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Urlaub nach AGA

Begonnen von Apollo., 30. Januar 2012, 17:52:09

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Apollo.

Ich fange ab dem 02.04. mit der AGA an. Jg FA. Wollte im Sommer in den Urlaub fliegen. Kann ich während der AGA schon sagen, dass ich direkt nach der AGA Urlaub nehmen möchte? Geht dies überhaupt? Da ich ja nach der AGA auf Lehrgängen, Truppenpraktikas etc. gehen soll.

Apollo.

Bzw. wann bekommt man die Ausbildungs-/Laufbahnplanung? Direkt zu beginn der AGA? Weil dadurch könnte man ja schauen ob man direkt nach der AGA Urlaub nehmen kann.

bayern bazi

das kommt jetzt auch wieder drauf an ob du schon in deiner stammeinheit bist oder ob du noch versetzt wirst ecc


mit urlaubsplaung solltest warten bis du zumindest in deiner stammeinheit bist - die aga einheit kann da leider  nicht mitreden, sie weis ja nicht was die endgültige einheit mit dir geplant hat

wegn lerhgängen ecc kannst ja nach 2 monaten mal deien zgfhr fragen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Sobald du genau weisst, wo du nach der AGA hin kommst, kannst du mit denen auch Verbindung aufnehmen und einfach nachfragen, ob die schon was wegen Lehrgangsplanung wissen und ob Urlaub möglich ist.

Das sollte man allerdings nicht gerade in der ersten AGA-Woche machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Marcel530

Ich würde erstmal mit Urlaub warten.. Ich weiß nicht ob es gut kommt, wenn man frisch in seiner Stammeinheit ist und direkt Urlaub nimmt  ;D

eb1987

Die Urlaubssperre im ersten halben Jahr sollte auch beachtet werden.

BulleMölders

Auf welcher Grundlage gibt es ein halbes Jahr Urlaubssperre?

KlausP

In der ZDv 14/5 F 511 Nr. 18 ist festgelegt, dass der Soldat während der ersten 6 Monate seiner Dienstzeit keinen Anspruch Erholungsurlaub hat.

Quelle:  http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/14_5/14_5.PDF
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


karlinchen

Ich kenn dies aus dem Zivilen auch nicht anders.... An und für sich besteht in der Probezeit kein Urlaubsanspruch. Wird lediglich geduldet...

stefan@16

ich habe im januar beim bund angefangen.. wieviel tage stehen mir dann für das jahgr zu ?

ulli76

'Kommt auf´s Alter an- wenn du unter 30 bist, dann sind es 26 Tage.
Viele Vorgesetzte wissen das mit den 6 Monaten gar nicht. Wenn es dienstlich passt, stehen die Chancen gar nicht so schlecht (erst recht, wenn danach z.B. noch wichtige Ausbildungen geplant sind.). Einfach mal nachfragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Wenn Sie das ganze Jahr im 2012 imDienst sind, stehen Ihnen 26 Arbeitstage Erholungsurlaub zu. Die Formuliereung, dass Ihnen in den ersten 6 Monaten kein Erholungsurlaub zusteht, ist missverständlich. Sie haben keinen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub. Die 6 Monate werden bei der Gesamtberechnung des Urlaubsanspruches selbstveratändlich mitgerechnet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stefan@16

Ich geh nur april in die stammeinheit danach auf lehrgang. und als fa ist man ja bekanntlich oft auf lehrgang.     Ich kann nur urlaub nehmen wenn ich in der stammeinheit bin richtig ?   aber im ersten monat in der stammeinheit urlaub zu nehmen ist auch nicht das wahre oder ? ich bräuchte eig. schon dringent mal paar tage um versicherungstechnisch und so paar dinge zu klären.  :-\

Steve87

Also es ist sicherlich möglich in ihrem Truppenpraktika in der Stammeinheit direkt nach der AGA Urlaub zu nehmen, jedoch ist meine Meinung dazu das das nicht Zielführend ist.
Der Monat in der Stammeinheit soll ihnen eigentlich zeigen was später auf sie zu kommt, was das Aufgabenfeld ihres Dienstpostens ist und soll ihnen einen Einblick geben um zu sagen, ja das könnte was für mich sein oder nein, das ist absolut nix für mich. Deshalb sollte es ja auch in der Regel noch während der Eignungsübung stattfinden.
Beamter im mittleren technischen Dienst

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