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LTvD Verpflegung

Begonnen von LeoCom, 18. Juni 2012, 18:48:28

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LeoCom

Schönen guten Abend Kameradinen und Kameraden,
ich habe eine Frage bezüglich des LTvD Dienstes auf ZAW.
Als Wache oder UvD bekommt man in der Regel eine Graue Chipkarte womit man kostenlos essen gehen kann, in manchen Einheiten bekommt man diese nicht, sondern man zahlt nur die hälfte wenn sie die Graue/Blaue Kordel sehen.

Mir wurde heute in der Truppenküche gesagt, dass Ich als LTvD keine vergünstigung bekomme sondern nur die Wache..... ist das so korrekt? Ich habe versucht die ZDV zu finden, doch vergeblich ( konnte sie nicht finden :().

Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas gemacht oder kann mir wer die ZDV vielleicht nennen?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
L E O

KlausP

Den LTvD gibt es auch in keiner Vorschrift. Der UvD-Dienst ist in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" geregelt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LeoCom

Ich habe mir gerade mal die Vorschrift angeschaut, dort steht aber nichts davon wie die Verpflegung geregelt ist.

Dem LTvD müsste doch eigentlich das gleiche zustehen wie dem UvD und der Wache ( er macht auch einen 24 Std Dienst)

Mich würde es einfach mal Interessieren, wo das geschrieben steht mit der Verpflegung, dass Soldaten mit diesen Diensten nur die hälfte oder garnichts bezahlen müssen. ( will mich auf das Gespräch mit dem Spieß gut vorbereiten ;) )

KlausP

Das ist in einer Verwaltungsvorschrift über den Sachbezug Verpflegung geregelt. Soldaten, die aus dienstlichem Grund zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind (Übungsplatzaufenthalt, UvD, Wache und Ähnliches) zahlen einen verminderten Satz, weil bei ihnen der steuerliche Vorteil nicht berechnet wird (wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe). Dass sie die Verpflegung kostenlos bekommen, halte ich für ein Gerücht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LeoCom

Als LTvD ist man ja dazu Verpflichtet.
Es sind ein und die selben Aufgaben und wir sind Vorgesetzter nach §3 VV

Ich sehe gerade du warst Spieß ;)

Mensch, ich brauche irgend etwas schriftliches, so kann ich nicht mit dem Spieß diskutieren :( ;)

Und im Internet findet man auch nichts über eine "Verwaltungsvorschrift Sachbezüge Verpflegung", wird aber auch daran liegen, dass es nicht für aussenstehende zur verfügung gestellt wird.

Was meinst du denn, hat ein LTvD ein anrecht darauf?
Wie könnte man das Argumentieren?


bayern bazi

NULLDIÄT ist auch eine form der TrVpfl und wird mit dem vollem VpflSatz abgerechnet


nur mal so als vergleich ;)

und die offze habens ja  ;D ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

miguhamburg1

Der "Lehrgangsteilnehmer vom Dienst" ist im Gegensatz zu den Wach- UvD/FvD-Diensten etc. in keiner Vorschrift geregelt, sondern von den Bundeswehrschulen entsprechend eingerichtet, um EINEN Ansprechpartner für Vorgesetzte und Lehrgangskameraden zu haben. Im gegensatz zu den o.g. Soldaten verrichten meines Wissens nach diese "LTvD" auch kein besonderes Dienstgeschäft, das für die von Ihnen aufgeworfene Verpflegungsfrage" von Belang wäre.

Insofern gehe ich davon aus, dass Ihnen auch nicht derselbe Anspruch auf Reduzierung des Verpflegungsgeldes zusteht, unabhängig, ob Ihnen eine Vorgesetzteneigenschaft ge,. VorgVO zuerkannt ist.

OT: Die blaue UvD-Schnur gibt es seit 30 Jahren nicht mehr als Kennzeichen für den Dienst. Die graue/silberne Schnur ist explizit NUR für Wachvorgesetzte vorgesehen. Insofern erstaunt mich zu lesen, dass es eine militärische Einrichtung gibt, die diese zum teil seit ewigkeiten nicht mehr existente und/oder ausschließlich für einen anderen Personenkreis bestimmte Kennzeichnung verwendet.

KlausP

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift steht hier:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03011997_481000.htm

Da steht aber auch nichts zur Höhe des zu entrichtenden Verpflegungsgeldes. Allerdings steht da auch, dass alle Lehrgangsteilnehmer zu Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind (darüber war ich mir in meinem vorherigen Post nicht sicher, deshalb habe ich das weggelassen).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LeoCom

In allen Standorten wo ich bisher war, gab/gibt es diese Kordel ;) ( Wird aber mit der Weißen Armbinde mit schwarzer schrift "UvD" gekennzeichnet)

Also ich habe mir heute die LTvD anweisung durchgelesen und ich habe exakt die selben Aufgaben wie damals in einer anderen Kaserne als UvD.

"Aufgaben
Der LTvD überwacht während der Dienstzeit die Durchführung der Aufgaben gemäß Befehl BetrOffz / BetrFw, nach Dienst ist er für Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Unterkünften verantwortlich"
Des weiteren habe ich meine Rundgänge die ich machen muss, wo ich Blöcke auf Verschluss von Diensträumen/ Hörsaale, VS-Raum/ Kellerräume/ Beleuchtung machen muss. (Und für die Kontrolle der Nachruhe).

Hier mus ich nur keine Kfz kontrollieren aber ansonsten sind es die selben aufgaben, warum dann nicht auch den selben Verpflegungssatz?

BulleMölders

#9
Beitrag ist überholt worden.

gesendet mit tapatalk 2

mailman

ZitatOT: Die blaue UvD-Schnur gibt es seit 30 Jahren nicht mehr als Kennzeichen für den Dienst. Die graue/silberne Schnur ist explizit NUR für Wachvorgesetzte vorgesehen. Insofern erstaunt mich zu lesen, dass es eine militärische Einrichtung gibt, die diese zum teil seit ewigkeiten nicht mehr existente und/oder ausschließlich für einen anderen Personenkreis bestimmte Kennzeichnung verwendet.

Da sieht man mal wie alt die Dienstbücher sind. In unseren stand noch bei übergebene Gegenstände noch unten "Dienstschnur, blau" :o

KlausP

Bei uns gibt es die in der einen oder anderen Kompanie auch noch. Und die blauen Schnüre sehen nun nicht aus wie 30 Jahre alt.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Ja, dass es sie(die blaue UvD-Schnur) vereinzelt noch gibt, ist bekannt, zum Beispiel in Traditionsräumen oder in Beständen der Spieße. Die Änderung der 37/10 erfolgte diesbezüglich jedoch Anfang der 1980er Jahre. Wenn sie heute von diesen Diensttuenden getragen würde, handeltet es eIn klarer Vorschriftenverstoß - genauso wie übrigens das Tragen der silbernen Schulterschnur von anderen Personen als Wachvorgesetzten.

@ Fragensteller: Unabhängig von dem, was Ihre LTvD-Anweisung besagt - Sie sind kein UvD oder Wachvorgesetzter. Sie sind als Lehrgangsteilnehmer zur Teilnahme an der Truppenverpflegung verpflichtet (ob Sie sie essen oder nicht), eine Reduzierung der Kosten ist nirgends geregelt, da es den Dienst LTvD nicht als allgemein geregelten Dienst gibt.


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