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Studium während der Dienstzeit beginnen

Begonnen von Smitty, 04. April 2012, 12:25:55

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Smitty

Ich würde gerne ein Studium beginnen, welches ich während meiner Dienstzeit durchführe. Also sozusagen berufsbegleitend. Ich befinde mich derzeit noch nicht im BfD und würde dieses Studium auch ohne Hilfe vom BfD durchziehen (finanzielle Unterstützung). Ich warte derzeit noch auf eine Antwort ob es auch eine Möglichkeit gibt diese Unterstützung zu bekommen.

Meine Frage ist jedoch, darf ich einfach so selber ein Studium beginnen ohne meinen Chef davon in Kenntniss zu setzen, da auf dem Antrag für Förderung von externen Maßnahmen auch ein Feld ist für die Stellungnahme des Kompaniechefs. Wie verhält sich das wenn ich das Studium selber zahle und keine Unterstützung vom BfD bekomme??

schlammtreiber

Also ein berufsbegleitendes Studium als "Privatvergnügen".

Wenn der Bund da nichts zuschießt oder Dich freistellt muss natürlich auch nichts genehmigt werden.
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BulleMölders

Man sollte noch hinzufügen, dass das ganze dann natürlich auch in der Dienstfreien Zeit zu passieren hat.
Test

Smitty

Zitat von: BulleMölders am 04. April 2012, 12:46:44
Man sollte noch hinzufügen, dass das ganze dann natürlich auch in der Dienstfreien Zeit zu passieren hat.

Und den Dienst nicht zu beeinträchtigen hat ;)

wolverine

Aber Quatsch ist das schon. Fern- oder Teilzeitstudien sind doch durchaus förderungswürdig durch den BFD. Wenn dienstlich nichts entgegensteht sollte auch der Vorgesetzte seiner Fürsorgeverpflichtung nachkommen und so etwas klar unterstützen.
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BulleMölders

Da bin ich ganz deiner Meinung aber auch hier gilt wieder mit den mageren Infos sind die Antworten nur stochern im Nebel.
Wir haben keine Ahnung über das Dienstverhältnis, noch über die Restdienstzeit oder über die Art des Studiums.
Eventuell will der TE ja gar kein Fern- oder Teilzeitstudium sonder ein Vollzeitstudium beginnen.
Test

wolverine

Selbst bei einem FWDL könnten ein oder zwei Semester gefördert werden.
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Smitty

Zitat von: BulleMölders am 04. April 2012, 12:56:32
Da bin ich ganz deiner Meinung aber auch hier gilt wieder mit den mageren Infos sind die Antworten nur stochern im Nebel.
Wir haben keine Ahnung über das Dienstverhältnis, noch über die Restdienstzeit oder über die Art des Studiums.
Eventuell will der TE ja gar kein Fern- oder Teilzeitstudium sonder ein Vollzeitstudium beginnen.

Ich bin Fw und auf SaZ 12 bis 30.6.2020 festgeschrieben. Ich habe aktuell nur noch 3 Lehrgänge vor mir, die einer Befürwortung im Wege stehen könnten. Es ist ein berufsbegleitendes Studium im Bereich Maschinenbau, welches auch zu meiner Verwendung als Fluggerätmechaniker passt. Mein Fachabitur habe ich vor meiner Dienstzeit absolviert.

Das Studium wird wirklich nur neben dem Beruf in der Freizeit durchgeführt. Zudem besteht pro Semester Anwesenheitspflicht an 5 Samstagen. Es kann unter ungünstigen Umständen dazu kommen, dass eine Prüfung unter der Woche stattfindet bzw es auch mal eine Blockwoche gibt.

wolverine

Und wenn der D-Vorgesetze so etwas befürwortet hätte er genau das bei der Dienstgestaltung zu berücksichtigen. Also z. B. an diesen Samstagen keine Sonderdienste und in der Blockwoche möglichst keine Einplanungen zu Übungen etc.
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Smitty

Aber meine Frage ist ja, kann ich das machen ohne meinen Vorgesetzten davon in Kenntniss zu setzen?

Automatisch würde ich glaube ich dann kaum einen Anspruch darauf haben dass er mich 8 Jahre vor meinem DZE für sowas freistellt. In meiner BfD Zeit wäre dies ja was anderes. Ich könnte natürlich auch meinen Urlaub dafür opfern, wozu ich dann auch bereit wäre. Nur mir 30 möchte ich nicht mehr studieren!


Paramedic

Keine gute Idee, wenn sie ihn nicht in Kenntnis setzen und er bei Blockwochen und Samstagen einfach nein sagt, weil nicht informiert?

Einfach das Gespräch suchen, wenn er das mit dem Urlaub zulassen würde, wäre das doch auch machbar.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

revolvermann

Ich als Vorgesetzter würde mich freuen wenn jemand so eine Initiative zeigt. So würdest Du evtl. auch erfahren ob evtl. einige Deiner Pflichttage schon innerhalb der Kompanie als gesperrt erklärt sind.....

Ich würde das Gespräch suchen, es kann nur hilfreich sein....

KlausP

ZitatAber meine Frage ist ja, kann ich das machen ohne meinen Vorgesetzten davon in Kenntniss zu setzen?

Das ist der unzweckmäßigste Weg. Wenn Sie dann dem Chef mit einem Urlaubsantrag kommen, den er aus dienstlichen Gründen ablehnt und Sie kommen dann mit dem Argument, Sie hätte bei Ihrem Studium "Blockwoche", wird er sicher nicht begeistert sein weil Sie ihm faktisch die Pistole auf die Brust setzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Smitty

Ich bedanke mich dann für die Antworten. Ich habe mir das schon fast gedacht, dass es nicht so einfach sein würde bzw der Chef auch noch ein Wort mit zu reden hat ;)

schlammtreiber

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass ein Studium neben dem Vollzeitjob vor allem der Unterstützung der Familie/Partnerin, daneben aber auch einer gewissen Kooperation des Arbeitgebers bedarf. Der muss so großzügig sein einen auch mal ungünstig in den Urlaub zu lassen wenn Prüfungen sind etc etc
Semper Communis
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