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Sonderurlaub als FWDLer?

Begonnen von HG3, 16. Februar 2012, 16:56:45

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HG3

Hallo!

ich hab ne frage zum sonderurlaub der für Bfd maßnahmen in vollzeit gewährt werden kann.

folgender sachverhalt:

mein kumpel (stuffz saz 8) und ich (fwdl23 im 13. dienstmonat) haben uns zusammen für ne interne maßnahme vom bfd angemeldet.
die maßnahme geht in vollzeit über 25 tage. wir haben beide zusammen einen urlaubsantrag eingereicht in dem wir 20t urlaub nehmen,
und noch 5t sonderurlaub beantragen.

heute ruft der spiess bei mir an und bestellt mich ins büro. und sagt mir so ungefär: "was ich mir einfallen lassen würde als fwdler sonderurlaub zu beantragen?!"

jetzt meine frage habe ich wirklich keinen anspruch auf sonderurlaub? hab mich ja schon damit abgefunden dass man als fwdler soldat 2. klasse ist aber dass es so hart ist hätte ich nicht gedacht...

ich hoffe auf eure hilfe und eventuelle erfahrungen!

danke!

KlausP

Hat der Chef der BFD-Maßnahme auf dem Anmeldebogen bereits zugestimmt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG3

ja die bfd maßnahme ist abgesegnet der chef hat schon vor einem monat unterschrieben. bin angemeldet und die maßnahme findet auch mit sicherheit statt.

KlausP

In der ZDv 14/5, F 511 (Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung), Ziffer 80 (8) steht:

ZitatZur Teilnahme an fachberuflichen Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen, die der Berufsförderungsdienst fördert, ... kann Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von mehr als zwei Jahren in den letzten beiden Jahren der militärischen Dienstleistung jeweils bis zu fünf Arbeitstagen Urlaub gewährt werden, wenn die Maßnahme mit dem Disziplinarvorgesetzten zeitlich abgestimmt ist und zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Soldaten auf Zeit mit einer bis zu zwei Jahren festgesetzten Dienstzeit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, kann Urlaub bis zu 5 Arbeitstagen während ihrer Dienstzeit gewährt werden.

Quelle:  http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/14_5/14_5.PDF
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG3


Schamane

Hatte ihr KpChef den Urlaub abgelehnt? Denn der Spiess kann  seine Stellungnahme schreiben, aber abschließend wird es durch den KpChef abgelehnt bzw. befürwortet.
Ansonsten hat der Forumsspiess schon alles geschrieben.  :)

KlausP

Ich weiss gar nicht, was der Kompaniefeldwebel sich da überhaupt noch reinhängt, schließlich ist die Anmeldung für die Maßnahme ja auch schon über seinen Tisch gelaufen, und das sogar zwei mal. Einmal, als der TE den Antrag reingegeben hat und dann als der Chef der Maßnahme zugestimmt und damit dem BFD gegenüber signalisiert hat, dass der Soldat für diese Maßnahme freigestellt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitathabe ich wirklich keinen anspruch auf sonderurlaub?

Die Antwort ist doch einfach: Ja, Du hast KEINEN Anspruch auf Sonderurlaub.

Der KpChef KANN (d. h. er muss nicht) Sonderurlaub genehmigen.

Dass die Maßnahme grundsätzlich genehmigt wurde (auch darauf gibt es keinen Anspruch), ist keine Vorentscheidung für Sonderurlaub - denn mehr als 5 Tage Sonderurlaub DARF der Chef nicht genehmigen - mindestens 20 Tage Urlaub sind zu nehmen.

KlausP

Hat er ja geschrieben:

Zitatwir haben beide zusammen einen urlaubsantrag eingereicht in dem wir 20t urlaub nehmen, und noch 5t sonderurlaub beantragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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