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Instrumente der Personalanpassung

Begonnen von das weiße frettchen, 30. Oktober 2011, 13:23:45

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das weiße frettchen

Guten Tag!

Da ich in der Suche nichts gefunden habe und mir diese Frage schon seit Veröffentlichung des Reformbegleitprogramms durch den Kopf geht, versuche ich es bei Euch.

Wie wir alle wissen wird im Zuge der Neuausrichtung der Personalkörper verkleinert.
In dem Reformbegleitprogramm sind einige Beispiele der Reduzierung angegeben, unter anderem die "Dienstzeitverkürzung und Umwandlung des Dienstverhältnisses (SaZ/BS)".
Dieses ist in drei Altersbänder unterteilt.

Im Bezug auf meine Fragen geht es hier nur um das Altersband I.

Dort heisst es: "Regelmäßig verfügen junge SaZ und BS (bis 40. Lebensjahr) über eine fundierte Ausbildung, mit der sie auch auf dem zivilen Arbeitsmarkt bestehen können. Um bei den SaZ die Bereitschaft zu einer dienstzeitverkürzung zu erhöhen, soll ihnen der mit der ursprünglichen Verpflichtungszeit korrespondierende Anspruch auf Berufsförderung gewährt werden.
Den BS steht nach Umwandlung des diensverhältnisses per Gesetz die gesamte Leistungspalette des Soldatenversorgungsgesetzes im Hinblick auf Berufsförderung und Dienstzeitversogung auf Zeit zur Verfügung. Als zusätzlicher und befristeter Anreit soll den BS, die durch die Umwandlung des Dienstverhältnisses eine gesicherte Lebensstellung aufgeben, eine steuerfreie einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro pro geleistetem Dienstjahr (für max. 20 Dienstjahre) gewährt werden." Quelle: Reformbegleitprogramm zur Neuausrichtung der Bundeswehr

Meine Fragen dazu:

1.) Gibt es irgendwo detaillierte Informationen?
2.) Hat es schon einer ernsthaft überlegt, evtl. eingereicht?
3.) Nach Umwandlung zurück zum SaZ=Muss ich die 12 Jahre voll machen oder kann ich direkt gehen?

Zu mir:  Seit 2004 Soldat und seit 2011 BS!

Ich bitte nur 100% Antworten zu geben. Aus sicheren Quellen. Keine Antwort ist besser als 10 "ich habe mal gehört" oder "ich glaube".

Danke im Voraus!!!

KlausP

Da es darüber noch keine definitiven Entscheidungen gibt, wir das mit den 100%-Antworten wohl nichts werden. Für einige der angedachten Begleitmaßnahmen bedarf es sicher nur der Entscheidung des Ministers, bei anderen ist der Bundestag das entscheidende Gremium, weil Gesetze geändert werden müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ein entsprechendes Schreiben des BMVg gibt es seit ca. 2 Wochen in jeder Einheit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Mich würde interessieren was mit dem Einglierungsschein passiert wenn ein SAZ 12 auf SAZ 8 verkürzt.
Es heisst ja bei Verkürzung bleiben die eigentlichen BFD Anspruche der ersten Dienstzeit bestehn, aber gehört der E-Schein dazu?
Laut Soldatengesetzt wirkt der E-Schein ja eigentlich erst ab 12 Jahre.

miguhamburg1

Bevor der Minister irgendetwas entscheidet, muss es ein Gesetz analog zu den früheren "Reduzierungsgesetzen" geben. Hierfür ist vor allem die Ressortabstimmung mit dem Innenministerium entscheidet, das beim Thema Besoldung und Versorgung für den ÖD federführend ist. Im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes werden dann Vorschriften, Weisungen und Erlasse auf den Weg gebracht.

SanFwRettAss

Guten Tag!
Ich wollte nicht extra ein neues Thema anfangen, denn dieses hier passt sehr gut zu meinen Fragen.
Ich denke darüber nach meine Dienstzeit zu verkürzen. Laut dem Reformbegleitprogramm hört sich das auch ziemlich einfach an. Ich bin SAZ 12, im vierten Dienstjahr und habe eine ZAW als Rettungsassistentin gemacht.
Bevor ich jetzt blauäugig zum Spieß laufe, würde ich mir gerne ein paar aktuelle Infos ergattern. Meine bestehen bis jetzt nur auf der Grundlage von https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W28NHELY987DBWNDE

Inwieweit kann ich verkürzen?
Ist es wirklich so einfach wie es dargestellt wird (vorallem mit ZAW)?
Müssen irgendwelche Vorraussetzungen erfüllt werden?

Vielen Dank schonmal!


LwPersFw

Alle müssen sich noch gedulden, bis die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zum Gesetz bekanntgegeben werden.

Nur anhand dieser können dann konkrete Aussagen zum Verfahren gemacht werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SanFwRettAss


Ralf

Sobald das Gesetz erstmal abschließend verabschiedet ist, werden diese im Detail ausgearbeitet und dann gehen sie durch die Beteiligungsverfahren etc etc.
Schaun mer mal, was sich im August so tut.
Allerdings gerade einen ZAW genossen und dann in einem OrgBereich, der nicht signifikant verkleinert, da würde ich eher auf Plan B rumdenken.
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Helft mit, dass es so bleibt.

SanFwRettAss

Wie gesagt: ,,ich denke darüber nach" ! :-)
Vielen Dank für die Antworten.