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Darf mein Spieß das ?

Begonnen von Matthias J., 18. Juli 2012, 11:41:58

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InstUffzSEAKlima

Das war aber keine Erscheinung, die es nur in eurem StO gab, denn anderenorts war die StOV auch immer der Meinung, das die Truppe für StOV sei und nicht richtigerweise umgekehrt.

miguhamburg1

Es gibt keine StOV mehr, @ InstUffz. Mit anderen Worten: Früher gab es eine Verwaltung, heute gibt es DL-Zentren ... Der Wortwitz war also mit Bedacht gewählt.

M.F.

Findees witzig, dass anscheinend jeder die ZDV 10/5 Nr. 314,315 kennt aber anscheinend niemand die 317:

Die Spindkontrolle hat den Zweck, die Sauberkeit, Ordnung und Einsatzfähigkeit
der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung zu überprüfen.
Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, wer zur Spindkontrolle berechtigt ist. Sie ist in
Gegenwart des Soldaten vorzunehmen.
Das Wertfach darf nur der Disziplinarvorgesetzte
einsehen. Private Gegenstände werden nicht kontrolliert.


Sie ist in Gegenwart des Soldaten vorzunehmen!!!!

Das war hier nicht der Fall!

Ein Disziplinarverfahren wegen der DIenstpflichverletzung des nichtabschließen des Spindes wäre allerdings möglich.
Im Umkehrschluss natürlich auch eine Beschwerde gegen den Spieß wegen Verstoßes gegen Nr.317, was auch eine Dienstpflichtverletzung darstellt und da er (vermutlich) einen höheren Dienstgrad inne hat und dies eine absichtliche DIenstpflichtverletzung gegenüber einer grob Fahrlässigen darstellt wäre diese sogar härter zu bestrafen.

Andi

Zitat von: M.F. am 27. Juli 2012, 13:36:23
Sie ist in Gegenwart des Soldaten vorzunehmen!!!!

Das war hier nicht der Fall!

Und? Dann führt der Vorgesetzte eine BdL durch, trifft eine Entscheidung und handelt. In diesem Fall wohl adäquat.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Sie Schlaumeier, da haben Sie ja mal viel heiße Luft herumgequirlt:

Eine ZDv 317 gibt es nicht. Insofern ist jeder Bezig hierauf nichts weiter als Unsinn.

Der Fragensteller schrieb nichts von einer "Spindkontrolle". Sondern er schrieb, dass der Spieß, während er im urlaub abwesend war, eine "Stubenkontrolle"vornahm. Dies liegt gem. ZDv 10/5 nun mal eindeutig im Aufgabenbereich eines Spießes. Hierbei fand er offenbar einen unverschlossenen Spind vor, den er dann in Augenschein nahm,um z prüfen, inwieweit der benutz ist. Auch dies ist sein gutes Recht. Woher Sie also ein Dienstvergehen des Spießes konstruieren, bleibt vollkommen unerfindlich.

Zum Rest des Beschriebenen gibt es genügend richtige Kommentierungen.

BulleMölders


miguhamburg1


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