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Skoliose als RettAss

Begonnen von Speedy154, 09. Februar 2012, 20:08:22

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Speedy154

Guten Abend,

ich hatte vor kurzen meine Musterung und der Arzt hat bei mir eine leichte Skoliose festgestellt. Da ich aber RettAss werden möchte meinte er damit wird das wohl nichts.

Ich sagte zu ihm das es ja vielleicht richtig ist aber ich keine Einschränkungen und eine Starke Rückenmuskulatur habe. Er meinte dann, ja das sehe ich aber ich muss Ihnen trotzdem erstmal diese
Gesundheitsziffer oder sowas eintragen, damit bin ich von w200-w204 nicht tauglich =(

Er sagte dann noch die endgültige Entscheidung trifft der Arzt im Zentrum für Neugewinnung.

Meine Frage an euch ist, stimmt das wirklich das der Arzt im Zentrum entscheiden kann das trotz Skoliose eine Verwendung
als RettAss möglich ist oder hat der Arzt das nur als Trost gesagt?

Und vielleicht kann mir jemand sagen ob bei Skoliose auch Krankenpfleger nicht mehr in Frage kommt?

Viele Grüße und danke schonmal

ulli76

Das wird nichts werden. Die III42 (das ist die zugehörige Gesundheitsziffer) ist die ausschließende Gesundheitsziffer für den ganzen Rettungsdienst.
Und wenn du tatsächlich ne deutliche Skoliose hast, wird das auch schwer werden, die IIer Gradation zu bekommen. Mal davon abgesehen, dass es einfach keinen Sinn macht. Du wirst schlicht und ergreifend früher oder später Probleme mit dem Rücken bekommen.

Für Krankenpflege ist es kein Ausschluss, aber du solltest dir das sehr gut überlegen, da Krankenpflege ordentlich auf den Rücken geht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Speedy154

Danke für deine schnelle Antwort,

was meinst du mit die IIer Gradation?

Ja ich weiß das diese Berufe auf den Rücken gehen aber ich gehe dreimal die Woche ins Fitnessstudio und Trainiere verstärkt den Rücken das ich in
Zukunft keine Probleme bekomme und es ist wirklich nur eine leichte, ich komme auch ohne Probleme mit meinen Fingern an die Fußspitze mit geraden beinen...

ulli76

Aktuell hast du sehr wahrscheinlich ne IIIer -Gradation (das ist quasi der Schweregrad in der Gesundheitsziffer- schau mal in der ZDv 46/1 in der Version vom 1.9.2010). Die ist ein Ausschluss für Rettungsdienst bei der Bundeswehr. Eine IIer wäre eine Stufe niedriger, damit würde es passen.

Das Problem ist eben, dass die Belastung, die man im normalen Leben auf seinem Rücken z.B. beim Sport hat, eine kontrollierte Belastung ist. Bei der Bundeswehr ist die Belastung viel höher, weil man oft schnelle Bewegungen mit kalter Muskulatur machen muss, zusätzlich zum Körpergewicht noch Ausrüstung zu schleppen hat und es mit ungünstigen Körperhaltungen zu tun hat. Das dann teilweise auch noch über mehrere Tage ohne Ruhepause. Und wenn man schon Vorschäden der Wirbelsäule hat, kommt es in sehr vielen Fällen im Laufe der Dienstzeit zu Problemen.
Beim Rettungsdienst hat das was mit den Einsätzen zu tun. Die Belastung ist im Grundbetrieb in der Regel geringer als beim zivilen Rettungsdienst UND teilweise sogar als bei anderen Verwendungen.
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Speedy154

Ach so danke ich hatte eben mal gerade gegoogelt, man darf also für die IIer -Gradation nur geringe Abweichungen von den physiologischen Krümmungen der Wirbelsäule haben.

Ich werde einfach mit dem Arzt/Ärztin im Zentrum sprechen ob Sie das auch so sieht oder ob es evtl. doch eine andere Möglichkeit gibt, weil der Artzt bei der Musterung wirklich sehr unsicher war und immer wieder meine Wirlbelsäule geprüft hatte und meinte das ist "glaube" eine leichte krümmung, das ist mir nur alles sehr komisch vorgekommen.

Danke ulli76 das du mich so gut aufgeklärt hast ;)


ulli76

Kann gut sein, dass die dich dann noch zum Orthopäden schicken.

Übrigens: Rettungsassistent bei der Bundeswehr ist nicht vergleichbar mit Rettungsassistent im Zivilen.
Die Ausbilung ist zwar die gleiche, aber es gibt nur wenigst Diensposten wo man im Grundbetrieb tatsächlich RTW/NEF fährt.
Die anderen sind meist in den SanZentren- da macht man vor allem Ausbildung und Realversorgung auf Übungsplätzen. Letzteres besteht in der Regel darin zu warten, richtig zu tun gibt es da selten.
Oder man landest in einem San- oder LazRegiment und macht vor allem Materialbewirtschaftung und Ausbildung.
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Speedy154

hihi ulli76 das weiß ich doch ;)

ich informiere mich bei sowas vorab sehr und habe auch schon mehre Praktikas in Fachsanitätszentren gemacht.

Durfte sogar selbst einen Tag lang eine Ausbildungsgruppe von RettAss begleiten.
Deswegen bin ich überzeugt das ich und meine Körper dafür geeignet bin und das versuch ich bald im Zentrum zu beweisen =)

staff82

ich habe im kreiswehrersatzamt u. im zentrum für nachwuchsgewinnung t1 bekommen obwohl ich 6° skoliose habe...
wobei ich nicht weiss ab wieviel grad es zu einschränkungen kommen kann.


Tommie

#8
Die "Wahrheit" liegt dann definitiv hier:

ZDV 46/1, Anlage 3.2 Tabelle der Gesundheitsnummern und –ziffern (ausschließlich für Zeit- und BerufssoldatInnen)

(Bitte in diesem Dokument zur Gesundheitsziffer 42 auf Seite 47 vorgehen ... !)

Das ist die Vorgabe, nach der ein Musterungsarzt die seiner Untersuchung nach zutreffende Gesundheitsziffer vergibt!

Tommie

#9
EDIT: Ich hatte natürlich zuerst wieder den Teil für die Wehrpflichtigen verlinkt ;)  ::) !

Anmerkung: Mit einer Gradation II wäre die Verwendung möglich, kommt jedoch bei der Untersuchung oder einer Begutachtung an einem BWK die Gradation III heraus, dann haben Sie gelitten ;) ! Game over ...

mailman

Zudem haben wir hier schon oft erwähnt, das man ja bei jeder Untersuchung sei es vor einem Lehrgang oder vor dem Einsatz, das Riskio hätte wieder "rauszufallen"

Tommie

Hierzu wäre allerdings anzumerken, mailman, dass ich es trotz einer Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen (Auslandsdienst-, Tropendienst-, Borddienst- und Wehrflieger- ...) nicht erlebt habe, dass eine Skoliose an der Wirbelsäule nachgemessen wurde!

Allerdings sehe ich das bei einem entsprechenden Eintrag in der G-Akte des Soldaten als durchaus möglich, wenn auch nicht wirklich wahrscheinlich an! Mit Sicherheit "nachgemessen" werden wird wohl vor allen Dingen dann, wenn der Soldat mit entsprechenden Beschwerden beim Truppenarzt oder in einem BWK aufschlägt!

ulli76

Für die Truppenärzte ist es später noch recht einfach: Alleine schon rezidivierende Rückenbeschwerden rechtfertigen eine IIIer-Gradation. Da muss man nichts nachmessen.
Und bei denen, wo der Musterungsarzt entweder keine 42 oder ne II42 vergeben hat, rührt man tunlichst nicht mehr dran, solange der Patient keine Beschwerden hat-also wird deswegen auch nicht nachgemessen.
Interessant sind die Fälle von Laufbahn- und Verwendungswechseln für die dann die IIIer-Gradation ein Ausschluss ist. Aber da schicken wir die Soldaten meist zum Orthopäden und wie ich das mitbekommen hab, machen die das nach Bewschwerden und Augenmaß.
Allerdings ist der Ausschluss auch erst seit der letzten Änderung drin.

(Übrigens auch tückisch: Plattfiäß mit Einlagen sind ne III71 und auch die sind ein Ausschluss für Rettungsdienst,aber nicht für´s Fallschirmspringen.)
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: ulli76 am 10. Februar 2012, 15:36:31(Übrigens auch tückisch: Plattfiäß mit Einlagen sind ne III71 und auch die sind ein Ausschluss für Rettungsdienst, aber nicht für´s Fallschirmspringen.)

Das gab "damals" (TM) (= 1981) allerdings nur eine II/71 und die steht heute noch in meiner G-Akte drin :D ! Und ich habe sowohl Rettungsdienst für die BW gemacht (BWK Berlin zur In-Übung-Haltung!), als auch eine Tauglichkeit zum Fallschirmspringen erhalten, wobei letzteres ja nicht verwunderlich ist!

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