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Frage zu Umzugskosten

Begonnen von August, 16. Juli 2012, 16:21:54

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August

Servus.

hab mal ein bischen im Internet gesucht, aber auch hier im Forum noch nichts passendes gefunden.
Also, es geht um folgendes: bin SAZ8, und sei etwas über einem Jahr recht Heimatnah versetzt worden (30km zum Dienstort)
wohne noch bei meinen Ektern. Will nun aber ausziehen, mit nem Kumpel zusammen in eine Wohnung. Hat also nichts mit dienstlichen Gründen zu tun....gibts trotzdem irgendwelche beihilfen ? weiss da jemnad bescheid ?

mfg

Paramedic

Meines Wissens nach gibt es ohne dienstlich Grund auch keine Hilfe.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

wolverine

Zur Gründung des ersten eigenen Hausstandes kann ein zinsloser Vorschuss bis 2500 € genommen werden, der dann zukünftig in Raten vom Gehalt einbehalten wird. Ich glaube so 100 - 150 €/ Monat. Genaues sollte der Spieß wissen.
Bezahlen wird der Bund einen privaten Umzug nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Gab auch mal nen Zuschuss zu nem Herd- weiss aber nicht ob es den nur bei nem Umzug aus dienstlichen Gründen oder auch zur Ersteinrichtung eines Hausstandes gibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Hallo ulli76, dies gilt nur bei dienstlich veranlassten Umzügen mit Zusage der Umzugskostenvergütung.

In diesem Fall gilt nur die Antwort von wolverine.

Und noch für August,

achten Sie darauf, dass Sie und Ihr Freund als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag stehen
und lassen Sie sich - jeder mit eigenem Antrag - nach Einzug die Wohnung vom BwDLZ als
bei der Umzugskostenvergütung (UKV) berücksichtigungsfähig anerkennen.
Die Bestätigung geht dann zum Pers und wird auch in SAP eingegeben.

Dies ist wichtig bei Kommandierungen und Versetzungen hinsichtlich der UKV.

Beispiel :
Sie werden 200 km weit wegversetzt - möchten aber nicht umziehen...
Auf Grund des derzeit gültigen "Strukturerlasses" zur UKV können Sie dann die
Nicht-Zusage der UKV beantragen und erhalten dann Trennungsgeld und Reisebeihilfen...
Oder Sie möchten umziehen - und bekommen den kompletten Umzug bezahlt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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