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Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst

Begonnen von StOPfr, 22. Februar 2012, 21:34:43

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StOPfr

Die Tagesschau berichtet heute (22.02.2012) um 20 Uhr in ihrer Hauptausgabe um 20 Uhr über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Soldaten im Sanitätsdienst erhalten Recht auf Antragsstellung zur Kriegsdienstweigerung

Livestream des Beitrags.

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StOPfr

Wird das nun - durch die Hintertür - die neueste Masche, um ein Medizinstudium kostenlos "abgreifen zu können" ? Seit nahezu 20 Jahren sollte doch auch das Sanitätspersonal wissen, dass es in den Einsatz gehen kann und dass man sich dort gegebenenfalls verteidigen muss. Die beiden klagenden Ärzte könnten sich vom Alter her sogar erst nach Beginn des AFG-Einsatzes beworben haben...
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schlammtreiber

Semper Communis
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Andi

Diese krude Rechtsauslegung kannte ich ja noch gar nicht. Spätestens seit der seltsamen Praxis des BMVg auch SanSold als Lagerwache in Afghanistan - also als Kombattanten - einzusetzen hätte sie sowieso keine Grundlage mehr gehabt, vor allem weil diese Praxis ja höchstrichterlich für "ok" befunden wurde.

Zitat von: StOPfr am 23. Februar 2012, 09:58:42
Wird das nun - durch die Hintertür - die neueste Masche, um ein Medizinstudium kostenlos "abgreifen zu können" ?

Nein, eine Entlassung nach KDV-Antrag gilt als Entlassung auf eigenen Antrag und dementsprechend werden natürlich auch die Ausbildungskosten eingefordert.

Zitat von: StOPfr am 23. Februar 2012, 09:58:42Seit nahezu 20 Jahren sollte doch auch das Sanitätspersonal wissen, dass es in den Einsatz gehen kann und dass man sich dort gegebenenfalls verteidigen muss. Die beiden klagenden Ärzte könnten sich vom Alter her sogar erst nach Beginn des AFG-Einsatzes beworben haben...

Mit Sicherheit.

Gruß Andi
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walli

JAJA die Sanis  ;).

Ich dachte immer.in erster Linie sind Sie Soldat und dann erst Arzt,Techniker,Kraftfahrer u.s.w.
Das Sie natürlich das gleiche recht haben wie alle anderen(KDV-Antrag stellen) ist natürlich richtig.

DannyBanny

Also, wenn ich als EinsSani in den Einsatz gehe, dann bin ich erstmal Soldat und damit ist meine Waffe mein Handwerkzeug, und dann halt in speziellen Situation werde ich dann zum RettSan.

Mir bringt es ja nichts, wenn ich nur "retten" kann aber nicht mit der Waffe umgehen kann bzw. bereit dazu bin sie auch zu benutzen.

So sehe ich das ...

Andi

Zitat von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:02:09
Also, wenn ich als EinsSani in den Einsatz gehe, dann bin ich erstmal Soldat und damit ist meine Waffe mein Handwerkzeug, und dann halt in speziellen Situation werde ich dann

Nö, denn da gibt es in bewaffneten Konflikten eine klare Definition von Kombattanten und ständiges Sanitätspersonal fällt da nicht drunter.
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miguhamburg1

Wieso krude Rechtsauslegung? Das BVerwG hat seiner Entscheidung nach allen bisher zugänglichen Informationen darauf abgestützt, was die Antragsteller sowie der Dienstherr vorgetragen haben. Damit war es fast nicht mehr auszuschließen, dass dieses Urteil so zustande kommt.

Nun durfte sich die Bundeswehr seit Mitte der 1990er Jahre zur Einsatzarmee entwickeln, was auch einen massiven Paradigmenwechsel bei dessen Einsatz und faktisch des Status des Sanitätspersonals mits ich brachte, die mit dem "alten Kriegsvölkerrecht" kaum noch etwas zu tun haben. Und, ja, auch der Einsatz des bewaffneten Sanitätspersonals ist Kriegsdienst (und im Übrigen auch immer gewesen). Wäre das nicht der Fall, dann hätten ja auch KDVler ihren Zivildienst im Sanitätsdienst der Bundeswehr leisten können.

DannyBanny

Zitat von: Andi am 23. Februar 2012, 19:11:26
Zitat von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:02:09
Also, wenn ich als EinsSani in den Einsatz gehe, dann bin ich erstmal Soldat und damit ist meine Waffe mein Handwerkzeug, und dann halt in speziellen Situation werde ich dann

Nö, denn da gibt es in bewaffneten Konflikten eine klare Definition von Kombattanten und ständiges Sanitätspersonal fällt da nicht drunter.

was meinste mit "Nö" ?

KlausP

Sanitätspersonal ist in bewaffneten Konflikten in erster Linie eines: Sanitätspersonal. Waffen darf dieses Personal nur einsetzen zur eigenen Verteidigung und der Verteidigung der in seiner Obhut stehenden Verwundeten. Einfach mal nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DannyBanny

Zitat von: KlausP am 23. Februar 2012, 19:24:28
Sanitätspersonal ist in bewaffneten Konflikten in erster Linie eines: Sanitätspersonal. Waffen darf dieses Personal nur einsetzen zur eigenen Verteidigung und der Verteidigung der in seiner Obhut stehenden Verwundeten. Einfach mal nachlesen.

Ja, das weiß ich. Aber trotzdem wenn man in die Situation kommen sollte, wäre es erstmal besser am Gefecht teilzunehmen anstatt, nur zu zuschauen .. oder etwa nicht ?
Ich rede jetzt natürlich davon wenn ich keinen Verwundeten Kameraden habe den versorgen muss.

KlausP

Dann darf das Personal an gar keinem Gefecht aktiv teilnehmen. Vielleicht sollten Sie sich mal mit der Problematik "Genfer Konvention" befassen.  Der Umstand, dass sich die Taliban in Afghanistan darum einen Sch*** kümmern steht auf einem anderen Blatt und hat damit rein gar nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Wobei zu beachten ist, dass die Übergänge zwischen "Teilnahme an einem Gefecht" und "Waffeneinsatz zur Selbstverteidigung" in vielen unserer Einsatzszenarien durchaus fließend sind, da die BAT den Patrouillen und sonstwelchen Einsatzformationen beigegeben und somit "mittendrin" sind. Das ist genau der Paradigmenwechsel, den ich zuvor ansprach. Denn früher kamen die Sanitäter erst dann, wenn das Gefecht im Großen und Ganzen beendet war, um die Verwundeten aus Verwundetennestern einzusammeln und zum TrVerbPl zu bringen.

Insofern ist es eben konsequent, wenn das Bundesverwaltungsgericht auch keinen bedeutsamen Unterschied zwischen Sanitätspersonal und den restlichen Soldaten bezüglich der Frage "KDV" mehr sieht.

DannyBanny

Ich kenn das alles was mit der Genfer Konvention zusammen hängt, ich weiß natürlich auch was Sie meine und das Sie recht haben. Aber wie "miguhamburg1" meinte liegt die "teilnahme am Gefecht" und "selbstverteidigung" sehr nah zusammen und geht schnell in eins über.

miguhamburg1

Kamerad Gedienter,

ich glaube doch nicht, dass Sie irgendetwas an unserem Rechtsstaat auszusetzen haben? Oder wäre es Ihnen lieber in einem Land zu wohnen, in dem es keine unabhängige Justiz gibt und in dem staatliches Handeln nicht prinzipiell auch der Überprüfbarkeit durch unabhängige Gerichte mit mehreren Eskalationsstufen unterliegt, so wie leider in vielen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.

Mal ganz am Rande: Soldaten geloben/schwören auch, dass die Gewaltenteilung in unserem Staat tapfer verteidigt wird.

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