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Darf mein Spieß das ?

Begonnen von Matthias J., 18. Juli 2012, 11:41:58

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Matthias J.

Hei Leute,

Um kurz mal meine situation zu schildern:
- z.Z. bin ich im Urlaub und mein Spieß hat eine unangekündigte stubenkontrolle gemacht.
wobei er auch in meinen Spind geschaut hat, der natürlich NICHT aufgeräumt war -.-

Jetzt habe ich von meinem Stubenkameraden die mitteilung bekommen das auf mich nach dem Urlaub ein Diszi wartet.

Zu mir: Ich bin 20 j. alt, SaZ 4 Soldat und teile mir mit einem Fwdl'er die Stube.

Frage: Das unser Spieß einfach eine Unangekündigte Stubenkontrolle machen ? und in meinen Spint gucken während meiner abwesenheit ? Da ich ja für die Stube als SaZ Soldat bezahle und diese dann als Wohnung amgesehn werden muss. Und er somit Hausfridensbruch begangen hat. Oder sehe ich das falsch ?

Bitte um Hilfe.
Danke im Vorraus.

Zitat: Das ist besonders zu beachten, denn der Vorgesetzte, der bei einem Soldaten, der nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, einen unangekündigten Stubendurchgang in Abwesenheit des Mieters macht, kann sich wegen Hausfriedensbruch strafbar machen! Denn das Zimmer ist als Wohnung zu betrachten und hier gelten wiederum die Grundrecht aus Art. 13 GG. 

mailman

Wie hat er denn in den Spind schauen können wenn der abgeschlossen war?

Matthias J.

Mein Spint war nicht abgeschlossen, da ich eine zwei Mann stube habe und Unsere Stubentür vrschlossen ist. Immer. ;-)

KlausP

ZitatDas unser Spieß einfach eine Unangekündigte Stubenkontrolle machen ?

Ja, das darf er jederzeit.

Zitatund in meinen Spint gucken während meiner abwesenheit ?

Nein, das darf er nicht, schon gar nicht, wenn der Spind verschlossen ist.

ZitatDa ich ja für die Stube als SaZ Soldat bezahle und diese dann als Wohnung amgesehn werden muss.

Das ist völlig irrelevant. Ihre "Wohnung"ist lediglich das Wertfach Ihres Spindes, in welches niemand ohne Ihr Einverständnis Einsicht nehmen darf.

ZitatDas ist besonders zu beachten, denn der Vorgesetzte, der bei einem Soldaten, der nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, einen unangekündigten Stubendurchgang in Abwesenheit des Mieters macht

Sie sind aber verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft oder sind Sie über 25 Jahre alt?

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Matthias J.

Danke füt die schnelle Antwort. D.h. ich muss mit einem Diszi rechnen ?

Matthias J.

Oder hab ich das richtig verstanden das er während meiner abwesenheit nicht in meinen spind gucken darf, auch wenn er nicht verschlossen ist. ?

Steinburger

Zitat von: KlausPNein, das darf er nicht, schon gar nicht, wenn der Spind verschlossen ist.

Der Spind war ja nicht abgeschlossen und ich habe mal gelernt, dass man den Spind immer mit einem Vorhängeschloß sichert. Es gibt ja nicht umsonst immer wieder Vorfälle im Bereich des Kameradendiebstahls.

AriFuSchr

ob Diszi oder EM oder nur einen Einlauf,

darüber entscheidet wohl der DV unter Einbeziehung der Schwere des Vergehens...
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

Zitat von: Matthias J. am 18. Juli 2012, 11:51:19
Danke füt die schnelle Antwort. D.h. ich muss mit einem Diszi rechnen ?

Zumindest, weikl Sie den Spind nicht abgeschlossen haben. Damit verstoßen Sie gegen die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschft", Ziffer 315, die das für den Fall des verlassens der Stube vorschreibt.
Bezüglich der Kontrollen können Sie sich in der selben Vorschrift schlau machen, das ist in Ziffer 314 geregelt. Die ZDv kann man googeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Matthias J.

Nochmal auf die Frage zurück. Darf er den während meiner Abwesendheit und ohne erlaub nis in meinen Spint schauen, auch wenn er nicht verschlossen ist ?

PatrickB

Fast etwas dergleichem ist einen Kollegen von mir auch passiert, ihm wurde nur sein ganzer Spind ausgeräumt und die Sachen in der Stube verteilt.

Das ist halt eine Sache die man, denke ich, akzeptieren muss um es zu lernen.

Matthias J.

Das währe ja noch etwas womit ich leben kann, aber so ist halt schon der urlaub so gut wie gelaufen. Ich kann seit dem ich das weiß einfach keinen anderen gedanken mehr fassen...


F_K

Stellen wir mal emotionslos fest:

Zitat§ 11 Gehorsam
(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen.

Und da es sowohl den Befehl gibt, den Spind aufzuräumen, als auch diesen bei Verlassen des Spindes abzuschließen, liegen hier gleich zwei Dienstpflichtverletzungen vor.

Wir gehen mal davon aus, dass der KpFw vor dem Betreten der Stube angeklopft hat und es im Schwerpunkt darum ging, den Kameraden zu kontrollieren - dabei wurde die Dienstpflichtverletzung offensichtlich - und dieser ist dann natürlich nachzugehen.

Darf er es also? Ja, SELBSTVERSTÄNDLICH, er MUSS sogar im Rahmen der Dienstaufsicht.


Warum fangen hier viele immer an, die "Schuld" bei den anderen zu suchen - wenn die eigene Pflichtverletzung doch schon eingeräumt wird.

Zitatder natürlich NICHT aufgeräumt war -.-

Tommie

Zitat von: Matthias J. am 18. Juli 2012, 12:09:41Nochmal auf die Frage zurück. Darf er den während meiner Abwesendheit und ohne erlaub nis in meinen Spint schauen, auch wenn er nicht verschlossen ist ?

Ja, er darf das jederzeit und gerade weil er nicht verschlossen war!

Ansonsten frage ich mich, ob Sie überhaupt lesen, was man Ihnen schreibt, denn genau das hatte "KlausP" Ihnen schon in seiner ersten Antwort geschrieben. Und die Quelle dazu hat er auch benannt!

Also ... jetzt gehen Sie da mal hin und ertragen Sie den Anschiss wie ein Mann, denn Ursache für diese ganze Nummer war niemand anderes als SIE! Und bevor ich es vergesse: Diszpilinarische Maßnahmen werden vom Disziplinarvorgesetzten verhängt, nicht vom Spieß ;) !

Steinburger

So schlimm wird das Diszi nun auch nicht wieder werden, einen Anschiss hält man aus und aus dem Urlaub nimmt man ein Vorhängeschloss mit.

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