Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erneute Bewerbung möglich?

Begonnen von JaTr, 18. April 2012, 19:35:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

JaTr

Hallo Leute, ich hoffe das ihr mit helfen könnt.

Ich habe mich anfang dieses Jahres bei der Bundeswehr beworben. Bewerbung war in Ordnung. Die drei Tage für das Einstellungsverfahren habe ich auch erfolgreich absolviert. Ich habe die Eignung für die Feldwebel-Laufbahn zugesprochen bekommen. Nun erhielt ich gestern einen Anruf das meine Einstellung nun zurückgenommen wird da ich einen Eintrag im Bundeszentralregister habe. Hierbei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis (die ich mitlerweile aber besitze). Ich habe mich nun mal schlau gemacht und rausbekommen das diese Eintragung nächstes Jahr gelöscht wird. Der Hauptmann am Telefon sagte mir das eine erneute Bewerbung ausfällt. Ist das so richtig? Ist der "Zug Bundeswehr" nun endgültig für mich abgefahren oder kann ich mich nächstes Jahr einfach wieder bewerben?

Gruß JaTr

Cpt. Price

Haben Sie den Eintrag im Bundeszentralregister bei der Bewerbung angegeben oder nicht?
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

JaTr

Nein ich habe das nicht mit angegeben weil es schon vier Jahre her ist. Daran habe ich nicht gedacht. Außerdem haben sie im Fragebogen nur nach aktuellen Sachen gefragt und da habe ich nichts.

KlausP

Zitat von: JaTr am 18. April 2012, 19:41:00
Nein ich habe das nicht mit angegeben weil es schon vier Jahre her ist. Daran habe ich nicht gedacht. Außerdem haben sie im Fragebogen nur nach aktuellen Sachen gefragt und da habe ich nichts.

Das ist falsch. Siehe Ziffer 22 und 24 des Bewerbungsbogens. Gerade bei Ziffer 24 geht es um den Entzug der Fahrerlaubnis: Zeitraum von - bis und Grund. Da steht nichts davon, dass nur ein aktueller Entzug anzugeben wäre.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cpt. Price

Ich hab noch nen bewerbungsbogen darin steht
" Es sind deshalb auch soche Registerinhalte anzugeben, die ansonsten nicht in ein Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind. Verunrteilungen etc. die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen sie nicht zu offenbaren."

Wenn ihr Eintrag noch nicht getilgt ist, hätten Sie ihn angeben müssen, auch wenn er vier Jahre alt ist.

Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

boxenmax2000

Des weiteren wird man im Zentrum nochmal extra darauf angesprochen ob man auch alles angegeben hat und spätestens dort hättest du deine letzte Chance gehabt.
Ob ne erneute Bewerbung möglich ist kann ich dir nicht sagen, denke, dass der Kamerad vom Zentrum da etwas mehr Ahnung hat.

JaTr

Zitat von: Cpt. Price am 18. April 2012, 19:58:27
Ich hab noch nen bewerbungsbogen darin steht
" Es sind deshalb auch soche Registerinhalte anzugeben, die ansonsten nicht in ein Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind. Verunrteilungen etc. die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen sie nicht zu offenbaren."

Wenn ihr Eintrag noch nicht getilgt ist, hätten Sie ihn angeben müssen, auch wenn er vier Jahre alt ist.

Das mit dem Entzug mag ja sein. Aber ich hatte damal ja gar keine Fahrerlaubnis. Die habe ich ja erst danach gemacht. Also konnte ich doch garnicht angeben das sie mir entzogen wurde.
Außerdem ist die Geschichte wie gesagt schon 4 Jahre alt. Damals gab es keine Gerichtsverhandlung und auch sonst nichts. Ich habe irgendwann einen Brief bekommen wo das Urteil drinne stand (Geldstrafe). Aber das so etwas in irgendeinem Register landet darüber habe ich mir gar keinen Kopf gemacht.
Deshalb habe ich auch nichts angegeben einfach weil ich mir dessen nicht bewusst war. Ich habe es ja dann erst vom Hauptmann erfahren und mich daraufhin schlau gemacht. Jedenfall, denkt ihr das ich nächstes Jahr nochmal einen Chance haben werde?

ulli76

Selbst wenn es dann getilgt ist, wird die Ursache der Ablehnung wohl nochmal zur Sprache kommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Cpt. Price

Verbessert mich wenn ich falsch liege, aber da er es angeben hätte müssen und nicht angegeben hat, war das einstellungsbetrug.

Bevor ich hier mist schreibe, villeicht weis der User F_K da mehr( glaub der kennt sich mit rechtlichem zeug besser aus als ich)
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

boxenmax2000

Sehe ich genau so.
Es gibt ja nicht nur den Punkt, wo nach der Fahrerlaubnis gefragt wird, sondern auch, ob man schon einmal was mit der Staatsanwaltschaft zu tuen hatte bzw. ob man verurteilt worden ist ( steinigt mich nicht gleich wenn ich irgend was falsch formuliert habe ).
Außerdem wird man meines Wissens auch nochmal beim Psychologen auf evtl. Konflikte mit dem Gesetz angesprochen.

KlausP

ZitatAber ich hatte damal ja gar keine Fahrerlaubnis. Die habe ich ja erst danach gemacht.

Nichts durcheinander bringen! Damals hatten Sie keinen Führerschein. Einfach mal nach Führerschein und Fahrerlaubnis googeln, dann werden Sie bemerken, dass da ein Unterschied besteht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... wenn, war es ja nur ein Versuch - der Erfolg ist ja nicht eingetreten.

ZitatDer Hauptmann am Telefon sagte mir das eine erneute Bewerbung ausfällt

Dem ist nicht hinzuzufügen.

Vielleicht als Erläuterung doch: "Wer einmal LÜGT, dem glaubt man nicht (mehr)".
Die Bw merkt sich das (zu Recht!) - und schliest so jemanden von weiteren Bewerbungen aus.

ulli76

Und jetzt noch die ganz schlechte Nachricht:
Hättest du es angegeben, wärst du womöglich eingestellt worden. Zumidnest hätte eine realistische Chance für eine spätere Bewerbung bestanden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tomeks


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau