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keine Verwendung für Brillenträger

Begonnen von bakunin, 24. Juli 2012, 10:00:31

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bakunin

Gibt es Aufgaben/Tätigkeiten/Berufe in der Bundeswehr für die man als Brillenträger nicht verwendet werden kann?

Preto

Das hängt vom Grund ab, weswegen eine Brille benötigt wird. Handelt es sich um eine "normale" Minderung der Sehschärfe, siehe ZDv 46/1 (erster Treffer bei Google) und hier Kapitel 3 i.V.m. Anlage 3.1 bzw. Anlage 3.2, GNr. 22.

bakunin

Ich bin "nur" kurzsichtig. -2,5 Dioptrin.
Dass das generell ausreicht um SaZ zu werden weiß ich. Ich meinte mit meiner Frage nur ob es was gibt was mit Brille nicht bei der Bundeswehr machen kann. Also wo man volle Sehschärfe braucht, wie z.B. als Pilot.

Preto

Im Kapitel 3 der o.g. Vorschrift stehen die Verwendungsausschlüsse. Dort einfach nachgucken, was mit einer Gradation II in der GNr. 22 nicht möglich ist.

ulli76

Pilot dürfte ausgeschlossen sein mit den Werten.WachBtl wohl auch.Ansonsten einfach in besagter Vorschrift schauen,welche Ausschlüsse die II22 macht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Der Ausschluss für das Wachbataillon besteht allerdings NICHT für die 1./- sowie die 9./-, sondern nur für die Wach- und Protokollkompanien.