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Beförderung außerhalb der Dienstzeit - muss ich erscheinen?

Begonnen von RO, 25. Mai 2012, 19:59:22

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RO

Hallo zusammen,

Ich bin Reserveoffizier und soll demnächst befördert werden und soll mich dazu beim LKdo einfinden. Leider - und das tut mir wirklich leid - habe ich an keinem der Termine Zeit.
Deshalb eine generelle Frage: Muss ich da hinkommen, oder ist das eher eine "optionale Formsache"?

Nochmal: Ich weiß, was der Sinn von persönlichen Beförderungen ist, ich würde auch sehr gerne kommen, weil es ja letztendlich mein langjähriges Ziel war - aber es lässt sich schlichtweg nicht einrichten, ohne, dass ich massiv in (berufliche) Bedrängnis komme.

KlausP

Ja, bei einer Beförderung mass man auch als Reservist persönlich anwesend sein, man muss sogar in einem Dienstverhältnis stehen und wenn es nur eine DVag ist. Die Beförderung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der durch die förmliche Annahme der Ernennungsurkunde überhaupt erst zustande kommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Die Beförderung ist nur dann als solche wirksam, wenn Sie Ihnen eröffnet oder aber dienstlich bekannt gegeben wurde (Siehe auch ZDv 20/7, Ziffer 118!).

Daher mein Rat: Beim LKdo anrufen, die Situation schildern und auf Verständnis hoffen ;) ! Mit Sicherheit wird sich ein Termin finden lassen, der allen Seiten recht ist, wenn man hier frühzeitig aufeinander zu geht!

miguhamburg1

Die Ernennung zu einem höheren Dienstgrad (vulgo: Beförderung) kann - wenn Sie darüber mal nachdenken - doch von einem Soldaten nur einem Soldaten gegenüber vorgenommen werden. Wenn Sie also nicht im Soldatenstatus sind, wäre dies also nicht möglich.

Wahrscheinlich hat der Kommandeur LKdo zu den genannten Terminen mehrere Reservisten zur Beförderung gebeten, damit dies etwas feierlicher gestaltet werden kann. Rufen Sie am besten dort an, schildern Ihre Situation und teilen Sie möglichst zeitnahe Termine mit, an denen Sie sich beruflich freimachen könnten. Dann werden Sie eben allein im Dienstzimmer des Kdr befördert.

MMG

Bei meiner letzten Beförderung im LKdo kam ein Reservist extra dafür aus Australien.




HCRenegade

Hab aber auch schon einen Kameraden kennen gelernt, der per Post zum Uffz befördert wurde - möglich ist das also ;)

Spiritus

#6
Zitat von: KlausP am 25. Mai 2012, 20:07:33
Die Beförderung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der durch die förmliche Annahme der Ernennungsurkunde überhaupt erst zustande kommt.
Grundsätzlich richtig und hier leider dennoch falsch ;)

Die Beförderung muss von der Ernennungsdienststelle in einer Ernennungsurkunde verfügt worden sein, damit eine anschließende dienstliche Bekanntgabe überhaupt erfolgen kann. Auf den Formalakt der Aushändigung der Beförderungsurkunde kommt es bei Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten und bei Wehrpflichtigen außerhalb des Wehrdienstes nicht an, die Urkunde erhält der Wehrpflichtige lediglich als Nachweis der wirksamen Beförderung. (§58 Abs. 2 SG)
Es reicht als solche Urkunde bereits der Eintrag des Dienstgrades in den Truppenausweis. Eine dekorative Urkunde soll aber zusätzlich für Uffz/Offz d.R. erstellt werden.
Für die Wirksamkeit notwendig ist aber auch hier die Zustimmung des zu Befördernden, die aber regelmäßig vermutet wird. Anders als bei BS und SaZ ab Uffz kommt es hier nicht auf die Ablehnung der Urkunde an, sondern auf die unmittelbar nach der dienstlichen Bekanntgabe geltend gemachte Nichzustimmung. (Genauer beschrieben auch in Scherer/Alff SG 6. Aufl. §4 Rn. 9, § 58 Rn. 7)

Zur Beantwortung der eigentlichen Frage hilft ein Blick in die ZDv 14/5 Teil B Nr. 119 Verfahren bei der Verfügung und Bekanntgabe der Beförderung von Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, und von Wehrpflichtigen außerhalb des Wehrdienstes.
Dort heisst es in Nr. 6:
ZitatIst dem zuständigen Vorgesetzten die Ernennung durch dienstliche Bekanntgabe, ggf. einschließlich der Aushändigung der Urkunde über die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung eines Offiziers der Reserve und eines Unteroffiziers der Reserve (Abs.3) sowie eines Reserveoffizier-Anwärters zu einem Unteroffiziersdienstgrad (Abs. 4) nicht möglich, können Nr. 5 Abs. 1, Nr. 5 Abs. 2 Satz 3 oder Nr.7 der Bestimmungen über das Verfahren bei der Ernennung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (B 116) entsprechend angewendet werden.

und aus B 116 Nr. 5 folgt in Abs. 1, dass die Beförderung durch einen anderen Offizier als dem eigentlich zuständigen zulässig ist und aus Abs. 3 S. 3, dass die Beförderung auch fernmündlich dienstlich bekannt gegeben werden kann.
Dies wäre dann wohl die letzte Möglichkeit, wenn sich kein Termin finden lässt.

ZitatDie Ernennung zu einem höheren Dienstgrad (vulgo: Beförderung) kann - wenn Sie darüber mal nachdenken - doch von einem Soldaten nur einem Soldaten gegenüber vorgenommen werden. Wenn Sie also nicht im Soldatenstatus sind, wäre dies also nicht möglich.
Die Formulierung "Verfahren bei der Verfügung und Bekanntgabe der Beförderung [...] von Wehrpflichtigen außerhalb des Wehrdienstes" und der Wortlaut von Gesetz und Dienstvorschrift lassen meiner Ansicht nach diesen Schluss nicht zu. Denn der Begriff "Wehrdienst" umfasst gerade sowohl Wehrübungen als auch die DVag, §81 Abs. 2 S.2 SG.


RO

Wow, ich bedanke mich herzlich für eine so schnelle und gründlich recherchierte Antwort!

Ich versuche derzeit, eine Möglichkeit zu finden, doch einen Freiraum zu schaffen - trotzdem ist es super, über die Sachlage informiert zu sein.

Herzlichen Dank
MkG
RO

F_K

@ Spiritus:

Rein PRAKTISCH ist es so, dass es z. B. für weitere Beförderungen notwendig ist, den ZEITPUNKT der Beförderung zu dokumentieren.

Dies wird mit Datum und Unterschrift des Beförderten auf einer Ausfertigung der Urkunde, die zurück an die personalbearbeitende Stelle geht, sichergestellt.

Also Ja: Die Beförderung ist per Post / per Telefon möglich (aber meines Erachtens nach nicht in würdiger Form durchgeführt), die Mitwirkung des Beförderten (Unterschrift) ist zwingend erforderlich.
(Die Beförderung wird mit der dienstlichen Bekanntgabe wirksam - also auch erstmal ohne Unterschrift - es gibt dann ggf. aber Beweisprobleme).

Rebell

Also dieses "fernmündliche Befördern" muss wohl auch bei mir stattgefunden haben.
Ich bin Reserve Feldwebel Anwärter u wurde im Dezember 2009 zum Uffz befördert. Dann habe ich genug WÜs gemacht um zum Stuffz befördert zu werden, jedoch ist dies während der letzten WÜ nicht passiert. U seitdem habe ich bisher keine WÜs mehr geleistet.
Und was passiert heute Morgen? Es ruft mich ein OFw an, der mich fragt ob ich zeit hätte um 30 Tage zu üben!? Weil ich dann zum FELDWEBEL befördert werde!?!?
Da war ich erstmal verdutzt, da ich ja noch nicht mal Stuffz bin. Aber er hat von der SdBw bescheid bekommen ich wäre bereits Stuffz u sollte jetzt meine letzten 30 Tage für den Fw absolvieren.
Da kann ich mich ja jetzt gar nicht entscheiden mit welcher Schulterklappe ich zum Dienst erscheinen soll  ;D

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