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Wiedereinstellung als Gefreiter

Begonnen von Lucky_Luke, 17. Juli 2012, 15:38:41

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Lucky_Luke

Guten Tag,

ich hab da mal ne Frage.

Als ich vor ein paar Jahren bei der Bundeswehr war(SaZ12, BA), bekam ich aufgrund eines persönlichen, zivilen Fehlers, welcher mir noch in der Probezeit(erste drei Monate) unterlief, einen Beförderungsstopp und schied nach 9Monaten Grundwehrdienst als Gefreiter aus.

Nun zu meiner Frage.
Ab 01.10. werde ich wieder zurückkehren. Besteht die Möglichkeit, beispielsweise einen Antrag auf sofortige Beförderung zum OG zu stellen, die dafür nötige Dienstzeit habe ich ja geleistet. Ich weiß, dass man keinen Anspruch auf eine Beförderung hat...mich interessiert an dieser Stelle nur die Theorie.

Liebe Grüße
Lucky
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Paramedic

Da kann man den Spieß anhauen. Der weiß was zu tun ist :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Zitat... einen Beförderungsstopp ...

Durch truppendienstgerichtliches Urteil? Wenn ja, wann war das?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lucky_Luke

Januar 2004

Wer genau das entschieden hat, weiß ich leider nicht mehr.
Ich war damals in einer SKB. Mein Spieß war vom Herr und meinte, ich hätte zivilrechtlich(31.12.2003, 1,36Promille gepustet, 1,03Promille Blut) schon genug am Hals, mir würde militärisch nichts passieren. Meine "direkten" Vorgesetzten von der Marine sahen das anders, von denen ging das auch aus.
Aber wie gesagt, ich weiß nicht mehr ganz genau wie das damals war, hab leider auch keine Schriftstücke darüber mehr.

Zivil musste ich lediglich 500€ an die Verkehrswacht zahlen, Verfahren wurde eingestellt, keine Vorstrafe, Führerschein wiederbekommen...allerdings weiß ich nicht, ob das von Belang ist!?
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KlausP

Ach so. Jetzt hab ich das verstanden. Wegen des schwebenden zivilen Verfahrens wurden Sie in die Mannschaftslaufbahn zurückgeführt, weil Sie bis zum Abschluss des Verfahrens weder ge- noch befördert werden durften und deshalb für die Feldwebel-Laufbahn nicht mehr geeignet waren. Die Teilstreitkraftzugehörigkeit weder Ihres Spießes (der war vom Heer, der Herr!) noch der Ihrer anderen Vorgesetzten hat damit irgendetwas zu tun. Ob und wann Sie befördert werden können, entscheidet Ihr Disziplinarvorgesetzter. Den würde ich allerdings nicht gleich in den ersten Tagen damit nerven.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lucky_Luke

Dieser dumme "Heer-Fehler" schleicht sich immer mal wieder bei mir ein...na ja, niemand ist perfekt!
Dann muss mein Spieß damals wohl etwas leichthin geäussert haben. Na wie auch immer, diesen Teil meiner Biographie habe ich sowieso ad acta gelegt.

Gut, dann werde ich mal nach einer gewissen Eingewöhnungszeit nachhaken.

Vielen Dank für die Antworten Klaus und paramedic.
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justice005

Ich verstehe das nicht. 1,03 Promille ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnunsgwidrigkeit, für welche man ein (saftiges) Bußgeld bezahlen muss. 500,- Euro entspricht auch exakt dem Bußgeldkatalog, sodass ich die Geschichte für glaubwürdig halte. Das ist aber KEIN Dienstvergehen. Daher bestand weder ein Grund für eine Förderungssperre, geschweige denn für eine Entlassung. Da spricht schon wieder einiges dafür, dass da Mist gebaut wurde, zumindest dann, wenn die Geschichte des Fragestellers stimmt.

Wie auch immer. Umgekehrt bin ich aber positiv überrascht, dass Sie wieder eingestellt worden sind. Ich empfehle für die Zukunft dringend eine Mitgliedschaft im Bundeswehrverband. Bei derart gravierenden Konsequenzen sollte man sich lieber mal anwaltlich beraten lassen.

KlausP

Wenn das Ganze über MiStra kommt, wird die personalbearbeitende Stelle entsprechend tätig und das Ergebnis ist das Gleiche.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Wurde man nicht 2004 noch nach 6 Monaten Gefreiter, von daher fand dann wohl doch noch eine Beförderung statt.

Die Erklärung hat KlausP schon gegeben:
ZitatWegen des schwebenden zivilen Verfahrens wurden Sie in die Mannschaftslaufbahn zurückgeführt, weil Sie bis zum Abschluss des Verfahrens weder ge- noch befördert werden durften und deshalb für die Feldwebel-Laufbahn nicht mehr geeignet waren.
Man wird auf charakterliche Nichteigung geschlossen haben.
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mailman

@ Ralf

2004 wurde man nach 3 Monaten Gefreiter. Quelle bin ich und noch viele andere sowie meine Urkunde ;)

Die Gefreiten nach 6 Monaten gab es. m .W beim W10

justice005

ZitatMan wird auf charakterliche Nichteigung geschlossen haben.

Wegen einer Ordnungswidrigkeit?? Wie auch immer, das braucht nicht mehr diskutiert zu werden, das Thema von damals ist durch.

ZitatDie Gefreiten nach 6 Monaten gab es. m .W beim W10

Nein, W10-er wurden auch nach 3 Monaten Gefreiter und nach 6 Monaten Obergefreiter. Quelle: Ich :)

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die W12-er nach 6 Monaten erst Gefreite wurden.


KlausP

ZitatIch bin mir aber ziemlich sicher, dass die W12-er nach 6 Monaten erst Gefreite wurden.

Das kann ich bestätigen. Und sie wurden als Obergefreite d.R entlassen, weil Mannschaften erst nach 12 Monaten zum OGefr befördert werden konnten.
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wolverine

Meine Grundausbildungskameraden wurden nach sechs Monaten Gefr.
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mailman

Dann war das mit dem W10 wohl ne Falschinfo.
Ich kenne allerdings einige die als Schütze in die Stammeinheit kamen und eben nach 6 Monaten Gfr wurden, allesamt W10

Lucky_Luke

Ja, damals ist ne ganze Menge falsch gelaufen. Ich war sogar im Bundeswehrverband.

Um es kurz und knapp zu machen, nachdem mir das damals Silvester passiert ist, bin ich derart in Lethargie verfallen, dass ich mich einfach meinem Schicksal ergeben habe und alles so hingenommen habe wie es kam. Ich wusste dass ich einen großen Fehler gemacht hatte und dachte mir, dass mir das dann alles ganz recht geschieht!
Zu dem Vergehen ist noch zu sagen, dass ich nicht nur Alkohol im Blut hatte, sondern auch zu besagtem Zeitpunkt den Führerschein für einen Monat abgegeben hatte.
Allerdings habe ich mal gehört, dass man nur für ein Delikt bestraft werden kann, oder?

Der Knackpunkt war auch der, dass man mir eine Frist bis 31.03. gestellt hatte, bis zu diesem Zeitpunkt sollte es zu einer Verhandlung gekommen sein, diese war aber erst im Mai.
Vom Strafrecht hatte ich keinerlei Ahnung, einen Anwalt nahm ich nicht in Anspruch und so kam das eine zum anderen...man stellte mich vor die Wahl entweder gleich aufhören zu können, oder meinen Wehrdienst noch vollständig abzuleisten.

Nachdem ich in den Jahren danach 2mal im ZNWG Ost am Psychologen gescheitert bin, hab ich dass Abitur nachgemacht und mich anschließend den Prüfungen in Köln gestellt...mit positivem Ausgang.

Ich bekomme sozusagen meine sprichwörtliche "2. Chance" und diese werde ich mit Sicherheit nutzen!

Aus heutiger Sicht muss ich sogar zugeben, dass ich durch diese Erfahrung unheimlich gereift bin.
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