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Führungszeugnis FWD

Begonnen von Rechen, 14. Mai 2012, 11:24:19

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wolverine

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calimero1988

O Endschuldige hab ich Vergessen.
Das Strafmaß sind 80tagessätze. und 12Monate Fahrverbot.
Eigentlich bin ich selber schuld so dumm kann man nicht sein.
Aber möchte mich halt nur informieren um meinen Traum zu verwirklichen.

wolverine

Ein Einstellungshindernis ist das nicht und über den Rest entscheidet der Rechtsberater.
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calimero1988

Hoffentlich behältst du Recht.
Das baut auf.
Mach mir halt unzählige Gedanken.
Wie heißt es so schön Dont drink and Drive.
Ich kann jetzt nur warte und beten.
Hoffentlich hab ich mir meinen Traum nicht zerstört.

calimero1988

Dieser dumme Eintrag ins führungszeugnis ist halt hart.
Aber abwarten und warten glaub ist jetzt am besten

KlausP

Zitat von: calimero1988 am 14. Mai 2012, 17:28:47
Dieser dumme Eintrag ins führungszeugnis ist halt hart.
Aber abwarten und warten glaub ist jetzt am besten

Nein, eben nicht. Sie müssen tätig werden und die Angelegenheit melden. Danach können Sie nur noch abwarten, wann und wie der Rechtsberater entscheidet und bis zum Dienstantritt am 01.08. ist nun nicht mehr so sehr lange.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

calimero1988

Da gebe ich ihnen Recht.
Dankeschön vielmals für die Antwort.
War und ist sehr hilfreich.
Dann warte ich mal ab.

Schnitzeljäger

Wenn wir hier schon bei den ganzen Vergehen sind: Beim ehemaligen GWD scheint man im Hinblick auf Einträge im Vorstrafenregister etwas kulanter gewesen zu sein. Ein ehemaliger Stubenkamerad behauptet bis heute steif und fest 2 Jahre auf Bewährung bekommen zu haben, wegen "Todschlags aus Notwehr".  ::)
5./Jägerbataillon 292 DZE 12.2010

Terek

Zitat von: Schnitzeljäger am 22. Mai 2012, 11:07:41
2 Jahre auf Bewährung bekommen zu haben, wegen "Todschlags aus Notwehr".

Ich möchte behaupten, die drei Aussagen schließen sich in ihrem Zusammentreffen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenseitig aus...

Paramedic

Also krieg ich eine Strafe, weil ich mein eigenes Leben geschützt habe (nichts anderes ist ja die Notwehr)?
Dann dürfte ja auch niemals ein Rettungsschuss fallen etc.

Trollo  ::)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Terek

Zitat von: Paramedic am 22. Mai 2012, 23:05:21
Dann dürfte ja auch niemals ein Rettungsschuss fallen etc.

Sicherlich gut gemeint, aber falsch gesagt. Der (finale) Rettungsschuß hat in der Regel nichts mit Notwehr zu tun...

Blackbird505

der verdächtige  sprang den Beamten mutwillig in alle 48 Warnschüsse ...  ::)

Schnitzeljäger

Zitat von: Blackbird505 am 23. Mai 2012, 00:57:50
der verdächtige  sprang den Beamten mutwillig in alle 48 Warnschüsse ...  ::)
Wir wollens ja nicht gleich übertreiben!  ;D 48 Schüsse würde mindestens einen Magazinwechsel erfordern, da noch von einer Notwehrhandlung zu sprechen ... Geht eher in die Richtung Overkill.  ;)
5./Jägerbataillon 292 DZE 12.2010

The_Staffsergeant

Naja, den, Warnschuß habe ich auch immer mit, die Patrone dafür liegt im Reservemagazin an zweiter Stelle ;)
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Paramedic

Den Rettungsschuss hab ich auf den Fall des Todschlags als Beispiel herangezogen ;)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

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