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Fitnessstudio über freie Heilfürsorge ?

Begonnen von oberdobel, 18. März 2012, 15:08:38

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oberdobel

Hallo Kameraden

Habe eine Frage und erhoffe mir auf diesem Wege eventuell eine Information ;---)
Nach einem Unfall habe ich mittlerweile ein fast "neues" Knie. Zwecks Training und Muskelaufbau
ist der Besuch eines Fintssstudios notwendig. Weiß einer von euch ob die freie Heilfürsorge diese
Kosten übernimmt? Hat einer persönliche Erfahrungen mit dieser Thematik gemacht?
Über Antworten würde ich mich freuen.

mailman

Ich würde mal vermuten gar nicht, da es bei der Bw m.W. keine freie Heilfürsorge gibt, weil die nur Beamten gilt (BF z.B.). ;)

Ansonsten würde ich mal mit dem Truppenarzt sprechen.

oberdobel

hallo mailman
danke für deine information. was meinst du mit "z.B. BF" ?
werde auf jedenfall mal meinen truppenarzt drauf ansprechen.
hat den bereits einer erfahrungen damit gemacht?
bzw mal mit seinem truppenarzt über diese thematik gesprochen?

Paramedic

Gibt es keine sportlichen Einrichtungen in der Kaserne? Die müssten ja kostenlos zu benutzen sein.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

oberdobel

hallo paramedic
ich war jahrelang in einer kaserne stationiert welche sogar ein schwimmbad und eine sauna hatte  :D
ABER nun bin ich in einer (in einer der kleinsten) kasernen brd s untergebracht. (zumindestens vom gefühl her)
hier gibts lediglich einen sportplatz. mein problem ist das ich regelmäßig an die "beinpresse" muss um die oberschenkel-
muskel auf vordermann zu bringen. dies geht leider nur in einem in der nähe liegenden fitnessstudio.... welches
mit 34 euro im monat auch recht teuer ist.   :-[

dementsprechend die frage ob es schonmal einer beim truppenarzt nachgefragt hat  8)

Tommie

#5
Lieber Kamerad "oberdobel", nachdem Sie als Soldat keine "freie Heilfürsorge" haben, ist Ihre Frage mit einem ganz klaren "Nein!" zu beantworten!

Was Soldaten haben nennt sich unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) und ist etwas vollkommen anderes als die freie Heilfürsorge, bei der Sie u. a. freie Arzt- oder Krankenhaus-Wahl haben! Und ob das Fitnesstudio bezahlt wird, wage ich zu bezweifeln! Was allerdings immer drin sein dürfte ist -natürlich nur bei Notwendigkeit, die vom Truppenarzt festgestellt werden muss!- Krankengymnastik! Und daher geht mein Rat genau dahin, dass Sie Ihren Truppenarzt nach Krankengymnastik fragen. Sollte er das ablehnen, bleibt Ihnen nur das Fitnessstudio übrig, das Sie allerdings dann selbst bezahlen müssen/können/dürfen/... ;) !

oberdobel

hallo kamerad tommie
danke für deine info... bringt ein wenig licht ins dunkel
ABER  SaZ und BS obliegen doch der freien heilfürsorge im rahmen der unentgeldlichen truppenärztlichen versorgung.... oder nicht !?!?
es gibt doch in fast jedem san bereich ein ansprechpartner "heilfürsorge" (hier hab ich z.b. seinerzeit die übernahmekostenerklärung
für gehilfen bekommen......)


KlausP

ZitatABER  SaZ und BS obliegen doch der freien heilfürsorge im rahmen der unentgeldlichen truppenärztlichen versorgung.... oder nicht !?!?

Nein, das scheitert schon daran, dass aktive Soldaten, egal in welchem Dienstverhältnis, keine freie (Zahn-)Arztwahl haben sondern jede Behandlung über den Truppen(zahn)arzt läuft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

OK, die Abteilung "Heilfürsorge" in einem SanZ und der Begriff "freie Heilfürsorge" haben doch recht wenig miteinander zu tun! In der Heilfürsorge im SanZ werden z. B. Anträge auf Heil- und Hilfsmittel, Anträge für Kuren, etc. bearbeitet, was allerdings immer noch nicht dazu führt, das Soldaten "freie Heilfürsorge" geniessen! Das tun z. B. Polizisten, Bundesbeamte, Landesbeamte, ... die können dann zu einem beliebigen "Medizinmann" gehen und reichen danach die Rechnung ein! Als Soldat sind Sie an den Truppenarzt gebunden, deswegen auch die UTV und eben keine "freie Heilfürsorge"!

Füttern Sie doch einfach mal die "alte Tante Google" mit dem Begriff und finden Sie heraus, was alles zur freien Heilfürsorge gehört und dann werden Sie feststellen, dass das, was Sie haben, davon doch ein wenig abweicht ;) !

oberdobel

hallo danke euch für die reichlichen informativen antworten  8)

meine anfrage wurde damit bestens geklärt ;-)

mir fällt aber in diesem zusammenhang noch eine letzte frage ein:
wenn mein zuständiger truppenarzt mich (im rahmen der unentgeldlichen truppenärztlichen versorgung) an einen
zivilen facharzt überweist, ist es doch eine behandlung des zivilen arztes im rahmen (abrechnung) über die wbv (freie heilfürsorge)  8)
oder habe ich da auch schonwieder nen "dreher" drin?  :o
danke auf jeden fall für eure bisherigen antworten  ;)

Tommie

Wenn Ihr Truppenarzt Sie an einen lokalen Facharzt überweist, was er tun kann, wenn ein Termin an einem BWK entweder zu lange dauern würde oder in Anbetracht der Fragestellung ein Ergebnis vom lokalen Fachmann schnell da wäre, dann zahlt die Bundeswehr die Rechnung! Mit freier Heilfürsorge hat das allerdings immer noch nichts zu tun, weil Sie den Facharzt ohne Überweisung der Truppenarztes zwar gerne konsultieren dürfen, allerdings dann die Rechnung nicht erstattet bekommen ;) ! Wenn der Truppenarzt dagegen die Überweisung zum Facharzt anordnet, kommt die Bundeswehr im Rahmen der UTV auch für diese Kosten auf!

oberdobel

hallo kamerad tommie

danke für die info.... alle fragen geklärt.
dankeschön und noch einen schönen sonntag gewünscht
mkg
;)

ulli76

Geht unter dem Begriff RehaSport und ist genehmigungspflichtig.Facharztempfehlung hilt da deutlich weiter.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

§ 30 Soldatengesetz

Geld- und Sachbezüge, Versorgung
(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung
nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

aus ZDv 60/7

15. Grundsätze der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung

Mit Urteil vom 6.7.1989 – Az III ZR 79/88 – hat der Bundesgerichtshof folgende Grundsätze
zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung aufgestellt:

− Die Heilfürsorge gehört zu den Sachbezügen der Soldatinnen/Soldaten.
− Diese besitzen insbesondere nicht das Recht der freien Arztwahl.
− Der Heilfürsorgeanspruch ist – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung –
unmittelbar auf die Durchführung der truppenärztlichen Behandlung gerichtet.
− Die truppenärztliche Behandlung ist eine dienstliche, öffentlich-rechtliche Tätigkeit und
damit die Wahrnehmung einer hoheitlichen Tätigkeit im Rahmen eines öffentlichen Amtes.
− Auch Vertragsärztinnen/-ärzte, die anstelle von Sanitätsoffizieren truppenärztlich tätig
werden, nehmen ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG wahr.

Ich empfehle keine "Wortklauberei" über die Begriffe "Heilfürsorge" und "unentgeltliche truppenärztliche Versorgung".

Beide Begriffe finden in der Bw Anwendung, da der Soldat Anspruch auf "Heilfürsorge im Rahmen der unentgeltliche truppenärztliche Versorgung" hat.

aus ZDv 60/7

c) Ausschluss von der Verordnung

712. Folgende Anwendungen dürfen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen
Versorgung nicht verordnet werden, weil sie keine Heilmittel sind oder dem Wirtschaftlichkeitsgebot
widersprechen:
− Sauna, römisch-irische und russisch-römische Bäder,
− Massage des ganzen Körpers (Ganz- bzw. Vollmassagen),
− Massage mittels Gerät,
− Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern,
− Teil- und Wannenbäder, soweit sie nicht als medizinische Bäder verordnungsfähig sind,
− Maßnahmen, die der Veränderung der Körperform (z. B. Bodybuilding) oder dem Fitness-Training dienen,
− Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen sowie
− Musik- und Tanztherapie.

Deshalb gibt es keine Möglichkeit, dass Soldaten das Training in einem Fitness-Center bezahlt bekommen.

Sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beweglichkeit, Kraft, etc. aus ärztlicher Sicht erforderlich,
wird die Überweisung in eine entsprechende med. Einrichtung erfolgen. z.B. zur Durchführung einer ambulanten Bewegungstherapie
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Die Heilfürsorge, die da genannt ist, hat nichts mit der freien Heilfürsorge zu tun.
Das sind zwei  verschiedene Begriffe, auch wenn sie vom Wortlaut ähnlich sind.
Wie ja schon erläutert wurde, gibt es gravierende Unterschiede zwischen UTV und freier Heilfürsorge.

Wenn ein spezielles Training im Fitnessstudio übernommen werden soll, geht es ja nicht um Fitnesstraining, sondern um Funktionstraining. In Ausnahmefällen wird das tatsächlich übernommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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