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UKV / TG und keiner weiß bescheid.....

Begonnen von Svenson21, 29. März 2012, 18:31:20

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Svenson21

Hallo Kameraden.
Ich weiß, dass das Thema TG und UKV hier schon bis zum umfallen diskutiert wurde. Jedoch habe ich beim suchen keine Antwort gefunden, die mir in meinem Fall weiter helfen konnte. Ich bräuchte deshalb mal eure Hilfe. Mein Fall stellt sich wie folgt da:

Zum Juli 2012 werde ich von NRW nach Schleswig-Holstein versetzt. Ich wurde gefragt, ob ich die UKV nehme oder TG-Empfänger bleiben möchte.Darauf hin habe ich mich für das TG umentschieden. Zuvor hatte ich eine UKV Zusage. Dies würde jedoch heißen, dass meine Frau unsere Tochter und ich erst einmal eine Wohnung in Schleswig-Holstein finden müssen, die weiter als 30 km vom Standort entfernt liegt.
Sollte dies nicht möglich sein und es findet sich eine Wohnung, die unter 30 km vom Standort entfernt liegt, bekommt man dann automatisch die UKV anstatt TG ??? Momentan gestaltet sich die Wohnungssuche nämlich mehr als schwierig, so dass es für uns schon fast an Glück grenzt, überhaupt eine Wohnung zu finden.

Muss ich die Änderung auf TG, welche mir nächste Woche vorgelegt werden soll unterschreiben, obwohl unsere Wohnsituation noch ungewiss ist?

Ich hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann, da mir in meiner Kompanie irgendwie auch niemand so recht sagen konnte, was Sache ist. Selbst mein ReFü hat mich an eine andere Stelle weiter verwiesen. Ich frage drei Leute und bekomme vier Antworten. Der eine sagt dies, der andere sagt das....

Ich würde mich freuen, mal eine kompetente Antwort zu erhalten, damit dieses ganze Kaos ein Ende findet.

Vielen Dank im Voraus.

MkG

Svenson

wolverine

Zitat von: Svenson21 am 29. März 2012, 18:31:20
Dies würde jedoch heißen, dass meine Frau unsere Tochter und ich erst einmal eine Wohnung in Schleswig-Holstein finden müssen, die weiter als 30 km vom Standort entfernt liegt.
Interessanter Gedanke; wie kommen Sie denn darauf?! Ich bin direkt neben die Kaserne gezogen und bekam die Umzugskosten erstattet.
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Svenson21

Mir wurde gesagt, dass nur ein TG-Anspruch besteht, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort mindestens 30 km beträgt.

wolverine

Wenn Sie mit Kostenerstattung umgezogen sind, entfällt der TG-Anspruch. Also entweder UKV oder TG.
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miguhamburg1

Ihre Fragen sind im Bundesumzugskostengesetz und der Trennungsgeldverordnung geregelt. Von Ihren 30 km steht da nur insofern etwas drin, dass Sie keine UKV zugesagt bekommen, wenn Sie bereits im Umkreis dieser Entfernung vom neuen Dienstort Ihren Hausstand haben.

Wer die UKV zugesagt bekommen hat, der bekommt für den angemessenen Zeitraum derSuche nach einer neuen Wohnung am Dienstort TG. In der Regel sind es drei Monate, mit Möglichkeit der befristeten Verlängerung, wenn man nachweisen kann, dass das Angebot angemessenen Wohnraums sehr knapp ist.

Insofern erstaunt es mich, dass Sie auf Ihre schlichte Frage so viel unterschiedliche Antworten bekamen. Diese Informationen hat jede Truppenverwaltung und jedes BwDLZ

Svenson21

Meinen Hausstand habe ich doch noch gar nicht, da wir noch nicht einmal eine Wohnung in Schleswig-Holstein gefunden haben. Dass TG nur befristet gezahlt wird, verstehe ich nicht so ganz.
Ich habe im April 2010 als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr angefangen und bekam von April 2010 an meinem alten Standort in Niedersachsen TG, und bekomme derzeit an meinem jetzigen Standort in NRW Trennungsgeld gezahlt. Ich dachte, man bekommt für den Umzug die Summe X die mit einem Umzugsunternehmen verrechnet wird, oder man bekommt TG. Also entweder Möhren oder Birnen. Einen neuen Hausstand/Wohnung haben wir noch nicht. Ich finde das total verwirrend.

Ralf

Wie wäre es mit einem Gespräch mit dem BwDLZ? Diese sind in diesen Fragen geschult und können gut beraten. Das ist einfacher als Fragen-Ping-Pong. Und kostet auch nichts.
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LwPersFw

Sie müssen 2 Dinge strikt voneinander trennen!

>> 1. Fall : Sie entscheiden sich für die Nicht-Zusage der UKV

>> 2. Fall : Sie entscheiden sich für die Zusage der UKV

Die Auswirkungen sind verschieden, auch wenn in beiden Fällen der Bezug von Trennungsgeld (TG) und Reisebeihilfen (RBH) erfolgt.

Auch entnehme ich Ihren Äußerungen, dass Sie auf Kosten der Bundeswehr nach S-H ziehen möchten, aber denken, dass Sie
dann weiter dauerhaft TG-Empfänger bleiben - dies ist aber NICHT möglich!

Wenn die Bw einen Umzug bezahlt, soll dies ja u.a. gerade dies verhindern! Die Bw zahlt nur eines : Umzug oder dauerhaft TG!

Wenn Sie also umziehen wollen:

1. Beantragen Sie die Zusage der UKV
2. Folge : Sie können auf Kosten der Bundeswehr umziehen
3. Da Sie für die Wohnungssuche, Umzugsvorbereitung, Umzugsdurchführung natürlich Zeit benötigen,
    erhalten Sie zunächst für die ersten 3 Monate nach Dienstantritt TG und RBH
4. Sollte die Situation auf dem Wohnungsmarkt so angespannt sein, dass Sie weder auf dem freien Markt,
    noch über die Wohnungsfürsorge der Bw eine angemessene Wohnung - in diesen 3 Monaten - finden,
    KANN die Verwaltung den Bezug um weitere 3 Monate verlängern. Dafür müssen Sie aber bei der Antrag-
    stellung nachweisen können, dass alle Bemühungen erfolglos blieben (eigene Suche, Wohnungsfürsorge,
    Einschaltung Makler, etc.)
5. Können Sie dies der Verwaltung nicht schlüssig beweisen, wird das TG/die RBH eingestellt werden,
    da man Ihnen dann Umzugsunwilligkeit unterstellt!
6. DENN, die Zusage der UKV löst folgenden Sachverhalt aus : Der Soldat muss sich (spätestens ab Dienstantritt)
    fortwährend und intensiv um die Erlangung einer Wohnung bemühen!

Sollten Sie sich für die Nicht-Zusage der UKV entscheiden,

1. bleiben Sie weiterhin TG/RBH-Empfänger
2. Stellt Ihnen die Bw eine unentgeldliche Truppenunterkunft am neuen Standort zur Verfügung
3. Sollte diese nicht verfügbar sein, bezahlt die Verwaltung einen standortabhängigen Betrag für
    die Anmietung z.B. eines möblierten Zimmers.
4. Sie können aber eben NICHT auf Kosten der Bw nach S-H umziehen!

Sie können natürlich privat nach S-H umziehen, dass ist Ihnen als TG-Empfänger nicht verwehrt.
Ziehen Sie außerhalb des Einzugsgebietes (bis 30 km) bleibt auch Ihr TG-Anspruch erhalten -
es ändern sich aber die Zahlbeträge.
Den Umzug könnten Sie dann als beruflich bedingt von der Steuer absetzen.

Meine persönliche Bewertung:

Wenn Sie mit Ihrer Familie am neuen Standort leben wollen, lassen Sie sich die UKV zusagen
und ziehen Sie auf Kosten der Bw um.
Was Ihnen in diesem Zusammenhang an Leistungen zustehen würde, können Ihnen auf jeden
Fall die für Umzüge spezialisierten Beamten im BwDLZ (nicht der Refü) erläutern! z.B. Übernahme der Maklerbegühren
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Svenson21

Das mit dem Umzug ist so nicht korrekt. Entweder der Umzug wird mir von der Bundeswehr bezahlt, und ich erhalte kein TG mehr, oder ich bezahle den Umzug aus eigener Tasche und erhalte TG. Die Aussage, dass die Bundeswehr mir den Umzug bezahlt und ich weiterhin TG-Empfänger bin, kann ich so nicht stehen lassen.

ulli76

Wenn du den Umzug selbst bezahlst, bekommst du aber nur TG wenn du weit genug weg wohnst.
Ich glaub, das mit dem TG trotz UKV bezieht sich auf die Zeit, bis du ne Wohnung gefunden hast.
Übrigens bekommst du so oder so nicht auf Dauer TG. Üblicherweise ist das doch auf 2 Jahre begrenzt (kann auch sein, dass es Verlängerungsmöglichkeiten gibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Svenson21

Dank an LwPersFw. Die Antwort hat doch schon mal etwas Licht in die Dunkelheit gebracht.


Danke, danke, danke

ulli76

Die sogenannte Umzugsfiebel gibt´s übriges inzwischen wohl im Netz zu finden.
Guggst du hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/mitglieder-und-angehorige/hilfe!-versetzung-und-umzug-wohnungsbesichtigung-1000-km-entfernt-!/15/
Da steht alles drin, was dir im Falle eines Umzugs über UKV an Leistungen zusteht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Gab es da nicht einen Erlass das TG auch länger als 2 Jahre gezahlt wird ?

Andi

Nein, dieser Erlass ist es ja gerade, der die Zahlung von Trennungsgeld bis 2 Jahre ermöglicht, denn normalerweise gäbe es für Ledige keine Wahl, sondern nur UKV.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Rollo83

Dann bin ich ja mal gespannt was jetzt mit mir passiert denn der März jetzt ist der 24. Monate wo ich TG beziehe.

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