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Ablehnung aus ärztlichen Gründen

Begonnen von Daniel2109, 21. Juli 2012, 10:54:53

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Daniel2109

Hallo, weiss jemand was das bedeutet? Ich habe mich bei der Marine beworben und bekam heute ein Schreiben wo drin steht das im Rahmen des Annahmeverfahrens Sachverhalte bekannt worden, die dazu veranlassen die Bewerbung nicht weiter bearbeiten zu können. Ich habe keine ärztliche untersuchung bisher gehabt, die letzte war bei meiner Musterung zum Grundwehrdienst, die ist allerdings schon ca. 5 Jahre her. Kann ich mich jetzt nochmal Bewerben oder geht das nicht mehr? Von einer Sperrzeit steht nichts im Schreiben.


wolverine

Nach den Angaben sind Sie wohl nicht wehrdiensttauglich. Wissen Sie noch das Ergebnis Ihrer Musterung damals?
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miguhamburg1

Möglicherweise laufende Strafverfahren? Oder Verurteilungen wegen Straftaten? Anderweitig polizeilich auffallend geworden? Überschuldet?

Da gibt es neben schlechten Zeignissen und erheblichen Lücken im Lebenslauf also eine ganze Menge möglicher Gründe.

wolverine

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miguhamburg1

Wo hat er denn das geschrieben? Er schrieb nur, dass er vor 5 Jahren die letzte (miltär)ärztliche Untersuchung hatte, von einem Ergebnis steht nichts...

wolverine

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Daniel2109

Also bei meiner letzten Musterung wurde ich ausgemustert von dem Arzt mit der Begründung ich sei wenn meine Ausbildung zu ende ist schon zu Alt für den Grundwehrdienst aber ich kann mich wenn die zuende ist Bewerben wenn ich dann immer noch zur Bundeswehr möchte das sei kein Problem. Von der Gesundheit her hatte er nichts gesagt auch nicht zu den Brüchen die ich damals schon hatte die zu der Zeit schon wieder verheilt waren und auch keine Probleme machen.

wolverine

#7
Zitat von: Daniel2109 am 21. Juli 2012, 11:15:04
Also bei meiner letzten Musterung wurde ich ausgemustert von dem Arzt mit der Begründung ich sei wenn meine Ausbildung zu ende ist schon zu Alt für den Grundwehrdienst
Aha?! Tut mir leid aber das ist schlicht sinnfreies, wirres Zeug. Kein Arzt "mustert aus" wegen Alter. Sie sind aus irgendeinem Grund, den nur Sie kennen können, untauglich und solange Sie nichts vorlegen, dass dieser Grund nicht mehr besteht, bleiben Sie das auch. Jede Bewerbung ist solange sinn- und zwecklos.
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Daniel2109

Ich werde im September 26 und laut Wehrdienstberater ist das nicht zu Alt

Daniel2109

Tja wenn ich den Grund kennen würde, würde ich ja nicht nach fragen. Also das war damals bei mir alles ein wenig Kompliziert ins gesamt wurde ich 3 mal gemustert beim erstmal wurde ich 2 Jahre zurückgestuft weil der Psychologe meinte ich wäre zu aggressiv damals war ich 17 mit 19 wurde ich auf eigenenwunsch 1 Jahr zurück gestuft und mit 20 meinte der Arzt zu mir naja sie sind das 3te mal hier haben gerade ne ausbildung angefangen machen sie die zu Ende und wenn sie danach immer noch zur Bundeswehr wollen können sie sich gerne wieder Bewerben. Ich weiß einen Grund wodurch ich abgelehnt werden könnte aber der hat nichts mit ärztlichen gründen zu tun da es kein Medizinischer ist.

KlausP

ZitatIch weiß einen Grund wodurch ich abgelehnt werden könnte ...

Wenn Sie den wissen, ist doch alles okay, wir können da nicht weiterhelfen solange Sie das für sich behalten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel2109

Ich wurde letztes Jahr zu 7 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt wegen KV die Tat an sich war mit 21 die Bewährung geht noch bis 1.3.2013 aber das ist kein ärztlicher Grund, oder sehe ich das Falsch ich mein würde jetzt drin stehen Abgelehnt wegen Strafrechtlichen sachen wäre es ok wüsste ich was sache ist aber ärztliche Gründe sind in meinen Augen verletzungen, krankheiten usw. Was mich halt auch noch interessiert ob das schreiben jetzt bedeutet das ich allgemein keine Chancen habe oder nur zum jetzigen Zeitpunkt.

miguhamburg1

Bisher hatten Sie die ärztlichen Gründe nur im Betreff genannt und nicht weiter erwähnt. Ihr letztes Untersuchungsergebnis (T 1/2/4/5) kennen nur Sie. Aber hier ist die laufende Bewährungszeit offenbar das Einstellungshindernis.

Daniel2109

Ja dann sollen die das aber auch so schreiben und nicht irgendwas von ärztlichen Gründen, ne Bewährung hat doch nichts mit ärztlichen Gründen zu tun.Sehe ich es denn richtig das ich mich jeder Zeit wieder Bewerben kann da nichts von sperrzeit drin steht sondern nur das sachverhalte bestehn die dazu veranlassen meine Bewerbung nicht weiter zu bearbeiten?

KlausP

Das mit den ärztlichen Gründen behaupten bisher nur Sie. Was da genau steht können wir ja nun nicht wissen. In der Regel wird in so einem Fall geschrieben, dass ein Einstellungshindernis vorliegt.

ZitatIch werde im September 26 und laut Wehrdienstberater ist das nicht zu Alt

Zu akt istb es ja auch nicht. Wusste der Wehrdienstberater von Ihrer Vorstrafe und haben Sie die in Ihrem Bewerbungsbogen angegeben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen