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NAch einer Kündigung

Begonnen von Thomas19989, 14. Juni 2012, 22:24:17

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Thomas19989

Hallo,
ich war vorkurzen bei der Bundeswehr leider nur 2monate.
Hab Mein AGA hinter mir schon gehabt so gut wie aber meine Kündigung war nicht zu umgehn. Nach Meiner Meinung.
Aber ich hoff die leute die noch dort sind vieleicht mir helfen könnten bzw die sich da auskennen auch, wenn ich nicht emhr dabei bin.

Also in meine frage handelt sich nach der Kündigung ob ich recht hab auf paar tage urlaub was für die 2monate rechnet man.
Weil ich gleich nach der Bundeswehr angefangen habe wieder zu arbeiten( ruhen den arbeits vertrag gehabt)
und mir wuwrden gleich 6tage gestrichen. :(
Und bevor ich von der Bundeswehr raus war hab ich gleich gefragt wie es aussieht mit rest urlaub für die 2tage.
Mein Hauptfeldwebel meinte ich hab KEIN RECHT drauf. Aberich bin der Meinung es ist anders durch Erfahrung von andern aber natürlich aus der zivil leben aus gesehn.

Ich wirde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet, dann wirde ich mich nicht um sonst wo anders mich beschweren und eventuel ein Hauptfeldwebel sinnlos stress bereiten, wenn ich echt kein RECHT drauf habe.


mfg



InstUffzSEAKlima

Ich hoffe mal, dass ich alles richtig aus dem Beitrag verstanden habe, da der TE offenbar kein Muttersprachler ist:

Urlaubsanspruch aus einem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis ist nach dessen Ablauf bzw. Kündigung ebenfalls verfallen, da es ja Bestandteil des aufgelösten Dienst- bzw. Arbeitsvertrages war. Die besonderen Fälle, wo eine finanzielle Angeltung von Resturlaub möglich ist (z.B. lange Krankheit), sind hier ohne Belang, da nicht zutreffend und brauchen daher auch nicht erörtert werden.

StOPfr

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 14. Juni 2012, 22:34:17
...da der TE offenbar kein Muttersprachler ist...

Das dürfte seine Mutter mit Sicherheit ganz anders sehen   ;)!
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KlausP

ZitatMein Hauptfeldwebel meinte ich hab KEIN RECHT drauf.

Was war das denn für ein Hauptfeldwebel? Ihr Zugführer? Dann irrt dieser. Sie hätten sehr wohl einen Urlaubsanspruch für die beiden Dienstmonate gehabt, nämlich auf 4 Tage (26 Tage je Kalenderjahr : 12 Monate x 2 gediente Monate = 4,333 Tage, gerundet 4 Tage). Da Sie diesen Urlaub aber nicht beantragt haben, ist der Anspruch mit Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr erloschen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas19989

Also ich habs beantragt am den Tag wo ich gekündigt hab.
Und er hat gesagt ich hab kein recht drauf. Wer das gesagt, das war der Spieß.
Er hat nur sein kopfgeschüttelt und meinte erst nach der AGA kann/darf ich sowas beantragen.
Da hier auch die Meinungen verschieden sind hier, werd ich wohl ein Rechtsberater einschalten.
Danke nochmal die drauf normal geantwortet haben und srry für mein Rechtschreibe fehler.

mfg

Ralf

ZDv 14/5 Ausfürhungsbestimmungen zur SLV, F501 (7) Nr 18:
ZitatDer Soldat hat erst sechs Monate nach Eintritt in die Bundeswehr Anspruch auf Erholungsurlaub.
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