dadurch definitiv nicht befördert werden. Dazu gehört zumindest eine sog. "Beorderung" (= Einplanung auf einer Reservistenstelle der Bundeswehr!) und natürlich die entsprechend abgeleisteten Wehrübungstage auf Ihrer Beorderungsstelle! Und alle ernsthaften Reservisten hoffen, dass dies auch weiterhin so bleibt ;) ! Naheres hierzu finden Sie, wenn Sie mit dem Begriff "ZDv 20/7" die "alte Tante Google" füttern ;) !

Als was sind Sie denn abgegangen? Dienstgrad? Wo waren Sie denn im aktiven Dienst? Einheit?


miguhamburg1

Der Fragensteller erhält den ganz normalen Heeres-Dienstanzug mit Ärmelabzeichen des WBK, das seinem zuständigen LKdo vorgesetzt ist.
Skijacke, Bergmütze und Keilhose bekäme er nur, wenn er bei einem Truppenteil beordert wäre, der damit ausgestattet ist, sprich: der GebIgBrig 23.

Tommie

Danke, Migu, für die Bestätigung dessen, was ich mir fast gedacht habe!

Diejenigen Reservisten, die ich kenne und die mit den "Insignien" der GebTr ausgestattet sind, gehören tatsächlich alle zu den TrT der GebJgBrig 23! Sicher war ich mir lediglich darin, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine LHBw-Service-Station die Bekleidung der Gebirgsjäger vorrätig hat, direkt proportional zur Entfernung der Station von den Standorten der GebJgBrig 23 abnimmt ;) ! Bergstiefel werden diejenigen, die fürs Ausland einkleiden auch haben, aber das wars dann auch schon!

Ich wurde z. B. vor meinem Einsatz bei UNOMIG auf Veranlassung des EinsFüKdoBw in Beelitz eingekleidet und habe dabei nicht nur meine "alten" Haix-Bergstiefel (Ich weis, dass es eigentlich Trecking-Stiefel waren!) in eine Paar neue Meindl-Bergstiefel getauscht, sondern zusätzlich für diesen Einsatz noch ein zweites Paar Meindl empfangen!

miguhamburg1

Der Wohnort des Reservisten ist in dieser Frage unerheblich. Wenn er berechtigt ist, den Berganzug zu tragen, dann müsste ihn auch der LHBw Servicepunkt in Kiel zur Ausgabe bereitstellen, auch wenn dazu eine Umlagerung vom Stützpunkt in Reichenhall notwendig wäre.

Tommie

Sehe ich durchaus auch so, aber wir alle kennen doch unsere LHBw-Service-Stationen und die dort herrschende Arbeitsmoral der ehemaligen "StOV-Mockel", oder?

Bevor die etwas aus Bad Reichenhall anfordern, schicken sie eher den Reservisten dort runter ... ;) !

Beispiel (ohne "Bergkleidung"!): Ich sollte gegen Ende 2006 für den im Januar 2007 anstehenden KFOR-Einsatz mit der Fliegerzusatzausstattung (Einsatz als Luftretter auf dem SAR-Hubschrauber in Toplicane!) ausgestattet werden. Anruf bei der LHBw in Calw: "Da gehste besser nach Laupheim oder Germersheim, da kannst Du dann "Modenschau" vor Ort machen, bevor wir hier tonnenweise Material bewegen!" (Vermutlich wegen den Größen, die doch manchmal ein wenig anders ausfallen, als in der Theorie vorgegeben).

miguhamburg1

Leider kommt so etwas immer vereinzelt mal vor. Nun sind seitdem auch wieder einige Jahre vergangen und die LHBw hat ihre Logistikprozesse allein aufgrund der Einsätze erheblich verbessert. Der Bereitstellungsgrad von Bestandsartikeln innerhalb von drei Wochen nach Anforderung beträgt im Jahresschnitt 98%.

Holgi33

Immer wieder Klasse !

1.) Sie haben sich nicht entschieden Reservist zu werden sondern Sie sind es seit dem 1. Tag Ihrer Entlassung
2.) Um an DVag's teilzunehmen müssen Sie NICHT in den VdRBW eintreten
3.) Um eingekleidet zu werden müssen Sie NICHT in den VdRBW eintreten

Punkt 2 und 3 können Sie ohne VdRBW über den FwRes regeln.

Zu Beförderungen haben Sie hier bereits alles gelesen.
Sie sind jetzt in einen Verein eingetreten, da gibt es keine Beförderungen.  ;)

LoggiSU

Zitat von: Holgi33 am 20. Januar 2012, 17:57:04
Immer wieder Klasse !

1.) Sie haben sich nicht entschieden Reservist zu werden sondern Sie sind es seit dem 1. Tag Ihrer Entlassung
2.) Um an DVag's teilzunehmen müssen Sie NICHT in den VdRBW eintreten
3.) Um eingekleidet zu werden müssen Sie NICHT in den VdRBW eintreten

Punkt 2 und 3 können Sie ohne VdRBW über den FwRes regeln.

Zu Beförderungen haben Sie hier bereits alles gelesen.
Sie sind jetzt in einen Verein eingetreten, da gibt es keine Beförderungen.  ;)

Immer wieder Klasse:
woher wusste ich nur, das Pkt. 1 früher oder später immer und immer wieder aufs Butterbrot geschmiert wird?   ::)
Punkt 2 und 3 hat doch auch niemand behauptet, es wurde nur nach dem Prozedere der Einkleidung Res gefragt, was ja auch schon beantwortert wurde.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Tommie

Zitat von: Tommie am 20. Januar 2012, 14:23:28..., denn Reservist sind Sie per Definition seit Ihrer Entlassung aus der Bundeswehr, ...

Na ja, LoggiSU, vielleicht, weil ich dies bereits in meinem ersten Posting in diesem Fred erwähnt hatte ;) ?

ulli76

Ich denke, es ist für den TE schon wichtig zu wissen, dass Reservistendarsein und Mitgliedschaft im Reservistenverband zwei unterschiedliche Dinge sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Genau deswegen hatte ich das ja auch vollkommen sachlich so dargestellt ;) !

Andi82

Kameraden Danke für die Zahlreichen Antworten ;)

Das ganze Ufert nun ein bischen aus habe ich das Gefühl. Dass ich vom Tag meiner Entlassung an Reservist bin ist mir auch klar  ::) Ich hab mich damals nicht für eine MOB Stelle eintragen lassen, jetzt ist es natürlich so ne Sache mit den Wehrübungen und Beförderungen. Aber das wird sich schon noch klären. Hab mich jetzt auch für den RSUKr eintragen lassen, mal schauen was sich alles für möglichkeiten auf tun.
Hauptsächlich ging es mir um die Einkleidung. Hab heute die Info erhalten dass es grundsätzlich kein Problem ist den Gebirgsjägerdienstanzug zu erhalten. Doch ist der in der Kleiderkammer wo ich hin muss nicht zu haben. Ich muss dann ins Allgäu fahren um den Dienstanzug zu empfangen. Genau diese Geschichte hatte hier ja schon einer geschrieben.

Danke nochmals für die Informationen  :D


Tommie

#14
Andi82, derjenige war wohl ich gewesen ;) !

Aber ... ich rate Ihnen dringend, vorher dort anzurufen, denn ggf. ein paar hundert Kilometer umsonst zu fahren ist heftig!

Begründung: Die RSUKr, sind auch in Bayern nicht Bestandteil der Gebirgstruppe! Und schon gar nicht die in Südschweden ;) ! Und ... so lange Sie nicht in einem Truppenteil der zur GebJgBrig 23 gehört beordert sind, steht Ihnen diese Kleidung auch nicht zu! Wo sie in Ihrer aktiven Zeit waren ist vollkommen unwichtig! Was zählt ist die TSK / der OrgBer, zu der / dem Sie gehört haben, als Sie aktiver Soldat waren und das ist bei Ihnen zweifelsfrei das Heer! Somit werden Sie mit dem Dienstanzug Heer eingekleidet, bei dem dann auch nicht die Gefahr besteht, Jacke und Hose zu verwechseln ;) !

Quelle hierfür: Mein Feldwebel Res, mit dem ich gerade telefoniert habe, als ich Ihr Posting gelesen habe!

Seine Aussage: Er wird dort eingekleidet wo er wohnt und kriegt den ganz normalen Heeresanzug, solange er nicht zu einer Einheit der GebJgBrig 23 gehört! Alles andere würgt spätestens die LHBw ab, in der er das Affenjäckchen fordert! Die wissen nämlich genau, wem diese Bekleidung zusteht und wem nicht! Und einem Reservisten aus den RSUKr außerhalb Bayerns steht diese Bekleidung schon mal gar nicht zu, egal wo er vorher war.

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