Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Krankenversicherung nach der Bundeswehrzeit

Begonnen von Blue_Kingdom, 02. Februar 2012, 11:59:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Blue_Kingdom

Hallo,

hier die Eckdaten: War 8 Jahre bei der Bundeswehr. Befinde mich gerade in Endphase meiner schulischen Weiterbildung. Ende im März 2012. Dann erhalte ich noch 12 Monate weiter Übergangsgebührnisse.
Will mich selbständig machen, nun das Problem...
Man hat ja seine kleine Anwaltschaft (Krankenversicherung privat)aktiviert. Nun sagt aber die gesetzliche Krankenkasse, das sie mich nicht nehmen könnten, da ich ja privat versichert sei...???
Ich bin Familienvater, verheiratet und habe drei Kinder..., Kinder sind unberechbar, und ich bin bereit monatlich mehr zuzahlen für die Krankenkasse. Die Sagen das ginge nicht wegen der Bundeswehr.
Es gibt aber die Möglichkeit das man sich auf die Wiedereingliederung beruft und dann offiziell, also schriftlich einen ablehnen müssen. Dann kann man sich die gesetzliche Krankenkasse aussuchen.
Hat jemand damit Erfahrung...???





Andi

#1
Lies den Text mal durch, editiere und korrigiere ihn, ersetze die "Anwaltschaft" durch den korrekten Begriff und eventuell bekommst du antworten!
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

alter Geist

Nö, keine Erfahrung. Aber ich hätte die Frage lieber an jemanden gestellt der da "persönlich zu greifen ist" z.B. den Sozial oder Bfd Berater. Es soll obwohl die Meinungen da weit auseinander gehen doch den einen oder anderen schlauen Kopf geben.  ;D
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

StOPfr

Ich schließe mich Andis kritischen Hinweisen an und vermisse auf jeden Fall ein "nicht", das den Aussagen einen ganz anderen Sinn geben könnte. Der Text insgesamt würde dann schlüssiger. 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

ulli76

Hast du denn die Anwartschaft aktiviert - also bist du in ner privaten oder nicht?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AriFuSchr

wie war das Versicherungsverhältnis vor der Dienstzeit als SaZ, Privat oder GKV?
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Andi

the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

AriFuSchr

es könnte auch eine Anwartschaft bezüglich der PflV bestehen, diese wäre auch bei einer GKV möglich
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

ulli76

#8
Muss man die denn aktivieren? Oder kann man die zum DZE einfach verfallen lassen und in ne GKV gehen?
(DIE Frage ist übrigens auch für mich persönlich interessant.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AriFuSchr

hier sind noch einige Dinge zu dubios, um wirklich antworten zu können.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

ZitatMuss man die denn aktivieren? Oder kann man die zum DZE einfach verfallen lassen und in ne GKV gehen?

... das kommt sehr individuell auf den Einzelfall an. Die Gesetzeslage ist jedenfalls inzwischen so, dass man NICHT so einfach wechseln kann.

Als Selbstständiger hat man die Wahl - dies führt zu einem Verweis auf die PKV.

Wer angestellt wird (und unter der Freistellungsgrenze liegt) kann auch wieder in die GKV gehen.

(Die Fragestellung ist aber sehr komplex, daher immer vom Fachmann im Einzelfall prüfen lassen).

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau