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Unterhaltsicherung bei Wehrübungen

Begonnen von Oldenbörger, 12. März 2012, 21:20:21

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Oldenbörger

Guten Abend Kameraden,

wie hier sicher schon öfters die Frage aufgetreten ist, hier noch einmal neu und konkret:
Wie hoch sind die Sätze in der Laufbahn der Mannschaften, die die Unterhaltsicherungsbehörde zahlt? :o
Ich habe mal von einem Richtwert von 20,20 Euro als Tagessatz gehört. Macht ca. 600 Euro im jedem
Wehrübungsmonat. Liege ich da richtig oder bin ich im falschen Flieger?? ;D
Das wären bei mir über 2400 Euro und das kommt mir bei 4 Monaten Wehrübung ziemlich viel vor...

Ich bin HG d. R. und absolviere meine 1.(2.-in zwei Teilen abgeleistete) Wehrübung von vier Monaten.
Vielen Dank im Voraus und Glück ab! ;D

KlausP

#1
Die USG-Sätze sind nicht von der Laufbahn abhängig. Es gibt unterschiedliche Ansprüche. Dazu muss man die Festlegungen im Unterhaltssicherungsgesetz lesen,für Wehrübende gelten die Bestimmungen der §§ 13 bis 13d:

http://www.gesetze-im-internet.de/usg/index.html

Die leistungen können dabei deutlich über der von dir genannten Summe liegen, der Einzelfall entscheidet dabei.

Edit: Ich hab natürlich mal wieder die Tabelle im Anhang nicht gelesen.  >:(
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HCRenegade

Kommt in etwa hin - wenn du vom Mindestsatz ausgehst. Bei mir als Fw sinds 22 Euronen, und nein, mMn ist das nicht viel.

Siehs mal so - in 4 Monaten ziviler Arbeit sollten ja auch mehr als 2400 Euronen rauskommen, wobei zu der Unterhaltssicherung ja noch Fahrtkosten, Leistungszuschlag und Verpflegungsgeld kommt.

schlammtreiber

Wenn man als Berufstätiger eine WÜ leistet kann man auch einfach sein Gehalt weitergezahlt bekommen. Nur eben nicht vom zivilen Arbeitgeber (der Arbeitsvertrag "ruht" soweit ich das verstanden habe), sondern eben von der Bundeswehr bzw Unterhaltsicherungsbehörde. Deutlich angenehmer weil weitgehend verlustfrei.

Allerdings kann es dann schon mal passieren, dass der Mannschaftsdienstgrad d.R. die Bundeswehr mehr kostet als der Fw/OFw der in während der WÜ ausbildet  ;)
Semper Communis
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Tommie

#4
Alles richtig, was bis jetzt gesagt wurde! Und normalerweise sollten dem "Heranziehungsbescheid zu einer Einzelübung" auch einige Papiere beiliegen, z. B. ein Formular für die Ab- und Wieder-Anmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber (soweit vorhanden!) und auch eine sog. "Arbeitgeberbescheinigung" auf der eben der Arbeitgeber bescheinigt, dass der Herangezogene im Zeitraum von ... bis ... bei einer Beschäftigung in seinem Unternehmen brutto € ... und netto € ... verdient hätte! Der Netto-Betrag wird dann durch die Unterhaltssicherungsbehörde ausgezahlt! Die USB-Leistungen sind zwar stuerfrei, weil netto, müssen jedoch bei einer Einkommensteuererklärung angegeben werden, was automatisch heisst, dass derjenige, der in einem Kalenderjahr USB-Leistungen bezogen hat, damit auch nzur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das betreffende Kalenderjahr verpflichtet ist!

Wer derzeit als arbeitssuchend gemeldet ist wird wieder anders behandelt! Hier einfach mal mit der zuständigen USB Kontakt aufnehmen und nachfragen, was die Herrschaften an Nachweisen haben wollen! Die USB ist beim Sozialamt des Landkreises angesiedelt oder, wenn man in einer kreisfreien Stadt wohnt, beim Sozialamt dieser Stadt!

AriFuSchr

... die Verdienstausfallentschädigung nach dem USG unterliegt gem. § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt, daher die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Die An- und Abmeldungen bei Pflichtversicherten erfolgen durch den Arbeitgeber (Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung) - in der Regel heute im Wege des elektronischen Datenaustausches zwischen AG und dem Sozialversicherungsträger.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Oscar Golf Mike

Ich glaube ich hatte die Frage in einem anderen Thread schon mal gestellt bin mir aber nicht mehr so sicher.

Ich hatte mal gehört das die USG Zahlungen zum Teil nicht Zeitnah erfolgen, also das der Wehrübende erstmal vorstrecken muss. Ist da was wahres dran? Wie sind
eure Erfahrungen.

@ Oldenbörger
Sorry, betrifft deine Frage nicht wäre aber m.M.n auch ganz Interessant.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

F_K

ZitatIch hatte mal gehört das die USG Zahlungen zum Teil nicht Zeitnah erfolgen, also das der Wehrübende erstmal vorstrecken muss. Ist da was wahres dran? Wie sind
eure Erfahrungen.

Nö. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird (ca. 4 Wochen vor Beginn der WÜ), dann wird dieser auch so zeitgerecht bearbeitet, dass das Geld vor Beginn zur Verfügung steht.

I. d. R. sind die Bearbeitungszeiten geringer als diese 4 Wochen.

KlausP

Kann ich nicht bestätigen. Wenn mein Antrag rechtzeitig vorlag, habe ich die Zahlungen immer zu Monatsbeginn gehabt. Wobei es bei mir ja relativ einfach ist, da ich nur die Mindestleistung als Unterschiedsbetrag zwischen meinem Ruhegehalt und der Besoldung A 9 aktiv bekomme. Das Amt braucht natürlich auch da immer etwas Zeit, weil die erst bei der WBV Süd anfragen müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HCRenegade

Wenn man nur die Mindestleistung beantragt dann geht das schnell und unkompliziert - ist zumindest meine Erfahrung.

Tommie

#10
Ich sehe das prinzipiell ein wenig unabhängig von dem, was der Übende/Reservist beantragt! Ob die Mindestleistung beantragt wird oder eine Arbeitgeberbescheinigung vorliegt, ein Antrag muss erst einmal bearbeitet werden!

Sehr oft erlebt man auch, dass die Unterhaltssicherung nicht als "Kerngeschäft" des Sachbearbeiters betrieben wird, sondern er in der Hauptsache eine andere Tätigkeit ausübt, in meinem Falle ist die USB auch die Wohngeldstelle beim Sozialamt unseres Landratsamtes. Immer um den 25. des Monats sollte der Datenträger mit den Auszahlungsanweisungen bei der Bundeskasse (in unserem Falle in Weiden!) vorliegen, um eine Auszahlung zum Monatsanfang sicher zu stellen. Deswegen wird bei uns immer bis zum um den 20. des Monats alles "gesammelt", was mit Unterhaltssicherung zu tun hat, dann an einem oder zwei Arbeitstagen "abgebacken" und der Datenträger an die Bundeskasse übermittelt. Wenn man um dieses Procedere weis, kann man seine Anträge bei vorliegen des Heranziehungsbescheides immer so zeitgerecht abgeben, dass man auch seine Leistungen rechtzeitig bekommt.

Oscar Golf Mike

Also Fazit, je eher du die Anträge abgibst um so weniger ist mit Verzug zu rechnen sag ich mal.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

KlausP

Aber auch nicht zu früh, sonst vergessen die das manchmal auch schlichtweg.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Oscar Golf Mike am 14. März 2012, 13:00:43Also Fazit, je eher du die Anträge abgibst um so weniger ist mit Verzug zu rechnen sag ich mal.

Das ist genauso wie im "richtigen Leben" :D : Wer früher stirbt ist länger tot :D :D :D !

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