Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fahrtkosten

Begonnen von TEvans, 23. Mai 2012, 15:32:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

TEvans

Hallo Leute,

ich hab mich jetzt entschieden, dass ich nicht als Mannschafter, sondern als Uffz zum Bund gehen werde. 2.7.12, ebenfalls in Regen.

Nun zu meiner Frage:

Ich muss circa 660 Kilometer fahren. Nur die Hinfahrt versteht sich und ich weiß auch, dass ein Soldat auf Zeit keine Fahrkosten bezahlt bekommt.

Hab auch schon beim Finanzamt angerufen und ich bekomme zumindestens etwas zurückgezahlt von der Lohnsteuer.

Stimmt es, dass man vom Bund 1 Fahrt im Monat bezahlt bekommt? Das hab ich schon hin und wieder gelesen, oder gilt das nur für die, die FWDL sind?


Vielen Dank für die Antworten!

(Ich hab die Suchfunktion auch benutzt, aber sowas kam nicht bei heraus :D )

Paramedic

Du kriegst keine Fahrt bezahlt (außer du bist auf einem Lehrgang, da wird pro Monat eine Heimfahrt gesponsert), beim normalen Dienst ist das dein Luxus ;)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

TEvans

ok,alles klar, dann weiß ich bescheid!

Danke Paramedic!


Pro Hin - und Rückfahrt muss ich nunmal ca. 180 € bezahlen. Dann geht's halt nicht immer nach Hause, sondern ich werd's mir überlegen müssen :D


KlausP

Na, da würde ich dann mal auf die Trennungsgeldverordnung verweisen. Als TG-Empfänger wird monatlich eine "Reisebeihilfe für Familienheimfahrten" (§ 5 TGV) gezahlt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__5.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

The_Staffsergeant

Und die BW sponsort auch noch einen Teil der BahnCard 50.
Vorausgesetzt das hat sich nicht geändert.


Sent from my iPhone using Tapatalk
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

TEvans

Zitat von: KlausP am 23. Mai 2012, 15:47:37
Na, da würde ich dann mal auf die Trennungsgeldverordnung verweisen. Als TG-Empfänger wird monatlich eine "Reisebeihilfe für Familienheimfahrten" (§ 5 TGV) gezahlt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__5.html


Wo kann man das denn abklären? Also mit wem muss man sprechen?


KlausP

Wenn Sie eine eigene, berücksichtigungsfähige Wohnung haben, wird Ihnen entweder die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, dann bezahlt der Dienstherr Ihren Umzug. Wird die UKV nicht zugesagt, sind Sie trennungsgeldberechtigt und können bei Ihrem zuständigen Rechnungsführer die Reisebeihilfe beantragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Aliki

Zitat von: Paramedic am 23. Mai 2012, 15:44:14
Du kriegst keine Fahrt bezahlt (außer du bist auf einem Lehrgang, da wird pro Monat eine Heimfahrt gesponsert), beim normalen Dienst ist das dein Luxus ;)

Gilt das auch für OA auf.den OL 1, 2 & 3? und anderen Lehrgängen?

TEvans

Zitat von: KlausP am 23. Mai 2012, 15:57:36
Wenn Sie eine eigene, berücksichtigungsfähige Wohnung haben, wird Ihnen entweder die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, dann bezahlt der Dienstherr Ihren Umzug. Wird die UKV nicht zugesagt, sind Sie trennungsgeldberechtigt und können bei Ihrem zuständigen Rechnungsführer die Reisebeihilfe beantragen.


Ok, danke Klaus!

Dann werd ich mal mit dem Rechnungsführer sprechen, wenn ich dann in Regen stationiert bin!

Vielen Dank!

Paramedic

ZitatGilt das auch für OA auf.den OL 1, 2 & 3? und anderen Lehrgängen?

Beim OL in München (Sani) wurden wir nach 2 Wochen für ein Wochenende nach hause gefahren ^^
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Zitat von: TEvans am 23. Mai 2012, 16:00:56
Zitat von: KlausP am 23. Mai 2012, 15:57:36
Wenn Sie eine eigene, berücksichtigungsfähige Wohnung haben, wird Ihnen entweder die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, dann bezahlt der Dienstherr Ihren Umzug. Wird die UKV nicht zugesagt, sind Sie trennungsgeldberechtigt und können bei Ihrem zuständigen Rechnungsführer die Reisebeihilfe beantragen.


Ok, danke Klaus!

Dann werd ich mal mit dem Rechnungsführer sprechen, wenn ich dann in Regen stationiert bin!

Vielen Dank!

Haben Sie denn eine anerkannte, berücksichtigungsfähige Wohnung? Das müssten Sie bei dem ZNwG ja dann angegeben haben und dann steht das eigentlich auch in Ihren Unterlagen vom ZNwG.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Hallo TEvans,

KlausP liegt vollkommen richtig. Um Ihnen eine vernüftige Antwort geben zu können, benötigen wir folgende Angaben:

1. Was steht genau auf dem Bescheid zum Dienstantritt zum Thema Umzugskostenvergütung (UKV) ?

2. Um ganz sicher zu gehen... Haben Sie eine eigene Wohnung ?
    (D.h. Sie stehen als alleiniger, oder gleichberechtigter Mieter im Mietvertrag, nicht als Untermieter)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TEvans

Auf den Dienstantrittsbescheid konnte ich zum Thema UKV nichts finden.

Ich persönlich wohne noch bei meinen Eltern (bin 18 Jahre)

KlausP

Dann haben Sie ja keinen eigenen berücksichtigungsfähigen Hausstand und damit werden Sie auch nicht trennungsgeldberechtigt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TEvans

mhn, dass ist schade, aber kann man nichts machen!

Wie gesagt, dann fahre ich eben nicht so häufig nach Hause, denn das ist schon eine Menge, die Benzinkosten!

Trotzdem, danke für die Auskunft!!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau