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Sar-El (israelischer Ersatzdienst)

Begonnen von McBurg, 28. Juni 2012, 23:17:48

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McBurg

Guten Tag,
ich beabsichtige im Sommer am israelischen Sar-El-Programm teilzunehmen ( http://sar-el.org/ ). Dabei handelt es sich nicht um Dienst an der Waffe, sondern um Unterstützungstätigkeiten. Das ganze dauert auch nur wenige Wochen, der Benefit ist die kostenlose Kost und Logis + Kulturprogramm am Wochenende. Für mich als Studenten eine gute Sache. Die Frage ist nun ob ich als ehemaliger FWDL dabei in Bedrängnis mit dem (Wehr)Gesetz komme. Wenn niemand eine adäquate Information hat würde ich um die Telefonnummer von einem RechtsberaterBw bitten.
Mit freundlichem Gruß,
McBurg

Paramedic

Was soll denn passieren?

Du bist ein ehemaliger Wehrdienstleistender, der im Ausland unterstützend tätig sein möchte.

Du könntest auch einer anderen Armee beitreten, da kann der Bund dich nicht dran hindern, warum auch?  ???
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

McBurg

Ja stimmt, aber wenn ich nochmal zur Bw wollte (nach dem Studium)?

Schamane

@ Paramedic Wenn ein Deutscher in fremde Streitkräfte eintritt verliert er aber die deutsche Staatsbürgerschaft, es sei denn es liegt eine Ausnahmegenehmigung seitens Deutschland vor.
@ McBurg Bei Sar - El müssen sie sich da keine Sorgen machen, in anderen Staaten werden halt Uniformen noch lieber gesehen als in Deutschland und die verschiedenen Organe sind halt auch noch mehr verwoben. Man könnte streng sagen, es handelt sich um einen uniformierten Bürgerdienst, wobei viele der Mitglieder halt auch noch Reservisten der IDF sind.
Denn wenn man ihren Gedankengang fortsetzt, dürfte auch niemand mehr beim Bund eingestellt werden, wenn er vorher bei einer NGO in Afrika oder Südamerika gewesen ist.

wolverine

Zitat von: Schamane am 29. Juni 2012, 06:21:38
Wenn ein Deutscher in fremde Streitkräfte eintritt verliert er aber die deutsche Staatsbürgerschaft, es sei denn es liegt eine Ausnahmegenehmigung seitens Deutschland vor.
Den § gelesen? ;)
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ARMY STRONG

Zitat von: Schamane am 29. Juni 2012, 06:21:38
Wenn ein Deutscher in fremde Streitkräfte eintritt verliert er aber die deutsche Staatsbürgerschaft, es sei denn es liegt eine Ausnahmegenehmigung seitens Deutschland vor.
Ist das jetzt Wissen oder ne reine Vermutung? Gibt es da ne Quelle dazu?

wolverine

§ 28 StAG (aber nur wenn man die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, in welchem man den Dienst leistet)
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ARMY STRONG

Röööööchtöööööch! betrifft nur Doppelstaatler. Das sollte man immer dazu schreiben bevor man so was ablässt. So wies der Schamane geschrieben hat, hätte das ja jeden betroffen, was ja überhaupt nicht der Fall ist.  ;)

wolverine

Darum fragt man ja Recht auch den Anwalt und nicht den Arzt ... ;D
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ARMY STRONG

Was Herrn Dr. Schamane nicht hindert sich immer wieder zu solchen Themen zu Wort zu melden. Aber sei's drum. Der Forenanwalt hält ja Wacht.  :)

Andi

Zitat von: Schamane am 29. Juni 2012, 06:21:38
es sei denn es liegt eine Ausnahmegenehmigung seitens Deutschland vor.

Soll heißen, dass ein Deutscher, der in Streitkräften anderer Staaten Dienst leisten will beim Bundesministerium der Verteidigung eine Erlaubnis dafür zu beantragen hat!

Gruß Andi
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Stibsus

Gibt es denn überhaupt Streitkräfte in denen man Dienst leisten kann, ohne die entsprechende Staatsbürgerschaft zu haben?!
Wenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P
SanOA im Studium

wolverine

z. B. die Fremdenlegion als Teil der französischen Streitkräfte
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Andi

US-Streitkräfte, wenn man eine Greencard hat. Enlisted und NCO geht, Officer nicht.
Niederlande sieht meines Wissens ähnlich aus.
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wolverine

#14
Gab es in Belgien nicht einmal einen Verband, der für Deutsche offen war? Und gibt es die spanische Legion eigentlich noch?
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