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Darf mein Spieß das ?

Begonnen von Matthias J., 18. Juli 2012, 11:41:58

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mailman

Aus meiner Stube wurde auch mal was gestohlen während ich US-Wache hatte und andere auf Lehrgang bzw. zuhause waren. War nur ein Parka eines Kameraden.

Die Stube war auch abgeschlossen, aber was nützt das schon wenn man die Schlüssel abgeben muss und der Uvd/Telefonposten nicht wirklch aufpasst.

rambosocke

Zitat von: justice005 am 18. Juli 2012, 17:08:19
Die Tatsache, dass der Spind offen war, reicht für sich alleine noch nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, erst recht nicht, wenn man nicht weiß, wo und wann die Sachen verschwunden sind.

Die Tatsache, dass der Spind unverschlossen war, stellt bereits die grobe Fahrlässigkeit dar.

Im Übrigen kehrt sich beim Verlust persönlicher Ausrüstung die Beweislast um: Es ist per se von einer haftungsbegründenden Dienstpflichtverletzung auszugehen, sofern der Soldat nicht das Gegenteil glaubhaft machen kann.

Andi

Zitat von: rambosocke am 18. Juli 2012, 20:58:24
Im Übrigen kehrt sich beim Verlust persönlicher Ausrüstung die Beweislast um: Es ist per se von einer haftungsbegründenden Dienstpflichtverletzung auszugehen, sofern der Soldat nicht das Gegenteil glaubhaft machen kann.

Wieso?
the rest is silence...

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rambosocke

Zitat von: Andi am 18. Juli 2012, 21:04:57
Wieso?

Sehen die Schadensbestimmungen so vor, VMBl 2006 S.40 ff. Sollte sich so auch in der BesAnLog 33/4-10-26-0019/12 finden.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: mailman am 18. Juli 2012, 20:57:58
Die Stube war auch abgeschlossen, aber was nützt das schon wenn man die Schlüssel abgeben muss und der Uvd/Telefonposten nicht wirklch aufpasst.
Der UvD/GvD findet üblicherweise in seiner Dienstanweisung, dass er Stubenschlüssen nur an die jeweiligen Nutzer auszugeben hat und für alle anderen Gebrauchschlüssel sein Schlüsselbuch zu führen hat. Da aus Bequemlichkeit jedoch meistens die Stubenschlüssel außerhalb der Dienstzeit nicht in den Schlüsselkasten/-schrank gehangen werden, sondern am Tresen des UvD verbleiben, ist auch keine Kontrolle über die tatsächliche Nutzung gegeben. Ungeachtet dieser häufig vorkommenden Umstände lassen sich Diebstähle halt am Einfachsten vermeiden, in dem die Vorschriften beachtet werden und alles weggeschlossen wird bzw. mitgebrachte Geräte/Gegenstände bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Lg, Eins, ...) mit nach Hause genommen werden oder gleich in die Obhut anderer Kameraden gegeben werden.

BulleMölders

Die ganze Diskussion läuft doch vollkommen am Thema vorbei.
Egal wie die Umstände sind, der TE hat sich nicht Vorschriftenkonform verhalten, indem er seinen Spind abgeschlossen hat wenn er ihn nicht selber im blick hat.
Das ganze ist "aufgeflogen" und nun soll der TE soviel "Mann" sein und sich seinen Anschiss ab hohlen und gut ist es.

Mein vorgehen in solch einem Fall war immer: Den Spind mit einem anderem Schloss verschließen (damit nichts weg kommt) und der Betroffene durfte sich dann den Schlüssel nebst einer entsprechenden Belehrung bei mir ab hohlen. Das hat in 99% der Fälle ausgereicht, damit es nicht wieder vor gekommen ist.
Die 1% wo das nicht ausgereicht hat, da hat auch nichts anderes geholfen.

bayern bazi

da muss ich dem bullen zu 100% recht geben


aber
damals tm  wurden diese kameraden noch erzogen ;)

wer kennt nicht unser altbeliebtes spindmänchen  ;D



gesamter inhalt des spindes ausgeräumt und da draus ein schönes mänchen gebaut  ;D


natürlich war dann danach kein hemd mehr auf DIN A4 zusammengelegt  :o

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

BulleMölders

Da wir ja nicht mehr editieren können, möchte ich diesen Satz richtig stellen:
Zitat von: BulleMölders am 19. Juli 2012, 07:18:35
Egal wie die Umstände sind, der TE hat sich nicht Vorschriftenkonform verhalten, indem er seinen Spind abgeschlossen hat wenn er ihn nicht selber im blick hat.

Er muss natürlich folgendermaßen heißen:
Egal wie die Umstände sind, der TE hat sich nicht Vorschriftenkonform verhalten, indem er seinen Spind nicht abgeschlossen hat wenn er ihn nicht selber im blick hatte.

Jakkaru

ZitatZumindest, weikl Sie den Spind nicht abgeschlossen haben. Damit verstoßen Sie gegen die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschft", Ziffer 315, die das für den Fall des verlassens der Stube vorschreibt.

Das is ja mist. Mein Spind lässt garnicht mehr verschliessen, da die Vorrichtungen zum anbringen eines Schlosses ausgebrochen sind. Da hat jemand vor mir scheinbar mal seine Schlüssel vergessen ::)
Habe es auch Gruppenführer sowie NDF gemeldet, allerdings kommt dann ein "Ja, wir kümmern uns drum". (bedeutet meist "Ja, wir vergessen es bis morgen wieder") ;D
Kann man nur hoffen, dass die Kameraden ihre Pfoten wie sonst auch in der Hosentasche lassen. 8)
Ein 2er

KlausP

Ich glaub, ich muss OStFw Achim Z. mal anrufen. Geht ja gar nicht, dass der ZgFhr AVZ sein Mobiliar nicht in Ordnung hat.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Wie wäre es denn mal, diesen Sachverhalt dem Spieß zu melden? Ihnen steht ein verschließbarer Spind zu. Und der Dienstherr hat Ihnen einen bereitzustellen. Punkt.

KlausP

Sie kennen die Hartleibigkeit unseres "Maschinenmeisters" und Chefs der Handwerker nicht.  :D Mit dem (und erst recht seinem Vorgänger, der war noch schlimmer) habe ich mir schon so manches Wortgefecht geliefert und mich bei seinem Vorgesetzten beschwert .... und in der Regel gewonnen.  ::) ... aber das dauert!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

... und das nennt sich dann praktischerweise BundeswehrDIENSTLEITUNGSzentrum... :)

Jakkaru

ZitatWie wäre es denn mal, diesen Sachverhalt dem Spieß zu melden?

Die letzte Instanz. Eigentlich ist unser NDF für solche, ich nenne es mal "Nichtigkeiten" zuständig. Der Spieß, würde wahrscheinlich nichts anderes tun als dem NDF dampf machen. (KlausP weiß was ich meine :P)
Und jemandem den Spieß vorbei zu schicken wegen so einer Kleinigkeit, ist unverhältnismäßig ;D
Das war hier auch kein "leises Mutti", sondern nur eine Info, das es auch unverschuldet zu verletzung der ZDv 10/5 Ziffer 315 kommen kann. Demnächst haben einige Kameraden DzE und dann wird einfach Spindrücken gemacht. Problem gelöst, niemand wurde belästigt und alle sind zufrieden ;D
Ein 2er

KlausP

Zitat von: miguhamburg1 am 21. Juli 2012, 11:49:23
... und das nennt sich dann praktischerweise BundeswehrDIENSTLEITUNGSzentrum... :)

Seinem Vorgänger haben wir (damals im StO noch 9!) Spieße immer die Reihe rum deutlich gemacht, dass er für uns da ist und nicht umgekehrt und er gerne gehen kann, wenn ihm das nicht passt. Hatter aber auch nicht gemacht, der ***  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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