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Wiedereinstellung SaZ9 nicht geeignet, neuer FWD trotz "altem" FWDL mgl?

Begonnen von Hpex, 21. Juni 2012, 20:18:24

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KlausP

Welche "soldatischen Fähigkeiten" werden denn beim Einstellungstest geprüft und wo soll die ein Ungedienter herhaben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hpex

Keine direkt, der Weg ist das Ziel. Wo habe ich denn gesagt, dass diese beim eigentlichen Test abverlangt werden?

Ralf

ZitatLogik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.
Das ist aber ne gewagte Feststellung. Bevor ich sowas vom Stapel lasse, würde ich mir erstmal die dazugehörigen Gesetze und Erlasse durchlesen um zu verstehen, wieso das so ist und was dahinter steht. Das würde ich Logik nennen.
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KlausP

Zitat von: Hpex am 24. Juni 2012, 21:21:39
Keine direkt, der Weg ist das Ziel. Wo habe ich denn gesagt, dass diese beim eigentlichen Test abverlangt werden?

Hier:

Zitatauch wenn die fehlende Uffz-Eignung vielmehr etwas mit meiner nicht abgeschlossenen Berufausbildung im Zusammenhang stehen könnte, statt mit meinen soldatischen Fähigkeiten.

Die nicht zuerkannte Eignung ergibt sich aus dem Gesamtbild, welches Sie beim Einstellungstest abgegeben haben und nicht nur aus einem kleinen Teil, nämlich Ihrer nicht abgeschlossenen Ausbildung. Die haben andere Bewerber auch nicht und die erhalten trotzdem die entsprechende Eignung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hpex

Zitat von: Ralf am 24. Juni 2012, 21:22:29
ZitatLogik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.
Das ist aber ne gewagte Feststellung. Bevor ich sowas vom Stapel lasse, würde ich mir erstmal die dazugehörigen Gesetze und Erlasse durchlesen um zu verstehen, wieso das so ist und was dahinter steht. Das würde ich Logik nennen.


Logik ist für mich schlichtweg eine Möglichkeit des Schlussfolgerns, unabhängig davon welchen Inhalt oder welches Ziel diese Aussage verfolgt.
Aber ehe hier eine Grundsatzdiskussion entsteht, über Sinn oder Unsinn, subjektiver oder objektiver Wahrnehmung, Lukrativgestaltungsversuchen der Laufbahnen, würde ich gerne auf die Kernfrage zurückkehren, welche mir bereits beantwortet wurde.

Daher erneut danke! :)



Schamane

@ Hpex
ZitatLogik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.
Was sucht die Bundeswehr derzeit händeringend? Ich glaube in der Masse Mannschaften, also ist es für den Bund schon logisch auch noch Personen abzugreifen, welche nach dem alten Konzept FWDL gemacht haben.
Jetzt aber zu ihnen, was würden ihnen noch einmal 23 Monate beim Bund bringen? Sie haben eine Vordienstzeit von 20 Monaten. Wenn ich  ihre Werte einmal etwas einsetze mit dem Dienst 01/09 - 08/10, dann waren sie beim Eintritt in die BW mindestens 17 also vermutlich Geburtsjahrgang um 91.
Das heißt sie sind heute 21/22 plus 2 Jahre, dann sind sie 23/24. Sie stehen dann im Wettbewerb mit 19 jährigen mit Berufsausbildung und unterdessen schreiben es ja auch achon andere Mannschaftssoldaten sind angelernte Hilfsarbeiter, also bringen ihnen die Monate wie auch schon beschrieben keine Vorteile.
Gut sie haben 23 Monate ein für einen Ungelernten recht guten und vorallem sicheren Verdienst, aber das war es und dann käme danach die Sauregurkenzeit mit 400 - 800 € im Monat in der Ausbildung.
Also müßten sie mit 24 noch eine dreijährige Ausbildung machen, dann wären sie 27 und könnten dann theoretisch den Antrag auf Wiedereinstellung im höheren Dienstgrad stellen, ob das dann klappt, kann ihnen aber keiner sagen.
Von daher das ganze ist mehr Konjunktiv als alles andere und deshalb nochmals die Empfehlung sehen sie sich zivil um und schauen das sie eine Ausbildung machen.

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