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Führerscheinklasse C/F

Begonnen von Casper, 27. Juni 2005, 20:14:58

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Casper

Moinsen!

Ich bin nu schon knapp 2 Jahre nich mehr dabei, möchte es aber als Wiedereinsteller versuchen.
Damals durfte ich keinen C-Führerschein machen, da ich Einschränkungen beim räumlichen Sehen habe. Diese Regel existiert in der zivilen Welt nicht mehr. Weiß jemand ob die Bundeswehr da mittlerweile nachgezogen ist ?

Denn dummerweise würden dann auch Kettenfahrzeuge für mich nicht in Frage kommen.

Danke!
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Arry

Nö weis ich nicht..aber scheisse....am 04.07 soll ich zur Eignungsübung...und die wollen mein lappen sehen..ich muss ihn aber wahrscheinlich bald für evtl 3 monate abdrücken...weil ich gefahren bin wie ein Berserker....scheisse....

Lidius

Zitat von: Arry am 28. Juni 2005, 00:31:38
Nö weis ich nicht..aber scheisse....am 04.07 soll ich zur Eignungsübung...und die wollen mein lappen sehen..ich muss ihn aber wahrscheinlich bald für evtl 3 monate abdrücken...weil ich gefahren bin wie ein Berserker....scheisse....

Selbst schuld kann man da eigentlich nur sagen.

Timid

Meines Wissens nach sind aber die Regelungen bei der Bundeswehr eh strenger, was die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs angeht - insofern wären die Regelungen, die "im Zivilen" bestehen, für den Erwerb der militärischen Fahrerlaubnis irrelevant.

Dazu würde ich mich an deiner Stelle einfach mal mit dem KWEA in Verbindung setzen (vielleich kennt sich der dortige Arzt ja mit dem Thema aus) oder aber, so vorhanden, mit dem Verband, bei dem du Reservist bist.

@Arry
Das ist eigentlich schonmal die beste Voraussetzung, um sich für den Erwerb einer militärischen Fahrerlaubnis zu disqualifizieren ;) Aber, wie Lidius schon schrieb: Selber schuld ...
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Casper

Als ich vor 2 Jahren die Eignungsfeststellung für den Führerschein CE hatte, sagte der Stabsarzt zu mir, dass diese Regelung selten dämlich sei und man nachweislich keine Einschränkungen (wg dem räunlichen Sehen) beim Fahren dadurch hätte. "Typisch BW! Aber vllt schaffens se ja, den Mist abzuschaffen."
An die Aussage hatte ich mich geklammert, aber dann solls wohl nicht so sein.
Schade.
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Das selbe Theater gibts bei den Farbsehschwächen. Alles ein riesen Witz.

Timid

Das mit der Farbsehschwäche und der Untauglichkeit als MKF wird aber, meines Wissens, mit der zwingenden Voraussetzung für JEDEN MKF begründet, dass dieser auch mit einem Nachtsichtgerät fahren können muss - was bei Leuten mit Farbsehschwäche demnach wohl nicht oder nur stark eingeschränkt gegeben ist.
Insofern ist diese Regelung keineswegs ein "riesen Witz" - wenn Personen körperlich nicht in der Lage sind, gewisse Aufgaben zu erfüllen, dann ist das halt so. Und einzig der Dienstherr legt fest, wann jemand per Definition für welche Verwendung ungeeignet ist.

Und wenn der Stabsarzt der Meinung war, dass diese Regelung überflüssig ist, dann hätte es wohl durchaus in seiner Macht gelegen, einen entsprechenden "Verbesserungsvorschlag" an die zuständigen Stellen zu schicken  ;)
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Gräfin

also ich find das mit den starken einschränkungen gut. einige würden mich jetzt am liebsten dafür verprügeln, aber ich denk echt so.
ihr fahrt PANZER und diverse andere, SEHR SCHWERE, geräte....und da darf ne sehstörung halt nicht sein.
wobei ich dazu sagen muss, dass es auch im zivilen stärkere einschränkungen geben sollte.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

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