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Besoldung beim der Grundausbildung und danach

Begonnen von Savirra, 30. Juni 2012, 22:30:50

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Savirra

Hallo ihr lieben.
Als erstes schonmal im vorraus, Sorry für die frage, die Warscheinlich schon 1000 mal gestellt wurde.
Leider bin ich mit den ganzen Abkürzungen und Tabellen im Internet überfordert und hoffe auf Verständniss ;D vielleicht ist jemand in der selben Situation und kann mir meine frage beantworten.

Zu meiner Person. Ich bin 25j alt allein erziehend und habe gerade eine Ausbildung abgeschlossen. Habe mich bei der Bundeswehr beworben und ab dem 1.10.12 geht es los. Unteroffizierslaufbahn beginne als UA. Verpflichtet für 9 Jahre und möchte nach der Grundausbildung eine Ausbildung zur medizinischen Fachabgestellten machen.

Meine frage, was bekomme ich wärend der Grundausbildung und danach?

Habe da noch nicht so den überblick.   :-[

Ah und dann noch am Rande, meine Grundausbildung ist fast 300 km entfernd habe schon die Tickets bekommen für die DB. Wie sieht das später mit den Wochenenden aus? Muss man sich selber drum kümmern?

Ganz lieben dank im vorraus aus Bremen  ;)

ulli76

Die Besoldung ist nur abhängig vom Dienstgrad und der Erfahrungsstufe- das hat mit Grundausbildung oder Nicht-Grundausbildung nichts zu tun.

Für die Wochenendheimfahrten musst du selber aufkommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatMeine frage, was bekomme ich wärend der Grundausbildung und danach?

Ihre Einstiegsbesoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 3 mit der Erfahrungsstufe 1 gemäß. Bundesbesoldungsordnung A. Dazu kommt noch der Familienzuschlag für Ihr Kind.

ZitatAh und dann noch am Rande, meine Grundausbildung ist fast 300 km entfernd habe schon die Tickets bekommen für die DB. Wie sieht das später mit den Wochenenden aus? Muss man sich selber drum kümmern?

Als SaZ ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flipper

Aber kommt das nicht auch darauf an mit welchem Dienstgrad man eingestellt wird?

Ich fange Montag meine AGA an und werde als Maat "eingestellt".
Sprich Maat UA!??
Also, wenn ich mich da richtig belesen habe, Besoldung A5.

LG

KlausP

"Maat UA" gibt es nicht. Sie sind ja kein Unteroffizieranwärter sondern werden ja schon als Unteroffizier (= Maat) eingestellt. Da stimmt das ja auch mit A 5. Die Fragestellerin wird aber mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als "Schütze UA" eingestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

grancan

Zitat von: ulli76 am 30. Juni 2012, 22:35:07
Die Besoldung ist nur abhängig vom Dienstgrad und der Erfahrungsstufe- das hat mit Grundausbildung oder Nicht-Grundausbildung nichts zu tun.

Was meinst du genau dami?

Wer als Wiedereinsteller früher die Grundausbildung schonmal gemacht hat bekommt jetzt etwas mehr Geld?
Oder wie darf ich das verstehen?

Flipper

@Klaus
Ok, das wusste ich nicht.
Dann habe ich heute ja doch noch was gelehrnt :D

Savirra

Zitat von: KlausP am 30. Juni 2012, 23:38:04
"Maat UA" gibt es nicht. Sie sind ja kein Unteroffizieranwärter sondern werden ja schon als Unteroffizier (= Maat) eingestellt. Da stimmt das ja auch mit A 5. Die Fragestellerin wird aber mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als "Schütze UA" eingestellt.


Achso ich dachte auch das wäre A5 da ich eine abgeschloßene Berufsausbildung habe und dort eine neue beginne. Und jetzt ab der Grundausbildung, gibt es die volle Besoldung oder nur einen pauschal Betrag?

Liebe Grüße und danke für eure schnellen Antworten.

Flipper

Das kommt dann drauf an mit welchem Dienstgrad du eingestellt wirst. 
Das wird dir der Einplaner gesagt haben, und irgendwo auf den ganzen Blätter die du mitbekommen hast stehen.


KlausP

Zitat von: Savirra am 01. Juli 2012, 00:18:51
Zitat von: KlausP am 30. Juni 2012, 23:38:04
"Maat UA" gibt es nicht. Sie sind ja kein Unteroffizieranwärter sondern werden ja schon als Unteroffizier (= Maat) eingestellt. Da stimmt das ja auch mit A 5. Die Fragestellerin wird aber mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als "Schütze UA" eingestellt.


Achso ich dachte auch das wäre A5 da ich eine abgeschloßene Berufsausbildung habe und dort eine neue beginne. Und jetzt ab der Grundausbildung, gibt es die volle Besoldung oder nur einen pauschal Betrag?

Liebe Grüße und danke für eure schnellen Antworten.

Weil Sie eine neu Ausbildung über die ZAW erhalten, ist Ihr Berufsabschluß verrmutlich für Ihrten Dienstposten nicht verwertbar und darum werden Sie eben mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad und A 3 eingestellt. Sie erhalten vom Beginn an Ihre volle Besoldung. Im ersten Monat werden Sie nach ca. 2 Wochen einen Abschlag etwa in Höhe Ihrer Besoldung bekommen (das hängt mit der Ernennung zum SaZ zusammen), danach bekommen Sie die Dienstbezüge immer am letzten bankoffenen Werktag des Vormonats von der WBV überwiesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Savirra

Zitat von: Flipper am 01. Juli 2012, 01:33:24
Das kommt dann drauf an mit welchem Dienstgrad du eingestellt wirst. 
Das wird dir der Einplaner gesagt haben, und irgendwo auf den ganzen Blätter die du mitbekommen hast stehen.

Einstellungsdienstgrad ist unteroffiziersanwärter. Mehr sehe ich da jetzt so auch nicht. Muss ich mal beim Einplaner Anrufen und fragen.

ulli76

#11
Vor dem "Unteroffiziersanwärter" müsste noch was stehen. Das ist nämlich kein Dienstgrad, sondern ein Dienstgradzusatz.
Wenn du noch ne ZAW machst weil dein Beruf nicht verwertbar ist, ist der Dienstgrad wahrscheinlich Matrose.
Also wie Klaus schon schrieb: Besoldungsgruppe A3 und Erfahrungsstufe 1

@Grancan: Nochmal: Die Besoldung ist unabhängig von der Grundausbildung. Sie hängt nur vom Dienstgrad und der Erfahrungsstufe ab. Wenn du also Wiedereinsteller bist, bist du ja in der Regel ja schonmal befördert worden- also mehr Geld.
Übrigens: Auch die 4-Monats-Regel für den Dienstzeitausgleich gibt es nur einmal. DAS ist recht wichtig zu wissen, falls du die AGA wiederholst- da gibt´s auch nochmal mehr Geld.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Savirra

Zitat von: Savirra am 01. Juli 2012, 09:53:29
Zitat von: ulli76 am 01. Juli 2012, 09:30:27
Vor dem "Unteroffiziersanwärter" müsste noch was stehen. Das ist nämlich kein Dienstgrad, sondern ein Dienstgradzusatz.
Wenn du noch ne ZAW machst weil dein Beruf nicht verwertbar ist, ist der Dienstgrad wahrscheinlich Matrose.
Also wie Klaus schon schrieb: Besoldungsgruppe A3 und Erfahrungsstufe 1

@Grancan: Nochmal: Die Besoldung ist unabhängig von der Grundausbildung. Sie hängt nur vom Dienstgrad und der Erfahrungsstufe ab. Wenn du also Wiedereinsteller bist, bist du ja in der Regel ja schonmal befördert worden- also mehr Geld.
Übrigens: Auch die 4-Monats-Regel für den Dienstzeitausgleich gibt es nur einmal. DAS ist recht wichtig zu wissen, falls du die AGA wiederholst- da gibt´s auch nochmal mehr Geld.


UPS :-) also da steht ZSanDstBw einstellungsdienstgrad  Santitätssoldat (UA).  Vorgesehene Anschlussverwendung ArztHlf ( allgemeiner Sanitätsdienst

ulli76

Ah- hab schon gedacht, du gehst zur Marine- da hab ich deine Beiträge mit denen von Flipper durcheinander gebracht.
Also Sanitätssoldat ist der niedrigste Dienstgrad bei uns Sanis- das heisst einfach je nach Truppengattung anders.
Also A3 Erfahrungsstufe 1.
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Savirra

Zitat von: ulli76 am 01. Juli 2012, 10:08:43
Ah- hab schon gedacht, du gehst zur Marine- da hab ich deine Beiträge mit denen von Flipper durcheinander gebracht.
Also Sanitätssoldat ist der niedrigste Dienstgrad bei uns Sanis- das heisst einfach je nach Truppengattung anders.
Also A3 Erfahrungsstufe 1.

Okay :-) und erst mit der abgeschlossenen Ausbildung Steige ich dann wohl auf ja? Das ist alles so kompliziert für mich:-) da freue ich mich ja schon auf die Anfangszeit. Und wie genau lässt sich das jetzt berechnen mit dem Gehalt? Die Tabellen sind ja immer brutto.

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