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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Heimatschutzdivision - Heimatschutzregimenter - Heimatschutzkompanien

Begonnen von ARMY STRONG, 25. November 2011, 09:59:46

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Schamane

Lieber Miguhamburg1 die KVK/BVK sind in dem Sinne keine subsidiär eingesetzten Bundeswehrstrukturen, sondern einzig ein beratendes Organ im Bereich der Kreise und der Regierungsbezirke bzw. Bundesländer. Somit handeln sie nicht im Sinne der Subsidiärität, sondern sie beraten den politischen Entscheidungsträger bei Anforderung und Einsatz von Fähigkeiten der Bundeswehr im Rahmen der Subsidiarität.
Es gibt auch bei G3 eine Unterabteilung ZMZ wobei der IBuK mit dem Dresdner Erlass diese zumindest im ZSan ihrer Aufgabe entbunden hat ohne neue Verantwortliche zu benennen und diese haben oder hatten auch als Hauptbeschäftigung die Beratung bei der subsidiären Unterstützung.
Nur der Punkt ist sie beraten, aber sie werden nicht selber eingesetzt. Oder im militärischen Sprachgebrauch sie sind auf Zusammenarbeit angwiesen. Wenn jetzt die Bundeswehr Verbände rein zum Hochwasserschutz oder Hochgebirgsschutz gegen Muren aufstellen würde, so sehe ich es wie F_K das dies dünnes Eis und das Luftsicherheitsgesetz wurde ja kassiert und wie F_K schon schrieb
ZitatDie Bundesregierung verstößt auch gerne mal gegens Grundgesetz (z. B. Informationspflichten gegenüber dem Bundestag - letzten noch von BVG festgestellt)

miguhamburg1

Das, @ Schamane, ist genau nicht der Fall: Die KVK/BVK sind ausschließlich für Aufträge der ZMZ (I) aufgestellt worden und werden genau für diese näher aufgeführten subsidiären Hilfsleistungen der Bundeswehr ausgebildet und in Übung gehalten. Genau dies steht auch in ihren Dienstpostenbeschreibungen so. Ob ich nun im Rahmen dieses Auftrages berate oder unter ziviler Leitung Sandsäcke befülle oder Menschen aus Überschwemmungsgebieten evakuiere, ist bei der rechtlichen Betrachtung unerheblich. Die Bw hält Beides vor.

Schamane

@ Miguhamburg1 dies haben wir im Rahmen von Aus und Weiterbildungsmaßnahmen bei der Bundeswehr mit Rechtsberatern durch diskutiert, da alle Teilnehmer vom Uffz/Fahnenjunker über der Offz, weiter zum Einheitsführer und bei nicht wenigen im SOL und den Kommandeurslehrgängen gelernt haben:
"Subsidarität heißt die Bundeswehr unterstütz mit ihren bestehenden Kräften und Mitteln. Sie darf gemäß ihres grundgesetzlichen Auftrag keine Kräfte aufstellen oder Unterhalten, welche nicht ihrem im GG vorgesehenen Auftrag entsprechen."
Dies würde so auch von den Rechtsberatern bestätigt und es wurde ausgesagt, dass man sich gerade über den Aspekt der Beratertätigkeit der KVK / BVK nach deren Rechtsauffassung der Rechtsberater nicht im Konflikt mit GG bewegt.
Wenn jetzt aber z.B. an Oder / Elbe usw. Einheiten aufgestellt werden, welche der Hochwasserabwehr dienen und nicht zumindest Alibimäßig den Objektschutz in der Dienstpostenbeschreibung haben sehe ich hier die Wahrscheinlichkeit als gegeben an, dass dies von den zuständigen Gerichten kassiert wird. Denn soweit mir bekannt, gab es in den 70ern schon einmal Überlegungen nach dem verheerenden Heidebrand Einsatzkompanien zur Brandbekämpfung aufzustellen und dies wurde mit dem Verweis auf das GG gestopt.
Falls sie anführen wollen, dass dies damals Aktive und nicht Reserveeinheiten betreffen würde, so ist dies rechtlich ohne Gewicht, da in beiden Fällen ja aktive Soldaten zum Einsatz kämen.

F_K

Lieber Miguhamburg,
Zitat
und ohne Beanstandung durch das BVerfG.

... dafür hätte ich gerne eine Quelle.

Das BVerfG wird nämlich erst tätig, wenn jemand klagt.

Deine Argumentation ist ungefähr so: "Da liegt zwar ein Toter, aber ein Mord kann es nicht sein, weil es kein Strafurteil gibt ...".

... man muss also immer erst die Ermittlungen abwarten, dann die Klage und später das Urteil ....

miguhamburg1

#94
Sie dürfen mir glauben, dass der Art. 87a GG und dessen Folgen für die Bw durchaus geläufig sind.

Die RSUKr werden aufgestellt, um Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben im Rahmen der Landesverteidigung wahrzunehmen. Hierin werden sie, je nach Vorhandensein notwendiger ATN auch aus-/fortgebildet. Genau so wird es auch geschehen. Diese Kräfte werden dann den LKdo für evtl. notwendige subsidiäre Hilfeleistungen zur Verfügung stehen und insofern wird der Kräfteansatz regional unterschiedlich - je nach zu erwartendem Szenario erfolgen. Und bei der Ausbildung wird auf diese Szenarien auch Bezug genommen.

Im Übrigen, @ Schamane: Was dieser RB gesagt, und wasSie verstanden haben, mag Unterschiede aufweisen - und bei den Märchen, die Sie hier gelegentlich zum Besten breittreten, bin ich mir nicht ganz sicher, was überhaupt Realität war. Fakt ist, dass die CIMIC- und ZMZ-Dienstpostenbeschreibungen Ihrer Definition nach gegen den Art. 87a GG verstoßen würden, denn diese Soldaten nehmen keine originären Verteidigungsaufgaben wahr.

Dennoch haben sämtliche Verfassungsrechtler (und insofern, F-K, war Ihr Hinweis auf das BVerfG natürlich richtig. Da war ich beim Tippen eindeutig zu schnell!) des BMVg und BMI, die sowohl die Rechtmäßigkeit dieser Dienstposten, als auch die der RSUKr prüften, bestätigt.

Schließlich: Gegen diese Dienstposten und OrgElemente haben nicht einmal die bekannten Bundeswehrkritiker/-gegner im Bundestag Protest angemeldet, was sie in anderer Hinsicht bekanntermaßen öfter taten.

F_K

ZitatDie RSUKr werden aufgestellt, um Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben im Rahmen der Landesverteidigung wahrzunehmen. Hierin werden sie, je nach Vorhandensein notwendiger ATN auch aus-/fortgebildet. Genau so wird es auch geschehen.

Damit ist ja dann alles klar und in Ordnung.

Wie so oft im Leben, kommt es nicht auf die objektive Handlung an, sondern auf die Begründung.

Wenn Sicherungs- und Unterstützungaufgaben der Schwerpunkt sind, dann kann (subsidiär) viel gemacht werden ...

Schamane

#96
Nun dann ist doch alles klar, sie sollten sich bei ihren Aussagen etwas mäßigen miguhamburg1 dieser Weg wurde durch die Rechtsberater auch beschrieben, es wird eben die Einheit nicht zur primären Katastrophenbekämpfung aufgestellt, was sie ja auch sagen:
ZitatDie RSUKr werden aufgestellt, um Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben im Rahmen der Landesverteidigung wahrzunehmen. Hierin werden sie, je nach Vorhandensein notwendiger ATN auch aus-/fortgebildet. Genau so wird es auch geschehen. Diese Kräfte werden dann den LKdo für evtl. notwendige subsidiäre Hilfeleistungen zur Verfügung stehen und insofern wird der Kräfteansatz regional unterschiedlich - je nach zu erwartendem Szenario erfolgen. Und bei der Ausbildung wird auf diese Szenarien auch Bezug genommen.
Aber ich warte wann die Linken eine kleine Anfrage im Bundestag und gegebenenfalls eine Klage in Karlsruhe einbringen, denn die gleichen Juristen die das was sie sagen als rechtlich legitimiert bezeichnen haben auch den Abschuss von Zivilmaschinen mit Unschuldigen als Rechtlich legitimiert bezeichnet und das hat Karlsruhe der Bundesregierung ja um die Ohren gehauen, dass man an den Fähigkeiten der Rechtsberater in den Ministerien zweifeln mußte.
Achso und Anfragen zu den KVK / BVK hat es ja schon einige gegeben, aber gut da wird man im Ministerium zumindest nicht arbeitslos.

miguhamburg1

@ Schamane: Danke für Ihren Hinweis - sind Sie inzwischen zum Moderator aufgestiegen? Umgekehrt bitte ich Sie, sich bei Ihren Beiträgen prägnant und knapp zu äußern und keine Märchenstunde zu verfassen, in der Sie mit vielen Worten wenig und mitunter falschen Inhalt zum Besten geben.

bayern bazi

#98
um das thema mal wiede aufzugreifen ;)


wir hatten jetzt mal die 1. Zuziehung für den Bez Obb, und da wurde uns vom Kdr LKdo BY das vorhaben  - aufstellung von RSUKr erklärt.

es ist geplant in BY 7 einheiten aufzustellen
- in jedem RegBezirk eine einheit
- je einheit 100 beorderungsstellen + spiegeldienstposten
- je einheit 2 sicherungszüge
- je einheit 1 unterstützungszug
- je einheit 1 führungsgruppe  (mit chef/spieß/kptrpfhr/versorger +personal) 

in den unterstützungseinheiten soll fachwissen/speziallisten gebündelt werden

die RSUKr sollen im "ernstfall" nicht alls erstes an der "vorderen" linie sein, sondern die aktive truppe im grundbetrieb ersetzen bzw die durchhaltefähigkeit unterstützen

es ist akso weniger das "bewaffnete - THW " wie viele hier immer sagen  - sondern eher der "objektschützer" der dann die kasernen beschützt um die aktiven mit diesen aufgaben zu entlasten

die speziallisten der Unterstützungseinheiten -sollen sowohl die dienstposten in den Kasernen besetzen, wenn die aktiven verlegen - als auch die aktiven draussen mit ihrem fachwissen unterstützen können


die feinausplanung - (auch der  dienstposten) wird es erst mit der Zeit geben

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

LoggiSU

In NRW soll es 3 Einheiten geben (Ahlen, Unna und Düsseldorf).
Im Januar/Februar 2013 solls losgehen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Holgi33


dragon46

Zitat von: bayern bazi am 25. November 2012, 11:34:28
wir hatten jetzt mal die 1. Zuziehung für den Bez Obb, und da wurde uns vom Kdr LKdo BY das vorhaben  - aufstellung von RSUKr erklärt.

Ich war auch auf dieser Veranstaltung, aber vom Hocker gehauen haben mich die Fakten nicht. Es wurde extra betont, dass es sich um keine fixen Kompanien handelt, sondern diese immer am Ort des Geschehens aktiviert werden, das Gerät wird dann von den verschiedenen Patentruppenteilen zusammengeklaubt. Allerdings wurde Wert darauf gelegt, bereits zum Ende des Jahres schon die Umbeorderungen einzuleiten, obwohl die RSUKps dann noch gar nicht aufgestellt sind  ???
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

bayern bazi

das mit der umbeorderung/beorderung ist schon klar - die wollen ja schon die listen mit personal befüllen

und be den aufstellungsappel mit leuten da stehn und nicht allein mit der führung ;)

und das mit dem gerät /waffen ist eigentlich auch leicht zu erklären - wenn du "nur" eine personalreserve vorhalten willst - brauchst du für die auch kein material

und für die ausbildung musst du dir das zeug über die pateneinheiten organisieren - das läuft ja auch bei den na verbänden wie dem PiBtl 905 - das sein mat bei GebPi 8 organisieren muss so  - bei diesen einheiten läuft dsa ja schon seit ein paar jahren so


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Holgi33

Das wäre aber nicht der Job, den ich mir als KpTrpFhr vorstellen könnte.

Eigenes Gebäude, eigenes Material, eigene WaKa.

Für eine Kp am Standort kann das doch nicht so schwer sein?

bayern bazi

das ist ja der witz an der angelegenheit

du hasat keinen standort - kein gebäude - kein material und kein fahrzeug


du hast einen sammelpunkt/treffpunkt und wirst dann irgendwie (da wissen die jetzt auch noch nicht wie) dahin verfrachtet wo manpower gebraucht wird

und das überwiegend in einen standort, denn für die körperliche arbeit (sandsack schleppen - dächer von schneelast befreien  ec.) sollen die jungen aktiven soldaten verwendet werden - die  "etwas" älteren resis sollen halt dann den normalen tagesdienst/wachdienst im Sto übernehmen (sicherungszug)

die speziallisten sollen auch draussen mit ihrem fachwissen bei bedarf unterstützen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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