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Trennungsgeld?

Begonnen von ftownchris, 10. Juli 2012, 10:04:07

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ftownchris

Hallöchen,

ich habe da mal ne Frage...ich komme aus Berlin und ich gehe als Wiedereinsteller für drei Monate nach Weißenfels, da ich für die kurze Zeit keine Umzugskosten laut BUKG bekomme gibt es doch (soweit ich glaube) das sogenante "Trennungsgeld"?  Wie und wo muss ich das Beantragen? Und meine zweite Frage lautet: Ich habe von mehreren Leuten gehört, das man in diesem Jahr als Wiedereinsteller 250€ extra bekommt...wer weiß was darüber und kann mich in der Sache mal bitte aufklären???


Gruß
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

Ralf

Zur letzen Frage: in der Laufbahn der Mannschaften gibt es dieses und nächstes Jahr Prämien, siehe Bundesbesoldungsgesetz:
Zitat§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer
Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro
für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die
Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für
erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember
2013. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt
wird.
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ftownchris

hey, also wenn ich das richtig interpretiere heißt es das ich eine einmalige prämie von 125€ bekomme?
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

Rollo83

Zum TG das wird auf dem Lehrgang über/beim Rechnungsführer beanragt.
Da kommt meistens ein Zivilist und macht die ganzen Antrage mit den Lehrgangsteilnehmern fertig. Zu guter letzte muss man noch am Ende des Lehrgang wenns man wieder in seiner Einheit ist die Rückreise vom Lehrgang beantragen.
Besser gesagt müssen tut man das nicht aber es ist natürlich Geld das einem zu steht.

ftownchris

Hey, das ist ja kein Lehrgang sonder ich muss dort zur AGA für drei monate...und in meinem einberufungsbescheid steht drinne das ich keine umzugskosten bekomme (was ja auch logisch ist).
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

Rollo83

Ok, das wissen wir ja nicht das sie dort zur AGA müssen. Ich bin zumindest noch kein Hellseher.
Allerdings bin ich jetzt überfragt ob es für die AGA Trennungsgeld gibt. Wobei das eigentlich so sein müsste denn AGA ist ja quasi wie ein Lehrgäng.
Wenn im Einberufungsbescheid auch stehtb das die UKV nicht zugesagt wird dann müssten sie auch TG bekommen.

ftownchris

das war doch nicht böse gemeint...also bei mir steht nur drinne: Ihnen als Verheirateter mit Wohnung im Sinne § 10 Abs. 3 BUKG die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellort nicht zugesagt.
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

KlausP

Zitathey, also wenn ich das richtig interpretiere heißt es das ich eine einmalige prämie von 125€ bekomme?

Lesen Sie sch den Beitrag von @Ralf noch mal richtig durch. Vielleicht fällt Ihnen ja was auf.

Zitatdas war doch nicht böse gemeint...also bei mir steht nur drinne: Ihnen als Verheirateter mit Wohnung im Sinne § 10 Abs. 3 BUKG die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellort nicht zugesagt.

Und damit steht auch fest, dass Sie für die Zeit der Grundausbildung trennungsgeldberechtigt sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ftownchris

wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

ftownchris

ich habe mir mal den  § 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit durch gelesen und finde das echt gut...aber da steht ja nicht wirklich drinne wann und wie man das ausbezahlt bekommt...bekommt man das zusätzlich zum sold oder als einmalsumme???ich habe doch garkeine ahnung...sorry dafür..
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

KlausP

ZitatVerpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2011 das ,,Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (kurz: Fachkräftegewinnungsgesetz) beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn. Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,

    wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
    wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.

Die Verpflichtungsprämie beträgt 125 Euro je Kalendermonat der Verpflichtungs- / bzw. Weiterverpflichtungszeit und wird nach der endgültigen Festsetzung als Einmalzahlung gewährt. Die Prämie wird zunächst unter Vorbehalt gewährt, der mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gegenstandslos wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Da ja die Editierfunktion wegrationalisiert wurde:

Zitatund wird nach der endgültigen Festsetzung als Einmalzahlung gewährt.

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de

Wenn Ihre Dienstzeit zunächst auf 6 Monate festgesetzt wiord, erhalten Sie die Prämie etwa im 7. oder 8. Dienstmonat. Der WBV muss nämlich erst die Dienstzeitfestsetzung vorliegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jerad1

Ich hab dazu auch mal ne Frage. Wenn man als SaZ Trennungsgeld erhält stimmt es das man dann auch eine Heimfahrt als Lediger und als Verheirater zwei Heimfahrten bekommt?Und wie sieht es aus wenn man sls Lediger ein Kind hat?
Tausend Dank

ftownchris

Also ich bin SAZ 5+11 Monate, das heist 125€ pro Monate hochgerechnet auf meine Dienstzeit und das als Einmalzahlung verstehte ich das jetzt richtig!? Meine Ernennungsurkunde bekomme ich laut schreiben zum Dienstantritt...
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...

Ralf

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