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Führungszeugnis FWD

Begonnen von Rechen, 14. Mai 2012, 11:24:19

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Rechen

Hab da eine frage evt kann mir da ja jemand was dazu sagen.
Ich wahr vor kurzem  zur musterung die hab ich mit t2 bestanden der termin wann ich anfange steht auch schon fest .
Jetzt fehlt halt noch mein führungszeugnis mein anliegen ist was darf den da drin stehen und was nicht oder muss der komplet sauber sein

Paramedic

Ohne da in Streit mit den Rechtsexperten des Forums zu kommen:

Eigentlich sollte da nix drinstehen und wenn was eingetragen ist im Register, dann wird der Bund das sehen.

Was hast du denn verbrochen?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Benton

#2
Eigentlich bekommst Du nur einen Eintrag in das Führungszeugnis wenn Du verurteilt wurdest aber guck noch mal selber nach http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Paramedic

Öhm... ja da wird man informiert  ;D

Wir reden hier immerhin von Verurteilungen die rechtskräftig sind.

Ausnahmen werden teilweise gemacht, wenn jemand z.B. das erste mal mit sehr wenig Rauschmittel erwischt wurde oder die Strafe unter einem bestimmten Satz an Tagessätzen liegt etc.

Da wissen die Rechtserklärer hier aber mehr als genug zu und die Threads damit quellen über  ::)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Rechen

Als ich 14  wahr wurde ich zu 6 monaten auf bewehrung verurteil aber meine bewehrungshelferin hat gesagt das wen ich in der bewehrung nix anstelle kommt das nicht ins führungszeugnis aber die bundeswehr wird das bestimt herausfinden können was da wahr dan hatte ich da halt noch was weil ich ohne ticket im buss gefahren bin  wo ich eine geldstrafe bekommen habe

ulli76

Die 6 Monate stehen sehr wahrscheinlich noch drin. Und das ist in dem Alter schon ne Hausnummer.
Ich hoffe mal, dass du es angegeben hast.

Achso- gibt´s deine Texte auch in verständlichem Deutsch?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Zitat von: Rechen am 14. Mai 2012, 11:37:28
Als ich 14  wahr wurde ich zu 6 monaten auf bewehrung verurteil

Mehmet, bist Du´s?
Semper Communis
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Benton

Aber wie bekommt man es hin mit 14 Jahren 6 Monate auf Bewährung zubekommen wenn man nur ohne Busticket fährt ?

ulli76

Ne, das mit ohne Busticket war wohl ne 2. Geschichte.
Aber das ist bei völliger Missachtung der deutschen Rechtschreibung etwas schwierig zu lesen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

ich finde den Zusammenhang von wahr und war echt lustig :)

vor Gericht:
"Sagen sie die Wahrheit!"
"Klar sag ich wie es wahr, ich schwöre!!!"

;D
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

wolverine

Zitat von: ulli76 am 14. Mai 2012, 12:38:19
Und das ist in dem Alter schon ne Hausnummer.
So ist es sogar schon fast nicht glaubhaft. Wenn da nicht noch eine Erklärung zu kommt, halte ich mich da ´raus.
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calimero1988

Hey zusammen.
Ich hab mal eine ganz spezielle frage.
Habe im letzten Jahr meine Einstellung als wiedereinsteller zum feldwebel im fachdienst bestanden.
Nun hab ich ein Problem mein diensteintritt ist der 1.August.und gegen mich läuft ein verfahren zwecks Trunkenheit am Steuer.
Mein Anwalt sagt das eine Eintragung ins führungszeugnis auf jedenfall erfolgen wird.
Das wer meine erste Eintragung sonst habe ich absolut nichts drin stehen.
Meine frage hab ich jetzt überhaupt noch Chancen auf die Einstellung Oder werde ich nachträglich nach der Meldung ausgemustert.
Danke schon mal für eure antworten.

schlammtreiber

Zitat von: calimero1988 am 14. Mai 2012, 15:05:15
Nun hab ich ein Problem mein diensteintritt ist der 1.August.und gegen mich läuft ein verfahren zwecks Trunkenheit am Steuer.

Das ist auf jeden Fall zu melden, und nicht erst bei Dienstantritt, sondern umgehend.
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Ralf

Solange ein Verfahren läuft, wird man dich nicht einstellen. Du solltest das umgehend deinem Einplaner melden, falsl du da snoch nicht getan hast.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird dann anahnd der vorliegenden Fakten entschieden, ob du erneut eine EInstellungszusage bekommst.
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calimero1988

Ok.
Danke.
Sehen die Chancen mit dieser Voraussetzung nun unmöglich aus.
Oder besteht noch eine chance.

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