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BWKH und Entlassung während AGA

Begonnen von Paulchen87, 25. Juli 2012, 15:47:54

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Paulchen87

Hallo Kameraden,

ich muss nächste Woche ins BWKH zum Orthopäden. Habe starke Schmerzen im linken Fuss (rechts beginnt es auch zu schmerzen) bezüglich "Hallux Valgus"...Mein Truppenarzt meinte schon im Voraus, das wenn ich im Truppendienst wäre, er mich sofort entlassen hätte und das Nachwuchsgewinnungszentrum mich gar nicht hätte nehmen dürfen...

Kann weder Marschieren noch Sport machen...Die Belastungen seien zu stark für meine Füsse und ich sollte mir das mit Bundeswehr genau überlegen...Meinte Entlassung sei am besten für mich...

Unter anderem würde eine OP nicht viel bringen, da es keine Besserung dafür gibt und ich lange Reha machen müsste und irgendwann die Wiederholung der AGA durchgeführt werden muss...

Meine Frage: Darf der Arzt im BWKH mich entlassen oder nur genaue Diagnose für meinen Truppenarzt stellen und dieser im schlimmsten Fall mich entlassen? Wie läuft das mit der Entlassung dann generell? Bin jetzt seit 1. Juli in der AGA...

ulli76

Ist dir denn noch nie vorher aufgefallen, dass du Probleme mit den Füssen bekommst, wenn du die belastest?`
Wie dem auch sei- der Facharzt im BWK wird die genaue Diagnose stellen und eine Empfehlung für die Gesundheitsziffer und ggf. dazu abgeben, ob der Verbleib im Dienst überhaupt Sinn macht.

Mit dem Befund geht´s wieder zurück zum Truppenarzt und der wird dann ggf. in Zusammenarbeit mit deinem Disziplinarvorgesetzten ein DU-Verfahren einleiten. Für das Schnellverfahren wird es allerdings wahrscheinlich zu spät sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paulchen87

Vorher hatte ich nur ab und an mal Schmerzen, aber nicht dauerhaft und vorher hatte ich keine grosse Belastung gehabt...

Dann muss ich abwarten was der Arzt nächste Woche meint...Was bedeutet Schnellverfahren? Und wie läuft eine Entlassung genau ab?


ulli76

Also das Schnellverfahren gibt es nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach Dienstantritt. Ist eben eine vereinfachte Entlassung aus gesundheitlichen Gründen.

Ansonsten wird es so sein, dass dein Truppenarzt mit dir besprechen wird, in wie weit es Sinn macht, dass du weiter Soldat bleibst- so wie du es beschreibst macht es nicht wirklich Sinn.
Dann wird er sich mit deinem DV (=Chef) in Verbindung setzen und  der erstellt ein 90/5er auf Verwendungsfähigkeit. Da der Truppenarzt ja schon weiss, wie der Befund aussieht und er dann ja auch nen Facharztbefund hat, würde- falls eine Entlassung angestrebt wird- sowas wie: "Dauerhaft nicht verwendungsfähig, DU-Verfahren empfohlen" stehen.
Das wird dann über deine Einheit an deine personalbearbeitende Stelle (also z.B. SDBw) geschickt. Wenn ich mich recht ensinne, gibt dein Chef dann auch noch ne Stellungnahme zu ab, wie er das sieht.
Jedenfalls schaut sich das die personalbearbeitende Stelle genau an und leitet dann ein DU-Verfahren ein oder eben nicht (wenn das ganze bis dahin schon fortgeschritten ist, eher ja).
Irgendwann kommt von da ein Schreiben, in dem dir eröffnet wird, dass das Verfahren eingeleitet ist, der Truppenarzt muss ein truppenärztliches Gutachten erstellen, du wirst angehört und Chef schreibt ne Stellungnahme, ob man dich noch woanders einsetzen kann (in dem Fall auch wohl eher nicht, da jeder Soldat zumindest die GRundausbildung überstehen muss). Das ganze nimmt dann 2 Wege- das Gutachten wird über das entsprechende Sanitätskommando zum beratenden Arzt der personalbearbeitenden Stelle geschicht (mit entsprechenden Stellungnahmen) und die übrigen Papiere gehen über einen anderen Weg zur personalbearbeitenden Stelle.
Und irgendwann am Ende wird die Entlassung verfügt oder auch nicht.

In deinem Fall würde ich sagen, dass deine Füße mit der Bundeswehr nicht so ganz kompatibel sind, so dass das DU-Verfahren ganz gute Chancen haben wird, auch durch zu kommen.

So ein Verfahren dauert leider auch schonmal 6-9 Monate.

Alternative, wenn klar ist, dass du nicht bei der Bundeswehr bleiben kannst, wäre die Kündigung von dir aus.
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