Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Anerkennung der Wohnung

Begonnen von Newton_McMarv, 30. März 2012, 15:30:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Newton_McMarv

Guten Tag zusammen,

Meine Frage betrifft die Anerkennung einer Wohnung. Ich bin ledig,über 25 und SaZ 12 und würde gerne meine Wohnung anerkennen lassen. Diese befindet sich allerdings weit mehr als hundert Kilometer entfernt von meinem Standort. Nun soll es ein Urteil geben, die trotzdem die Anerkennung ermöglicht. Das Urteil ist relativ aktuell und bis jetzt konnte ich noch nichts dazu im Netz finden. Wenn jemand davon gehört hat und Quellen hat, wäre ich ihm sehr dankbar für eine Antwort.
Bitte keinen Verweis auf den ReFü.
mkG

NMcM

Andi

Das einzige Urteil zu diesem Thema aus der jüngsten Vergangenheit hat einen völlig anderen Hintergrund. Da war der Beschwerdeführer, der Trennungsgeldempfänger war nämlich innerhalb der gleichen Stadt in der er auch seinen anerkannten Hausstand hatte umgezogen. Die Bundeswehr wollte den neuen Hausstand nicht anerkennen, da für den neuen Hausstand eben kein räumlicher Bezug zum Standort bestand. Das Gericht sah aber durch den Umzug innerhalb des selben Ortes keinen Grund dafür, dass das Trennungsgeld trotz Umzug noch weiter bezahlt werden sollte, da durch den Umzug im selben Ort weder Soldat, noch Bundeswehr schlechter oder besser gestellt werden würden.

Für deinen Fall sehe ich keinerlei Grundlage eine Anerkennung des Hausstandes zu ermöglichen, wieso auch?

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

DerIrre

Schafscheiße,
du kannst deine Wohnung ohne weiteres anerkennen lassen geh am besten in deiner Stammeinheit zum BwDlZ und lass dir da von dem Stovi die Bude anerkennen. einzige rolle spielt das TG welches du nur bekommst wenn du nicht im Einzugsgebiet wohnst was bedeute das deine Wohnung nicht näher als 30 km bei der Kaserne ist. Bei mir ging das von heute auf morgen. Das einzige was du nicht beantragen kannst ist ein Heimschläferantrag es sei denn du pendelst jeden Tag :P

Gruß Horny

KlausP

ZitatDas einzige was du nicht beantragen kannst ist ein Heimschläferantrag

Um in Ihrem Jargon zu bleiben: Schafscheiße. Selbstverständlich kann er einen "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" (so heisst das nämlich richtig) stellen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paramedic

Warum sollte das auch von vorherein abgelehnt werden? Wenn er im Gebiet wohnt, über 25 ist, dann kann er das auch erlaubt bekommen.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Wenn er über 25 ist, braucht er eine "Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft", die Befreiung braucht er nur, wenn er noch nicht 25 ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerIrre

Darauf wollte ich doch hinaus. Für gewöhnlich bekommt man die nötigen Informationen von seinen Kameraden vor Ort. Man muss nur mal den Mund aufmachen und fragen!!!

Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

LwPersFw

Ich nehme an das Sie kein TG-Empfänger sind ... sonst wäre Ihre Wohnung ja anerkannt...

1.
Da Sie über 25 sind, KANN der Dienstherr Ihnen eine Truppenunterkunft zur Verfügung stellen - gegen Bezahlung.

2.
Kann der Dienstherr dies nicht, müssten Sie sich auf eigene Kosten eine Wohnung am Standort suchen.

3.
Sie können jederzeit Ihre Wohnung, unter Vorlage des Mietvertrages, beim BwDLZ anerkennen lassen.

4.
Auf Grund der Entfernung von über 100 km zu Ihrem Standort wird die Entscheidung aber lauten,
das Sie einen anerkannten aber bei der Entscheidung über die UKV nicht berücksichtigungsfähigen
Hausstand besitzen.
(Dieser Status könnte sich nur ändern, wenn der zuständige Kommandeur dem BwDLZ im Rahmen der
Anerkennung bescheinigt, dass sie diese Wohnung überwiegend nutzen. D.h. Sie fahren an mindestens
3 Tagen der Woche nach Hause.)

5.
Folge ist, dass Ihre Wohnung dann zwar anerkannt ist...Sie aber bei Kommandierungen oder Versetzungen
trotzdem wie ein Lediger ohne Hausstand behandelt werden !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau