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Wiedereinsteller als FWDL

Begonnen von Maddin-SpezPi, 11. Mai 2012, 14:07:46

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Maddin-SpezPi

Moin Kameraden;

es geht um folgendes:
Ich bin seit dem 02.01.2012 wieder bei der Bundeswehr und zwar als FWDL. Meinen GWDL habe ich vor ein paar Jahren abgeleistet (9 Monate)
Auf meinen Rang bezogen bin ich Haupgefreiter, klar nach mittlerweile 13 Monaten. Merkwürdigerweise erhalte ich den Sold eines Gefreiten, da scheinbar die alte Wehrdienstzeit nicht angerechnet wird.

Meine Frage ist jetzt, ist das wirklich so korrekt bzw. ändert sich da noch etwas?

Tommie

Da scheint mir einiges schief gelaufen zu sein ;) ! Normalerweise erhalten Sie den Sold, der Ihrem Dienstgrad entspricht! Wurden Sie denn in den ersten drei Monaten als "Schütze" (bzw. als niedrigster Mannschaftsdienstgrad) bezahlt?

Hier würde ich über den KpFw an den ReFü heran treten und die ganze Sache gerade ziehen lassen. Und zwar einschließlich aller Nachzahlungen!

KlausP

ZitatMeine Frage ist jetzt, ist das wirklich so korrekt bzw. ändert sich da noch etwas?

Nein, aber das sollten Sie über Ihren Spieß mit dem Rechnungsführer klären, der Ihren Wehrsold berechnet. Da kann nur ein Fehler vorliegen, weil Wehrsold nach Dienstgraden gestaffelt ist. Als HptGefr müssten Sie gem Anlage 1 zum Wehrsoldgesetz 11,71 € je Kalendertag bekommen, zuzüglich den Wehrdienstzuschlag gem. § 8c WSG.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Maddin-SpezPi

Nun laut Refü bekomme ich eben Sold nach FWD-Regelung, das heißt eben Wehrdienstzuschlag als Gefeiter und Sold als Obergefreiter bzw. mittlerweile ja Hauptgefreiter. Der Unterschied ist allerdings spürbar und ich kann mir schlecht vorstellen das diese Regelung auch rechtens ist. Wobei ich dem Refü natürlich keine Schuld geben will, der wusste noch nicht einmal das es möglich ist zwei Wehrdienste abzuleisten.

Tommie

Das ist vollkommener MUMPITZ! Der Sold wird nach Dienstgrad bezahlt und zwar nach dem, den Sie rechtmäßig innehaben! Und wenn Sie als Obergefreiter eingestiegen sind in den FWD erhalten Sie für die ersten drei Monate € 10,95 am Tag als Wehrsold und jetzt als Hauptgefreiter sind es, wie von "KlausP" bereits richtig erwähnt, € 11,71 täglich!

Und der Wehrdienstzuschlag für FWDLer wird nach der Zeit bezahlt, die Sie als FWDLer dabei sind! Heisst im Klartext, dass Sie in den ersten sechs Monaten als FWDL (bei Ihnen von Janaur bis Juni diesen Jahres!) einen Zuschlag in Höhe von € 16,50 am Tag erhalten, in den nächsten drei Monaten (also Juli bis Dezember) einen Zuschlag von € 22,50 am Tag, ab Januar 2013 erhaltren Sie dann € 24,50 am Tag als Zuschlag!

Sie sollten Ihre letzte Abrechnung also einmal nach Wehrsold und Wehrdienstzuschlag "aufdröseln" ;) !

Maddin-SpezPi

Nun aber genau das will mir da ja keiner glauben. Entsprechend fehlt mir da die Grundlage zum Argumentieren. :-\

Tommie

Sie müssen ganz deutlich unterscheiden: Wehrsold (gemäß Dienstgrad!) und Wehrdienst-Zuschlag (nach bisheriger Dauer der FWDL-Zeit!)! Und das haben Sie in Ihren obigen Postings eben nicht getan, sondern eher undeutlich artikuliert, was passiert ist.

Gehen Sie zum Spieß und argumentieren Sie wie oben geschildert, wenn er beratungsresistent sein sollte, schreiben Sie eine Beschwerde oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Wobei ich in Ihrem Falle ganz klar zuerst zur Beschwerde rate, denn spätestens das Ihrem BwDLZ vorgesetzte BwDLZ stellt den Unsinn ab und bringt den ReFü zurück auf den Pfad der Tugend ;) !

DerNeue

Guten Abend! Interessant zu lesen das es noch mehr leute gibt. Selbes Prinzip bei mir. Seit 2.1 wiedereinsteller FWD. Bereits im 2 Monat fing ich an mich zu beschweren. Alle möglichen stellen wurden kontaktiert.
Fazit einer bis heute mit NICHT einleuchtenden erklärung: Dienstgrad nach der Gesamt geleisteten Zeit aber bezahlung beginnend nach festsetzung für fwd im monat 1! So steht auf meiner abrechnung z.B im Januar " Dienstmonat 1 " .

Ich habe mal herausgehôrt in einem gespräch das die Bundeswehr nie vorgesehen hatte FWDler zu Wiedereinstellern zu machen. Uns wird die vorab geleistete Dienstzeit auch nicht abgezogen wie bei saz. Aus bekanntem mangel als Personal hat man es einfach getan und steht nur vor einem Problem das Gesetzestechnisch nicht durchdacht zu sein scheint.

Sollte noch jemand ideen haben.... Bitte!

Ralf

ZitatAus bekanntem mangel als Personal hat man es einfach getan und steht nur vor einem Problem das Gesetzestechnisch nicht durchdacht zu sein scheint.
:o Das nenn ich ja mal nen Latrinenparole!

9,41 € Soldat
10,18 € Gefreiter
10,95 € Obergefreiter
11,71 € Hauptgefreiter
Und hier zählt, was man "auf der Schulter hat".

Dann noch zzgl. 1. bis zum 6. Dienstmonat 16,50 € pro Tag, ab dem 7. bis zum 12. Dienstmonat 22,50 € pro Tag, vom 13. bis 18. Dienstmonat 24,50 € pro Tag und vom 19. bis zum 23. Monat 26,50 € pro Tag.
Die Vordienstzeit als GWDL oder FWDL alter Art wird in der Tat nicht eingerechnet, da der FWDL ein anderes Dienstverhältnis ist. Das ist richtig.
Sollte das nicht so sein: Beschwerde schreiben.
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