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Farbblindheit - Welche Ausschlüsse

Begonnen von Kübel181, 17. Juli 2012, 19:35:51

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Kübel181

Moin,

Ich will am 1.10. zur Bundeswehr. Gemustert wurde ich schon allerdings musste ich heute nochmal zum Augenartz. Der stellte natürlich fest, dass ich angeblich Farbenblind bin. Kann ich nicht verstehen, weil ich damit nie probleme hatte, gelte sogar unter Freunden und Bekannten als der mit den Adleraugen (nehme viele Sachen auf Distanz wie Menschen ect. vor allen Anderen wahr)  8) Naja genug der Angeberei!

Für mich bricht natürlich meine Welt jetzt zusammen, da ich körperlich und geistig keine Einschränkungen sonst habe.

Nun die Frage: Was kann ich mit einer Farbblindheit denn überhaupt noch machen? Oder führt es gleich zur Untauglichkeit?


PS: Will nicht noch eine Woche im trüben fischen.

Mit freundlichen Grüßen


mailman

Gewisse Verwendungen gehen nicht. Es kommt aber auch auf die Art der Farbenblindheit an denke ich mal.

Andi

Zitat von: Kübel181 am 17. Juli 2012, 19:35:51
Kann ich nicht verstehen, weil ich damit nie probleme hatte,

Du kennst es ja auch nicht anders. ;)
Die Frage ist, ob du eine Farbsehschwäche oder eine Farbenblindheit hast. Letztlich wirst du aber die Musterung abwarten müssen - dafür ist sie da. ;)

Im Übrigen gibt es die Theorie, dass die häufig vorkommende Grünsehschwäche eigentlich gar keine "Schwäche" ist, sondern ein weiterer Evolutionsschritt. Forschungen haben nämlich ergeben, dass Personen mit dieser Sehschwäche erheblich mehr Farben und Farbschattierungen wahrnehmen können, als jemand, der normalsichtig ist. ;)

Gruß Andi
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Daniel1006

Kommt drauf an ob du rot oder gruen schwaeche hast und in welchem
Ausmass. Auch kommt es drauf an ob du SAZ oder FWDL machen willst. Bei mir wurde auch eine rot schwaeche festgestellt trotz 100% sehkraft, also es hat nichts mit der sehstaerke zutun.

Ich habe im KWEA nicht sonderlich viele ausschluesse gehabt, wenn ich den weg des FWDL genommen haette. Aber als ich dann im ZNwG neu gemustert wurde, wurden mir ein haufen verwendungen gestrichen, vor allem einige kampftruppen was mir auch den wunsch falli zu werden genommen hat:/

mailman

Das ist klar, den die Musterung/Untersuchung für Zeitsoldaten war schon immer etwas genauer und strenger als bei GWDL:

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Kübel181 am 17. Juli 2012, 19:35:51
gelte sogar unter Freunden und Bekannten als der mit den Adleraugen (nehme viele Sachen auf Distanz wie Menschen ect. vor allen Anderen wahr)
Die Schärfe und das Gesichtsfeld sind ja auch völlig andere Anforderungen und haben mit dem Farbsehen nichts zu tun.

justice005

Damit dürften neben den fliegerischen Verwendungen auch sämtliche Führerscheine ausfallen. Eine komplette Untauglichkeit ist das aber nicht.


Lumpy

Ich durfte als "Rot-Grün-Schwächling" zumindest B- Fort machen. Daher sollte BC(E) eigentlich auch möglich sein.
Fraglich ist, ob der TE "nur" eine "Schwäche" hat oder wirklich farbenblind ist.
Nicht wenige setzen das ja irrtümlich gleich.

Unbestritten ist aber wohl, dass es, ob Schwäche oder Blindheit, viele Ausschlüsse geben wird.
Bei mir sind 75% aller Verwendungen Ausgeschlossen, was laut Truppenarzt maßgeblich auf besagte Rot-Grün-Schwäche zurückzuführen ist.

mailman

Wenn man b machen darf heißt das noch lange nicht das man auch für c tauglich ist

ulli76

Ebend- für B sind die Anforderungen deutlich niedriger als beim CE.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Lumpy am 17. Juli 2012, 23:25:59
Ich durfte als "Rot-Grün-Schwächling" zumindest B- Fort machen. Daher sollte BC(E) eigentlich auch möglich sein.
Nein, gerade nicht! Das Sehvermögen ist gerade hier von zentraler Bedeutung. Es gibt ja die Unterscheidung Kraftfahrverwendungsfähigkeit Stufe I und II. Für Bfo reicht die I und gab es nur die Routine-Untersuchung im SanBer, während für Stufe II eine augenfachärtzliche Untersuchung größeren Umfangs, bedingt durch die höheren Sehanforderungen, nötig ist.

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