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Uniform und Beförderung

Begonnen von Sechsfuenfzig, 18. April 2012, 13:10:19

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Sechsfuenfzig

Hi.
Ich werde bald die Manschaftslaufbahn einschlagen und hab da mal 2 Fragen.

1. In welchen Abständen wird man Befördert?

2. Ab wann darf man die Uniform in der Öffentlichkeit tragen?

Mfg
Sechsfuenfzig

Aurignacien

Hallo,

zu 1.: Eine kurze Eingabe in Tante Google lieferte mir einige Ergebnisse, unter anderem sind die Informationen auch auf www.bundeswehr-karriere.de zu finden. Oder vielleicht auch die Forensuche bemühen?

zu 2.: Sobald der Disziplinarvorgesetzte dies im Rahmen der Allgemeinen Grundausbildung gestattet, d. h. sobald man darüber unterrichtet wurde, wie man sich als Soldat in der Öffentlichkeit zu benehmen hat.
Neanderthals had bigger brains than us.

KlausP

Zitat von: Sechsfuenfzig am 18. April 2012, 13:10:19
Hi.
Ich werde bald die Manschaftslaufbahn einschlagen und hab da mal 2 Fragen.

1. In welchen Abständen wird man Befördert?

2. Ab wann darf man die Uniform in der Öffentlichkeit tragen?

Mfg
Sechsfuenfzig

Zum Gefreiten kann man nach 3 Monaten, zum Obergefreiten nach 6 Monaten, zum Hauptgefreiten nach 12 Monaten, zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten befördert werden. Berförderungen sind kein Muss sondern erfolgen nach Eignung, Leistung und Befähigung. Die angegebenen Zeiten gelten laut Soldatenlaufbahnverordnung § 9 für SaZ in der Mannschaftslaufbahn, für FWDL sind die zeitlichen Mindestabstände zwischen den Beförderungen analog anzuwenden.

Die Uniform dürfen Sie in der Öffentlichkeit dann tragen, wenn der Diesziplinarvorgesetzte der Meinung ist, dass Sie ausreichend darüber informiert sind, wie Sie sich zu verhalten haben. In der Regel sollte das zum Ende der AGA sein, ist aber in den Einheiten unterschiedlich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

boxenmax2000

Hallo.
Zu 1. ) Normalerweise: nach 3 Monaten Gefreiter, nach 6 Monaten Obergefreiter, nach 12 Monaten Hauptgefreiter, nach 3 Jahren Stabsgefreiter, und nach 5 Jahren Oberstabsgefreiter.

Normalerweise schreibe ich weil es natürlich auch Ausnahmen gibt. Dies sind die Regelbeförderungszeiten. Hab`s auch schon erlebt, dass jemand schon nach 9 Monaten HG geworden ist, ebenfakks aber auch schon, dass es länger gedauert hat, weil ein Soldat irgend welchen Mist verbockt hat.


In der Uniform darfst du in der Regel nach der AGA raus. Ist aber auch unterschiedlich. Manchmal dürfen die Rekruten nach dem Gelöbnis auch schon in Uniform die Kaserne verlassen.

F_K

Zitatjemand schon nach 9 Monaten HG geworden ist

Quelle? (Weil die von KlausP angegebenen Zeiten die MINDESTzeiten sind, die nicht unterschritten werden DÜRFEN).

boxenmax2000

Wir hatten jemanden, der nach 9 Monaten zum sogenannten Leistungs HG befördert wurde. Ich wusste auch nicht, dass das möglich ist. Wurde vom DV begründet mit der besonderen Leistung des Soldaten sowie bestimmte Lehrgänge, die er absolviert hatte.
Der Soldat war damals FWDL 23 bei den Fallschirmjägern und ich glaube es war im Jahr 2002 oder 2003.

Megawaldi

Früher war doch auch die Schwelle zum HG noch bei 9 Monaten....

F_K

Stellen wir mal emotionslos fest, dass zumindest für den Fragesteller die SLV verbindlich ist:

Zitat(1) 1Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1. zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3. zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten,

... und das regelmäßig ab der Beförderung zum HptGefr (diese eingeschlossen) auf diese ggf. (je nach Leistungs / Haushaltslage) GEWWARTET wird.

Tommie

Zitat von: boxenmax2000 am 18. April 2012, 13:55:42... und ich glaube es war im Jahr 2002 oder 2003.

Und nachdem "damals(TM)" die ZDv 20/7 auch noch in einer anderen Version existierte, was es zu diesem erwähnten zeitpunkt auch möglich, nach 9 Monaten zum "Leistungs-HG" befördert zu werden ;) ! Also, kommen wir alle wieder runter vom Baum und denken an Schlammis rosa ... whatsoever ... ;) !

mailman

Würde es gehen jemand der 9 Monate GWD geleistet hat zum DZE mit Wirkung in 3 Monaten, zum HG (der Reserve) zu befördern?

Sechsfuenfzig

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Oh da wird sich aber mein Frauchen ärgern wenn ich das erste Wochenende Zivil nach Hause komme  :)

Tommie

@ Sechsfuenfzig: Mein Mitleid hält sich in Grenzen ;) !

@ mailman:

ZDv 20/7, Ziffer 113, Punkt c) :

Zitat"Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die auf eigenen Antrag entlassen werden, können mit Wirkung des auf das Dienstzeitende folgenden Tages zu dem Dienstgrad der Reserve befördert werden, zu dem sie bei Verbleiben im Dienst an diesem Tage hätten ernannt werden können, wenn sie die in Nrn. 119 bis 130 genannten zeitlichen Voraussetzungen für die Beförderung zu dem entsprechenden Dienstgrad erfüllen. Gleiches gilt für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis durch Zeitablauf endet und für Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, wenn sie jeweils vor Beendigung der Dienstzeit einen, gemessen an ihrem Dienstgrad, höher bewerteten Dienstposten besetzen. Nr. 103 findet Anwendung."

Damit (Fettgedrucktes!) ist eine Beförderung die drei Monate in der Zukunft wirksam sein soll, ausgeschlossen!

KlausP

Vermutlich werden Sie die ersten 2 Monate in Zivil nach Hause fahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

boxenmax2000

@Tommie : Lasse mich hinsichtlich gerne beleeren. Die neuen Vorschriften kenne ich nicht. wird sich aber bald ändern. Wiedereinsteller Feldwebellaufbahn 07/2012   :D 

schlammtreiber

Zitat von: Tommie am 18. April 2012, 18:07:57
Also, kommen wir alle wieder runter vom Baum und denken an Schlammis rosa ... whatsoever ... ;) !



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