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Strafbefehle/Vorladungen

Begonnen von Davis, 23. Juni 2012, 00:05:36

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Davis

Hallo,

ich bin gerade neu hier und hab da auch gleich mal eine Frage wobei ihr mir vielleicht helfen könnt.
Es geht darum das ich mich bei der Bundeswehr beworben hab und jetzt eine menge an Zettellein mitbringen muss wenn ich meine Musterung habe.
Bei allem weiß ich bescheid woher ich es bekomme nur bei Vorladungen/Strafbefehle weiß ich nicht recht weiter, da ich meine Vorladungen beispielsweise
gar nicht mehr bei mir habe, weil ich sie schon weggeworfen habe. Ich konnte ja nicht ahnen das die Bundeswehr sie brauch.
Nun zu den Fragen:
1. Woher könnte ich die Vorladungen nochmal bekommen?
2. Brauch ich die unbedingt?(weil es steht ggf. davor)
3. Sind alle Vorladungen wichtig oder nur die wo ich als Täter geladen wurde?

Das wars auch, ich hoffe es können mir da einige helfen dafür wäre ich echt dankbar.


LG, Davis

StefStef

Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
1. Woher könnte ich die Vorladungen nochmal bekommen?

WAS für Vorladungen? Eine Vorladung als Zeuge / Beschuldigter in einem Verbrechen oä. bei der Polizei? Eine vom Staatsanwalt weil du der ersten Vorladung nicht nachgekommen bist? Eine Vorladung zur Aussage / Zeugenaussage vor Gericht? Ich würde dort einfach mal anrufen bei der Stelle welche dich vorgeladen hat. Die werden das am besten wissen und sicherlich auch eine Kopie verschicken können. Du solltest dir aber generell angewöhnen Unterlagen abzulegen. Besonders wenn diese sehr wichtig sind.

Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
2. Brauch ich die unbedingt?(weil es steht ggf. davor)

Die Abkürzung "ggf." steht davor, weil nicht jede Person solche Unterlagen hat. Grund? Nicht jeder wurde mal wo vorgeladen, ob als Zeuge oder Beschuldigter ist nun mal dahingestellt. Ist also nicht "Sie können freiwillig.." sondern ein "Sie müssen wenn Ja und Sie müssen nicht wenn Nein".

Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
3. Sind alle Vorladungen wichtig oder nur die wo ich als Täter geladen wurde?

Hier "tippe" ich nun mal da mir in solchen Belangen leider bzw. zum Glück die Erfahrung fehlt. In erster Linie würde ich davon ausgehen, dass nur Vorladungen als Beschuldigter wichtig sind und ggf. dadurch entstandene Urteile / Strafen / Auflagen etc. pp. Da ich dir dies aber nicht genau sagen kann hast du die Möglichkeit einfach mal KWEA zu fragen oder beim zuständigen ZNwG falls du die Unterlagen dort vorlegen sollst.

Davis

Danke erstmal für eine Antwort.
Ich denke doch mal das die Vorladungen als Täter gemeint sind. Das ich Kopien von den Leuten kriegen kann wo ich vorgeladen war ist mir schon bewusst aber woher soll ich heut noch wissen wann und wo ich vor 2 oder 3 Jahren mal vorgeladen war.?
Das ist ja auch das Problem was ich habe, dass ich nicht weißt wo und wann und bei wem ich geladen war.
Vorladungen empfinde ich als unwichtig und deswegen hab cih sie auch nicht abgeheftet, weil für wen oder was brauch ich die mal?
Damit kann ich auch nur nachweisen das ich dann und dann mal da und dort war das wars gewesen und Strafbefehle hab ich ja nie bekommen weil die Anklagen fallen gelassen wurden. Aus diesem Grund waren das auch Sachen für mich die abgeschlossen waren.

InstUffzSEAKlima

Geht es hier eventuell um die Formblätter für Sicherheitsüberprüfungen, oder Personalbögen im Rahmen der Bewerbung wo nach anhängigen bzw. abgeschlossenen Verfahren und der damit im Zusammenhang stehenden erteilbaren Akteneinsicht gefragt wird?

KlausP

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 23. Juni 2012, 11:28:21
Geht es hier eventuell um die Formblätter für Sicherheitsüberprüfungen, oder Personalbögen im Rahmen der Bewerbung wo nach anhängigen bzw. abgeschlossenen Verfahren und der damit im Zusammenhang stehenden erteilbaren Akteneinsicht gefragt wird?

Seit wann muss man da Vorladungen beifügen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Stimmt. Dort geht es ja nur um schwebende oder bereits abgeschlossene Verfahren mit Verurteilung. Dennoch wird ein Bewerber, der diesbezüglich kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, bei der aktuellen Personalentwicklung sicher nicht die besten Karten haben.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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BlizzardX

Also deine Ladung erhälst du von deinem Verteidiger,der hat eine Akte angelegt wo der Sachverhalt festgehalten wurde, dazu zählen auch Vorladungen und Urteile.Die Akten müssen 4 Jahre lang aufbewahrt werden.Wende dich einfach an deinen (Pflicht?)Verteidiger und frage bei ihm nach.

Flexscan

Wenn ich nicht einmal weis, wieviele Vorladungen zum Gericht ich bekommen habe, wird sich eine Einstellung als SAZ eh erledigt haben, Stichwort charakterliche Uneignung.

Ich würde mir mit der Sucherei also nicht soviel Mühe machen, sondern die EM genießen.



MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Davis

ZitatWenn ich nicht einmal weis, wieviele Vorladungen zum Gericht ich bekommen habe, wird sich eine Einstellung als SAZ eh erledigt haben, Stichwort charakterliche Uneignung.
Nur damit es alle wissen ich bin kein Schwerstkrimineller. Und erwähnt das ich nicht mal weiß wieviel Vorladungen ich habe, hab ich auch nicht geschrieben.
Ich habe nur 2 Sachen wobei ich als Täter vorgeladen wurde, also ich kann noch mitzählen.
Das waren halt Jugendsünden und die sind auch schon eine weile her.
ZitatAlso deine Ladung erhälst du von deinem Verteidiger,der hat eine Akte angelegt wo der Sachverhalt festgehalten wurde, dazu zählen auch Vorladungen und Urteile.Die Akten müssen 4 Jahre lang aufbewahrt werden.Wende dich einfach an deinen (Pflicht?)Verteidiger und frage bei ihm nach.
Ja damals hatte mich jemand vom Jugendamt verteidigt, also wäre das wohl die nächst beste Anlaufstelle.

Flexscan

lol

Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......

na dann viel Spass beim Psychologengespräch.
MkG Flex
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Davis

Zitatlol

Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......

na dann viel Spass beim Psychologengespräch.

Was soll denn das jetzt heißen?
Warst du immer eine ausgesprochen vorbildliche Person?

KlausP

Also ich hatte in den letzten 59 Jahren und paar Tagen keine einzige Vorladung als Beschuldigter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Flexscan

Zumindest hab ich seit 40 Jahren weder Einträge im Strafregister noch Punkte in Flensburg noch hatte ich je was mit dem Jugendamt zu tun

Und es gibt zigtausende Mitbewerber, denen es ähnlich ergeht.

Die Bundeswehr kann sich mittlerweile aus einer Vielzahl an Bewerbern die Rosienen rauspicken. Ich kann mir daher gut vorstellen, das man bei so einer Vorgeschichte nicht grade die besten Chancen hat.

Alleine die Frage schon .... für mich ist es selbstverständlich, keine Einträge zu haben.
Von daher ja. Immer ausgesprochen vorbildlich gewesen wie unser Spies.



MkG Flex
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Davis

Im Grunde genommen möchte ich auch daraus keine Diskussion führen.
Es ging mir nur darum woher ich die Zettelein bekommen könnte bzw. welche die beste Anlaufstelle dafür wäre nach mehr hab ich gar nicht gefragt, oder?

PS: Danke, aber eigentlich kann der Thread dann auch gelöscht werden wenn die eigentlichen Fragen nich beantwortet werden.

LG, Davis

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