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Gehalt/Besoldung

Begonnen von jerad1, 09. Juli 2012, 13:35:54

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jerad1

Nochmals Hallo zusammen,

man da hab ich ja ne Debatte ausgelöst.Sorry Kameraden war nicht meine Absicht.Naja gut.
Noch ne Frage.Weiß denn jemand wie es mit den Kindergeld aussieht steht uns das weiterhin zu trotz des Familienzuschlags? Nochmals zum Umstand wir sind nicht verheiratet unsere Tochter ist 6 Jahre alt. Würde sich was an der Situation ändern wenn mann verheiratet wäre.Frage nur weil man leider keine genauen Infos findet.
Mal wieder Tausend Dank :)

KlausP

Zitat von: jerad1 am 09. Juli 2012, 19:06:04
Nochmals Hallo zusammen,

man da hab ich ja ne Debatte ausgelöst.Sorry Kameraden war nicht meine Absicht.Naja gut.
Noch ne Frage.Weiß denn jemand wie es mit den Kindergeld aussieht steht uns das weiterhin zu trotz des Familienzuschlags? Nochmals zum Umstand wir sind nicht verheiratet unsere Tochter ist 6 Jahre alt. Würde sich was an der Situation ändern wenn mann verheiratet wäre.Frage nur weil man leider keine genauen Infos findet.
Mal wieder Tausend Dank :)

Ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Preto

Zitat von: justice005 am 09. Juli 2012, 16:14:03
Mich würde da echt mal interessieren, wie sich das berechnet und wo das steht.

Ein Blick ins Gesetz...
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__27.html

Abs. 4 enthält die maßgebliche Regelung für Soldaten.

LwPersFw

Auch hier nochmal nachlesen, dort habe ich die grundsätzlichen Regeln für ab 01.07.2009
neu bzw. wieder eingestellte Soldaten erläutert...

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=34490.msg362459#msg362459

Diese Regeln gelten auch für die Beamten im Bundesdienst, nur dass bei diesen die Erfahrungszeiten etwas anders gestaltet sind.
Es gibt auch noch Regeln zur Anrechnung von bestimmten Zeiten vor Diensteintritt - das würde hier aber zu weit führen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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