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Berufsaussichten und Erfahrungen von ehemaligen SaZ 12

Begonnen von Arctic, 27. Juni 2012, 22:08:40

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Arctic

Hallo,

das Thema war bestimmt schon mehrmals irgendwo , aber ich frage trotzdem mal nach Infos aus "erster Hand": Gibt es hier ehemalige SaZ 12, die nun draußen in der freien Wirtschaft arbeiten? Falls ja: Wie lange musstet ihr nen Job suchen? Hat man euch genauso behandelt wie jeden anderen Bewerber? Wie wurden eure Qualifikationen angenommen, die ihr (vielleicht, wenn Offizier) anfangs erlernt habt (Studium) und in all den BW-Jahren nicht drin gearbeitet habt? Werden Führungsqualitäten, die bei der BW erlernt wurden, auch zivilberuflich anerkannt und akzeptiert?
Ist es problematisch, das man über 30 ist und sich mit jüngeren messen muss oder schätzen die Arbeitgeber die Erfahrung die man mit bringt?
Ich möchte gerne wissen, wie ehemalige draussen ankommen. Ob man sie gerne nimmt weil sie eben Berufserfahrung mitbringen z.T auch in der Menschenführung plus dem, was sie sonst noch anwenden können. Natürlich kann ich mir vorstellen, das man den frisch weitergebildeten IT-Ler und jahrelangen S6 eher nimmt , aber das hat nun mal nicht jeder im Lebenslauf.
Habe zwar noch genügend Restdienstzeit und bilde mich durch ein Fernstudium weiter, aber man denkt eben ab und zu dran, wie man später draussen Fuß fassen kann.

Danke fürs lesen,
LG

StOPfr

#1
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Edit:
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wolverine

Ist nicht so einfach zu beantworten. Ich bin sehr gut untergekommen aber ich habe auch viel gemacht und mache immer noch viel. Ich weiß nicht, ob ich wegen oder trotz meiner Bw-Zeit jetzt arbeite, wo ich arbeite.
Ganz simpel: Ohne die Bw und den BFD hätte ich wahrscheinlich nie studiert. Es ist sehr angenehm, sich während seiner Studienzeit keine Sorgen um Einkommen und Lehrmittel machen zu müssen. Und man hatte mir vorher auch das Gehirn gewaschen.
Man mag über die alte Fallschirmjägerrei denken, was man möchte. Vieles ist ganz sich dumpfes Macho_gehabe. Aber wenn man das lebt und überzeugt ist, dann bekommt das "Es gibt kein unmöglich" irgendwann einmal einen Sinn und das auch außerhalb dieser Dumpfheit. Dann sucht man sich permanent die höchsten Ziele. Und das ist es, was hilft.
Es gibt eine grobe Betrachtung: Wer als Soldat top ist, wird draußen nicht untergehen! Wer als Soldat nur das Nötigste tut, wird es schwer haben. So in etwa ist auch richtig.
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Arctic

Hallo,

ja da denke ich ähnlich. Man muss eben seine Chancen nutzen, und die sind wirklich gut, während und nach der Dienstzeit. Man hat fast 10.000 € während der Dienstzeit für seine Bildung, und davon kann man locker ein Fernstudium bezahlen, vorausgesetzt, man hat noch die Disziplin und Energie, sich abends hinzusetzen statt TV zu glotzen oder was anderes zu machen. Mich würde auch interessieren, ob zukünftige Arbeitgeber gerade das schätzen, das man trotz voller Berufstätigkeit Gas gegeben hat um sich so gut wie mögl.vorzubereiten. Nach der Dienstzeit hat man dann nochmal 2 Jahre mit vollem Gehalt, um die 12.000 € und kann sein Studium mit nem Master ergänzen, und dann kommen ja noch weitere 3 Jahre...Also wer seine Chancen nicht nutzt, selber schuld, ehrlich. Kenne genug die noch nicht mal wissen was ihnen zu steht. Und du hast Recht, man sollte immer das höchste Ziel anpeilen.

Aurignacien

Ich traue mich mal als ehemaliger SaZ 8 zu antworten :).

Wolverine, ich muss dir wirklich zustimmen, bei mir war es die gleiche Situation, ich habe auch studiert und da ist es mit der Unterstützung durch den BFD doch schon wirklich ein lockeres Leben. Gerade für mich kann ich sagen, dass mein Alter mir im Studium zugute kam. Man ist einfach doch reifer um die 30 als zu dem Zeitpunkt, wenn man gerade aus dem Gymnasium schlüpft (oder welcher Schule auch immer). Dadurch, dass ich sehr viel Engagement in mein Studium gesteckt habe, bin ich dann auch am Institut verblieben, egal wie jung die Konkurrenz war, es kommt eben auf Leistung an.  ;)
Neanderthals had bigger brains than us.

wolverine

Zitat von: Arctic am 28. Juni 2012, 17:35:13
Mich würde auch interessieren, ob zukünftige Arbeitgeber gerade das schätzen, das man trotz voller Berufstätigkeit Gas gegeben hat um sich so gut wie mögl.vorzubereiten.
Ganz persönlich würde ich eher sagen, Nein. Letztlich zählt wirklich nur das Studienergebnis. Ob man das mit 20 oder 30, mit Nebenschäftigung oder ohne erbracht hat, wird nicht wirklich betrachtet.
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Arctic

Wow, das hört sich doch super an. Du bist dann direkt am Institut geblieben, als wissenschaftl. Mitarbeiter oder wie? Finde ich top sowas ;) mit 20 wusste ich nicht mal, wo hinten und vorne ist und die ersten Jahre bei der Bw hat man auch was anderes im Sinn gehabt als sich privat weiter bilden-man wollte eben kämpfen  8) jetzt, nach all den Jahren, keimt so langsam das wohin-mit-mir und ich versuche, mich bestmöglich auf später vorzubereiten. Als reiferer Mensch denkt und handelt man anders, ist ja klar, und in meiner damaligen Verfassung hätte ich sicherlich kein Studium durchziehen können. Das Bewusstsein der Wichtigkeit desselben schärft sich mit den Jahren.

InstUffzSEAKlima

Ich war auch "nur" SAZ8, aber habe ja auch mit dem BfD und dem "Leben danach" meine Erfahrungen genmacht:

Ich für meinen Teil war über 6 Jahre in der SEA/Klima-Inst in einer InstKp eines InstBtl (welches 2003 zu einem LogBtl (SKB) umgegliedert wurde) tätig und habe im Rahmen des BfD ein Hochschulstudium der Elektrotechnik absolviert und danach direkt eine entsprechende Anstellung (wiss. Mitarbeiter). Besser konnte es also kaum laufen, da über den BfD im Prinzip alle anfallenden Kosten übernommen wurden, auch wenn es mit sehr viel beschriebenem Papier verbunden war. Es war auch möglich, dass der BfD Kosten für auswärtige Praktika (Fahrt, zus. Unterkunft) übernahm. Mit den Übergangsgebührnissen vom 90 % und den Zuwendungen des BFD hatte man ja praktisch ausgesorgt.
Es gab jedoch auch Neider (Kommilitonen*), die meinten, dass der "Bund" mir alles in den A.. blasen würde, aber ich verwies jene darauf, dass es ihen ebenso möglich war, sich entsprechenden Zeit zu verpflichten und dann von den Ansprüchen zu profitieren. *meist Zivildienst geleistet

Aurignacien

ZitatDu bist dann direkt am Institut geblieben, als wissenschaftl. Mitarbeiter oder wie?

Genau.

Zitatund in meiner damaligen Verfassung hätte ich sicherlich kein Studium durchziehen können.

So ging es mir auch, ich hatte damals die typische "kein Bock mehr auf Lernen"-Einstellung, aber man wird ja klüger und will mehr ;).

ZitatLetztlich zählt wirklich nur das Studienergebnis

Dem stimme ich absolut zu!

Neanderthals had bigger brains than us.

Arctic

Das heisst also, du hast Elektrotechnik studiert und danach warst du wissenschaftl.Mitarbeiter und hast da natürlich was verdient. Oder durftest du da nichts verdienen weil du von der BW 90 % erhalten hast? Wie lang war gesamt dein Anspruch auf Förderung? (Asche auf mein Haupt aber die Regelungen für SaZ 8 hab ich nicht im Kopf ::) Das wäre auch so ein Traum von mir. Master machen in Vollzeit-BFD und danach wissenschaftl.Mitarbeiter, während ich noch 3 Jahre Bezüge kriege. Oder kriegt man die nur wenn man keine Arbeit findet oder wie ist das? Dachte eigentlich das das weg fällt, wenn man jetzt z.B eine feste Anstellung bekommt. Oder irre ich da`?

InstUffzSEAKlima

Übergangsgebührnisse und die nach dem Studium folgende Anstellung überschnitten sich bei mir nicht, sondern es gab eine kurze Phase, die ich mit den Rücklagen problemlos überdauerte (war ja vorher bekannt, wann die Übergangsgeb. enden). In dieser Zeit hat aber der BFD die Krankenversicherungskosten übernommen.

Rollo83

Kurze Frage, ich find im Netz keine Antwort. Wie viel Wochen Praktikum stehen einem SAZ 12 während der Dienstzeit zu ?

ulli76

Was genau meinst du damit?Praktikum für was? Wann willst du das machen? Über BFD zum Ende der Dienstzeit?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

§ 7 SVG:

Zitat(1) Soldaten auf Zeit und freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistenden werden innerhalb der Berufsförderung der Bundeswehr bei der Erlangung eines ihrem Qualifikationsprofil entsprechenden Arbeitsplatzes unterstützt. Hierzu gehört auch die vermittlerische Betreuung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
(2) Es sind rechtzeitig die Maßnahmen einzuleiten oder durchzuführen, die eine Arbeitsaufnahme im Anschluss an das Dienstverhältnis erleichtern (Eingliederungsmaßnahmen). Vor oder nach der Förderung einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme kann innerhalb von sieben Jahren nach dem Dienstzeitende die Teilnahme an Berufsorientierungs- oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen und an Bewerbertrainingsprogrammen mit den gleichen Leistungen wie für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen nach § 4 gefördert werden. Satz 2 gilt für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 5 Absatz 4 haben, mit der Maßgabe, dass die Maßnahme innerhalb von einem Jahr beginnen muss.
(3) Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von mindestens zwölf Jahren, die nicht auf Grund ihrer zivilberuflichen Vorbildung mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden oder die während ihrer Dienstzeit keine zivilberuflich anerkannte militärfachliche Aus- oder Weiterbildung im Sinne des § 5 Absatz 6 bis 9 erhalten haben, haben Anspruch auf Teilnahme an höchstens drei Berufsorientierungspraktika mit einer Dauer von jeweils höchstens einem Monat unter Freistellung vom militärischen Dienst. Ein Praktikum kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, soweit es zur Umsetzung des Förderungsplans zweckmäßig ist.
(4) Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von mindestens vier Jahren, die keinen Anspruch nach Absatz 3, aber einen erhöhten Berufsorientierungsbedarf haben, kann Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum mit einer Dauer von höchstens einem Monat gewährt werden. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Für frühere Soldaten auf Zeit und für freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistende, die ihre volle berufliche Leistungsfähigkeit erst nach einer Einarbeitungszeit erlangen können, kann ein Einarbeitungszuschuss gewährt werden.
(6) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme um Einstellung in den öffentlichen Dienst, stehen dessen Einstellung Vorschriften nicht entgegen, nach denen ein Höchstalter bei der Einstellung nicht überschritten sein darf. Dies gilt auch, wenn der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt.

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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