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Ablehnung wegen Anzeige?

Begonnen von Kurator, 25. Februar 2012, 15:21:17

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Kurator

Hallo zusammen,

ich habe vor mich bei der Bundeswehr ab dem 1.7 verpflichten zu lassen.
Bei der Bewerbung musste ich meine Strafaktenzeichen (falls vorhanden) angeben.
Ich habe äußerste Angst,dass ich abgelehnt werde, da ich einmal vor 4 Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt wrude. Ich habe auf einem sozialen Netzwerk ein antisemitistisches Lied bzw dessen SOngtext veröffentlicht. Das war 2008, seit 2009 bin ich Mitglied der CDU, bin auch auf kommunaler Ebene sehr erfolgreich, war u.a. auch im Jugend Landtag 2010 + Jugend Bundestag 2011 als Mandat.
Außerdem habe ich noch eine Anzeige 2009 bekommen, weil ich ohne Führerschein Roller gefahren bin ,  desweiteren ist in meinem Verzeichnis aufgelistet, dass ich als Zeuge für folgende DInge geladen wurde: Jemand hat in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert+ besessen, ich war dabei und wurde als Zeuge aufgeschrieben,   das Gleiche bei Unterschlagung sämtlicher Güter. Ich selber war NICHT an den Dingen beteiligt, und habe auch keine Strafe, Klage, Anzeige oder ähnliches erhalten.
Ich bin u.a. 2010 in eine AUsnüchterungszelle gekommen, weil ich mich im totalen Rausch mit POlizisten und Securitys angelegt habe.

EIn Bekannter hatte mit dem Cannabis den gleichen Fall, auch nur Zeuge nichts weiteres , und wurde nachdem er im Oktober '11 eingezogen wurde, jetzt im Februar '12 deswegen rausgeschmissen.

Besteht also für mich die GEfahr, gerade wegen der Cannabis+Volksverhetzungs Sache nicht angenommen zu werden?


Vielen Dank  im Voraus!

Jakkaru

Zitatich habe vor mich bei der Bundeswehr ab dem 1.7 verpflichten zu lassen

Da werden Sie leider kein Glück mit haben. Denn verpflichten, können Sie sich nur selbst.

Zitatich einmal vor 4 Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt wrude
ZitatIch bin u.a. 2010 in eine AUsnüchterungszelle gekommen, weil ich mich im totalen Rausch mit POlizisten und Securitys angelegt habe.

Tja, irgendwann holt einen der Scheiss halt doch ein. Volksverhetzung, Wiederstand gegen Polizeibeamte und Kiffer im Umfeld. Das alles könnte ausreichen um Sie nicht einzustellen/einzuladen. Doch das, liegt allein im Ermessen des ZNwG. Ich würde es nicht schade finden, sollten Sie abgelehnt werden. Allein wegen der Sache im Vollrausch. Wer mit Alkohol nicht umgehen kann und dann seine Suffagressionen gegen andere richtet, hat meiner Meinung nach auch nichts beim Bund verloren ???
Ein 2er

Kurator

#2
Sie drehen hier die Sachen rum.
Ich habe meine Aggressionen nicht an Polizeibeamten ausgelassen, ich habe mich mit Ihnen angelegt, weil ich auf einem Fest nachdem ich Zivil Courage geleistet habe, von den Securitys "fertig gemacht" worden bin, und das wollten die Polizisten mir nicht glauben.   Ich habe kein Kifferumfeld, wie Sie es definieren, ich war an einem öffentlichen Platz während jemand gekifft hat, deswegen wurde ich als Zeuge aufgestellt, das hat nichts damit zu tun, dass ich mit Kiffern rumhänge.
Ich denke jeder sollte das Recht haben, seinem Land zu dienen, selbst wenn er in der Jugend gesündigt hat.
Hat doch jeder mal in gewisser Art und Weise...Sie nicht? So werfen Sie den ersten Stein...

wolverine

#3
Sie stellen hier eine Frage und wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt, pöbeln Sie ´rum? Was wollen Sie denn jetzt hören?

Die Zeugenauussagen spielen keine Rolle; Volksverhetzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Saufen und Aggressivität schon. Wie weit? Bewerben Sie sich und der Psychologe und Rechtsberater werden es Ihnen sagen. 1. Juli ist schon jetzt ein ambitioniertes Ziel.
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Jakkaru

ZitatSie drehen hier die Sachen rum.

Nö, ich hab Sie zitiert. Sie haben garnichts von Zivilcourage oder sonst was erwähnt. Sie sagten einzig und allein:

ZitatIch bin u.a. 2010 in eine AUsnüchterungszelle gekommen, weil ich mich im totalen Rausch mit POlizisten und Securitys angelegt habe.

Und Sie wollen mir hier wirklich erzählen, dass die Beamten Sie in die Ausnüchterung gesteckt haben, weil Sie mit denen diskutiert haben oder was?
Tut hier auch eigentlich garnichts zur Sache. Das ist wiedereinmal so ein Fall wie es ihn hier dauernd gibt. Jemand bekommt nicht die Antwort die er gern hätte und schon verdreht man Tatsachen, versteht alles falsch, will einem nur böses und hat ja eh absolut keine Ahnung. Hier bitte, ihre Wunschantwort...

ZitatBesteht also für mich die GEfahr, gerade wegen der Cannabis+Volksverhetzungs Sache nicht angenommen zu werden?

Nein, selbstverständlich nicht. Die Bundeswehr freut sich grade über Sie. Sie sind das Musterbeispiel eines Soldaten und unser Land darf sich glücklich schätzen, Sie bald in unserer Armee begrüßen zu dürfen.
Ein 2er

KlausP

ZitatIch habe äußerste Angst,dass ich abgelehnt werde, da ich einmal vor 4 Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt wrude.

Sind Sie dafür verurteilt worden - also vorbestraft?

Angelegenheiten, in denen Sie lediglich als Zeuge, aber nicht als Beschuldigter mit Polizei oder Justiz zu tun haben, sind für die Einstellung nicht von Belang. Mir ist auch nicht bekannt, dass Sie diese angeben müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kurator

Zitat von: KlausP am 25. Februar 2012, 16:06:06
ZitatIch habe äußerste Angst,dass ich abgelehnt werde, da ich einmal vor 4 Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt wrude.

Sind Sie dafür verurteilt worden - also vorbestraft?


Nein, ich habe lediglich 20 Sozialstunden bekommen. Für die Sache mit dem Roller 10.  Mein Führungszeugnis hat keine Einträge, vorbestraft bin ich auch nicht :)

KlausP

Klar dürften Sie vorbestraft sein, mit 1 x 20 und 1 x 10 Sozialstunden, die kann ja wahl nur ein Richter verhängt haben, entweder als Urteil im Ergebnis einer Gerichtsverhandlung oder als Strafbefehl. Die Bundeswehr erhält übrigens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Vorstrafe sind Eintragungen über 90 TS im BZR. Trotzdem könnte das zu Bedenken beim RB führen. Das weiß hier aber keiner.
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Kurator

Richter glücklicherweise nicht, das ging alles über einen Staatsanwalt... Habe mich bei der Polizei und dem dafür zuständigen Amtsgericht informiert, da wurde mir gesagt, dass die Fälle nicht schwerwiegend sind, und das Urteil auch nur mager, so dass ich nicht als vorbestraft gelte...

ulli76

Angeben musst du es trotzdem. Und wie Wolve schon schrieb, werden Rechtsberater und Psychologe (letzterer natürlich nur, falls es zu einer Einladung an´s ZNwG kommt) entscheiden, ob du damit trotzdem jetzt Soldat werden kannst, oder später oder gar nicht.

Ob du als Zeuge irgendwo ausgesagt hast, interessiert die Bundeswehr nicht. Insofern kann auch mit der Geschichte deines Kumpels was nicht stimmen- keiner wird wieder aus der Bundeswehr entlassen, weil er irgendwo als Zeuge gehört wude.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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