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Erfahrungsstufe/ Abrechnung

Begonnen von sierratango06, 24. Juni 2012, 17:29:13

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sierratango06

Guten Tag!

So langsam habe ich Zweifel an meiner Gehaltsabrechnung. Ich bin SaZ 8+5 (Wiedereinsteller) und habe davon noch eine Restdienstzeit von knapp 3 Jahren 5 Monate. Nun bin ich bei einem Bruttogehalt von ca. 1984€. Ich mal die Abrechnungen mit denen von einem Kameraden von mir (selbe Laufbahn, 1 Jahr weniger Dienstzeit aufn Buckel) verglichen. Er bekommt knapp 200€ mehr Brutto auf demselben Dienstgrad. Laut Gehaltsabrechnung bin ich als A5 E / 3 eingestuft. Stimmt dann evtl etwas mit der Erfahrungsstufe nicht?

Ralf

Frag doch einfach bei der WBV nach. Um dir hie rzu antworten fehlen noch einige Angaben: Geburtstag, Ernennungsdatum, Einstellungsdienstgrad.
Die Frage gabs auch erst Vorgestern mit Zitat des BBesG, da kannst du es dir sogar selbst ausrechnen:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/frage-zu-besoldungstabelle/msg362459/#msg362459

Nur soviel grob gesagt, ES3 kann gut sein wenn du zwischen 25 und 28 Jahre alt bist.
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Andi

Durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz haben viele ältere und Diensterfahrene Kameraden mittlerweile niedrigere ES, als jüngere Kameraden. Das liegt an der komplexen Umrechnungs(un)logik und der Neuberechnung der ES bei einer Beförderung zwischen dem 01.07.09 und dem 30.06.13, die defakto im Normalfall einen Verlust von ein bis zwei ES mit sich bringt.

Gruß Andi
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dunstig

Mit welcher Begründung nennt man die Stufen eigentlich Erfahrungsstufen, wenn jemand wie ich, der mit 18 in die Bundeswehr eingetreten ist, erst einmal drei Jahre treu dienen darf, bevor es für ihn überhaupt anfängt zu zählen, während für jemanden, der mit z.B. 26 eingestellt wird, "einfach zurückgerechnet" wird?

Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Der 26-jährige in deinem Beispiel bringt Vorkenntnisse mit, sei es als Wiedereinsteller oder aufgrund des Zivilberufes. Diese "Erfahrung" wird ihm angerechnet.
Steigt der 26-jährige so wie du ohne Alles ein im untersten Dienstgrad ein, so bekommt er auch nur Erfahrungsstufe 1.
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BulleMölders

Die Heutigen Erfahrungsstufen hießen früher Altersstufen und begannen auch erst mit dem 21. Lebensjahr zu zählen. Somit hat sich da für die unter 21 Jährigen nichts geändert.

dunstig

Kurz vorweg: Es geht mir eigentlich hauptsächlich um die Bezeichnung Erfahrungsstufe, wegen der mir das System noch nicht so ganz klar ist. Sind es nun wirklich Erfahrungsstufen oder immer noch Altersstufen, die man nur anders benennt?

Zitat von: Ralf am 25. Juni 2012, 05:27:54
Der 26-jährige in deinem Beispiel bringt Vorkenntnisse mit, sei es als Wiedereinsteller oder aufgrund des Zivilberufes. Diese "Erfahrung" wird ihm angerechnet.
Steigt der 26-jährige so wie du ohne Alles ein im untersten Dienstgrad ein, so bekommt er auch nur Erfahrungsstufe 1.

Klingt für mich in Ansätzen nachvollziehbar, gerade was die Sache mit dem verwertbaren Zivilberuf angeht, da hier oftmals Erfahrung in dem enstprechenden Beruf besteht.
Aber in Sachen Wiedereinsteller scheint es mir (bezüglich der Erfahrung) nicht wirklich logisch. Aus welchem Grund wird jemand, der nun mit mir in der gleichen Laufbahn dient, in die dritte Erfahrungsstufe eingeordnet, nur weil er vor sechs Jahren neun Monate Grundwehrdienst geleistet hat? Ihm werden hier Jahre angerechnet, die er nur aufgrund seines fortgeschrittenen Lebensalters hat, in denen er aber nie etwas mit der Bundeswehr zu tun hatte. Man bekommt also für Jahre zurück liegenden Wehrdienst eine höhere Einstufung, während jüngere Kameraden, die auf Jahre zusammen dann den gleichen militärischen Werdegang durchlaufen, in den Erfahrungsstufen zurückhängen. So kommt es vor, dass manche schon in der Erfahrungsstufe 4 sind, wenn andere gerade mal kurz davor stehen in die zweite eingeordnet zu werden.

Würde man nur die Zeit anrechnen, in denen Wehrdienst geleistet wurde, wäre es für mich nachvollziehbar, aber so sind es für mich eben keine Erfahrungsstufen, sondern wie BulleMölders anmerkte, dass sie früher so geheißen haben, Altersstufen.

Zitat von: BulleMölders am 25. Juni 2012, 06:59:55
Die Heutigen Erfahrungsstufen hießen früher Altersstufen und begannen auch erst mit dem 21. Lebensjahr zu zählen. Somit hat sich da für die unter 21 Jährigen nichts geändert.

Auch wenn sich für die unter 21-Jährigen nichts geändert hat, würde es mich interessieren, mit welcher Begründung die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr anfangen zu zählen, wenn es doch nun Erfahrungsstufen und keine Altersstufen mehr sind.

Mag vielleicht etwas weinerlich klingen  8), aber es interessiert mit einfach nur. Lohnt sich eh nicht, sich über so etwas aufzuregen  ;D
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BulleMölders

Zitat von: dunstigAuch wenn sich für die unter 21-Jährigen nichts geändert hat, würde es mich interessieren, mit welcher Begründung die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr anfangen zu zählen, wenn es doch nun Erfahrungsstufen und keine Altersstufen mehr sind.
Mach eine Anfrage an deinen Bundestagsabgeordneten, vielleicht kann der dir was dazu sagen.

KlausP

Eben. Die Einführung der "Erfahrungsstufen" resultiert aus der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und ist keine "Erfindung" der Bundeswehr. Die muss das nur gesetzeskonform anwenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Und bitte beachten !!!! Die unter dem von Ralf eingestellten LINK zu findenden Bestimmungen

gelten N I C H T für Soldaten, die VOR dem 01.07.2009 im aktiven Dienst waren.

Für diese gelten Überleitungsregeln die äußerst komplex sind !
Hier muss ganz genau der Einzelfall betrachtet werden !

Diese Soldaten dürfen sich nicht mit den ab 01.07.2009 neu eingestellten Soldaten vergleichen !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Zitat von: LwPersFw am 26. Juni 2012, 16:29:00
Diese Soldaten dürfen sich nicht mit den ab 01.07.2009 neu eingestellten Soldaten vergleichen !

Stimmt, das gibt nur Frust. ;)
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LuftwaffenSLD

Wir haben heute das Thema Überleitung auch mal wieder rausgekramt.

Kennt jemand von euch einen guten Rechner im Internet oder Intranet zur Überleitung? Den Rechner den wir gefunden haben (auf öffentlicher-dienst.info) scheint für Soldaten ungeeignet zu sein.

Primär geht es um die frische beförderten Hauptfeldwebel, die trotz vorherigem Stufenanstieg (Ü3, 3, 4 und dann mit Beförderung in 3) wieder zurückfallen.

Ich hab das Thema auch schon durch, einschleßlich anwaltlicher Prüfung und anschließender Korrektur durch die WBV.

LwPersFw

Mit einem "Rechner" speziell für Soldaten kann ich nicht dienen...

Aber mit den Anhängen...

1. Überleitung >> beinhaltet alle Regeln der Überleitung

                          - geltend für Beamte und Soldaten
                          - und die Sonderregelungen nur für Soldaten

    Man muss also genau lesen und das persönlich Zutreffende anwenden!

2. Überleitung 2 >> beinhaltet eine Übersicht, wie und wann "zurückgestuft" wird - nach einer Beförderung bis 30.06.2013

[gelöscht durch Administrator]

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LuftwaffenSLD

Danke für die beiden Dokumente. Durch diesen Brocken hangeln wir uns gerade zum Feierabendbier. Also sorry, aber wer sich das ausgedacht hat muss echt Proleme haben ;-)

Rollo83


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