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trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung nochmal zum Bund?

Begonnen von Eva, 30. Juli 2012, 11:19:06

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Eva

Hallo Community

Habe anfang des Jahre Meine Grundwehrausbildung in Heide begonnen. Doch nach einigen Tagen, habe ich aus persönlichen Gründen
mein gebrauch vom Widerrufsrecht der Verpflichtungserklärung genommen.
Hier die Fragen:

Kann ich nochmal in die Bundeswehr einstiegen trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung?

Habe es mir ein halbes Jahr durch den Kopf gehen lassen und habe mich dafür entschieden, es nochmal zu versuchen und es diesmal durch zu ziehen  ;)

Würde mich über antworten Freuen

lg

KlausP

Bewerben Sie sich erneut und warten Sie ab, was dabei rauskommt. Alerdings werden Sie sich Nachfragen vom Psychologen gefallen lassen müssen, schließlich will man sich ja nicht nochmal so'n Ei in's Nest legen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lynx87

Ganz ehrlich, ich finds immer bissl ...
Entweder man ziehts durch oder lässt es bleiben!


Wiesyk

Ich habe auch nicht nach der Persönlichen Meinung gefragt *was man davon hält* sondern ob die Möglichkeit besteht ;)

Danke für die Info