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Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?

Begonnen von Daniel1006, 30. Juli 2012, 14:57:19

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Daniel1006

Servus,
jetzt muss ich nun doch nochmal fragen auch wenn es huderte threads ueber die verpflichtungspraemie gibt.
Auf folgendes finde ich dennoch keine uebereinstimmende antwort.
Ich habe anfang Juli die papiere fuer die saz 4 laufbahn bei den luftwaffen objektschutz unterschrieben. M

eine dienst beginnt aber erst am 2.1.2013, so wie ich es hier gelesen hae ist es irrelevant wann man unterschrieben hat, es zahlt nur die ernennung. Das heisst laut folgendem duerfte ich keine bekommen:

'wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet'

Dann wiederrum habe ich im bw karriere forum dies hier finden koennen:

'Um Anspruch auf eine Verpflichtungsprämie zu bekommen. muss man sich in die Laufbahn der Mannschaften verpflichten (sprich SAZ werden) . Die Verpflichtungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen und die Ernennung muss bis zum 31.12.2013 Soldat auf Zeit durchgeführt werden.'

Nun bin ich etwas verwirrt und hoffe eine klare antwort zu bekommen :)

Lg

KlausP

Zitat...     Die zunächst bis Ende 2011 befristete Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn wird bis Ende 2013 verlängert.

Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,

    wer sich im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet, ...

Quelle: http://www.50-jahre-bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYo9C4NAEET_0e0dxA_sIkJImTSJdqsusqh3sqyxyY_3rnAGXjFvoINYjz-eUDl4XOAL7cBVf5j-GMnMKMIkBJ90jMMQPGmikleOnAQ1iNmC6JLMLhKN4RFa65raFfaK-5ev_HErbZY3z_oN27reT5xCgLk!/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders


KlausP

Zitat von: BulleMölders am 30. Juli 2012, 15:08:25
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

Danke, ich hatte die Originalquelle nicht so schnell gefunden. Werd eben doch alt.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Na ja, wenn man öfter mit Juris arbeitet, dann bringt das zumindest beim Suchen und Finden von Gesetzestexten Vorteile.

Daniel1006


LwPersFw

Vor dem Lesen beachten : Dies gilt nicht für Berechtigte nach § 85a BBesG !!!!

Mit dem nunmehr in Kraft gesetzten Bundeswehrreformbegleitgesetz wurde
folgender § in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt:

Die Durchführungsbestimmungen des BMVg müssen noch abgewartet werden !

,,§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

(1) Zur Sicherstellung der Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr kann eine Prämie für die
Verpflichtung zum Dienst als Soldat auf Zeit (Verpflichtungsprämie) gewährt werden, wenn die sich
aus der militärischen Personalplanung im Rahmen des Haushaltsplans ergebenden personellen
Zielvorgaben seit mindestens sechs Monaten zu nicht mehr als 90 vom Hundert erfüllt werden können
und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der vorgenannte Schwellenwert innerhalb der nächsten
sechs Monate überschritten wird. Die Verpflichtungsprämie kann für bestimmte Laufbahnen oder
bestimmte militärische Fachtätigkeiten, gegebenenfalls regional begrenzt, vorgesehen werden.

Die Einzelheiten legt das Bundesministerium der Verteidigung für höchstens zwölf Monate fest;
die Festlegung kann, auch mehrmals, um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

(2) Die Verpflichtungsprämie beträgt 1 000 Euro für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer.
     Der Anspruch entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit

1. bei einer Erstverpflichtung nach Ablauf der für die Berufung in das Dienstverhältnis als Soldat auf
    Zeit festgesetzten Bewährungszeit,

2. bei einer Weiterverpflichtung, wenn die Verpflichtungserklärung im Regelungszeitraum nach Absatz
    1 Satz 3 abgegeben wurde.

Wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, ist die Verpflichtungsprämie anteilig entsprechend der jeweils
festgesetzten Dienstzeit zu zahlen. Die Prämienfestsetzung ist dem Soldaten schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Verpflichtungsprämie wird nicht gewährt:

1. neben einem Personalgewinnungszuschlag nach § 43,
2. neben einer Prämie nach § 43a,
3. neben einem Zuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 35,
    ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2012
4. neben einer Verpflichtungsprämie nach § 85a sowie
5. für Zeiträume, für die eine Verpflichtungsprämie nach § 85a in der bis zum 31. Dezember 2012
    geltenden Fassung oder für die eine Weiterverpflichtungsprämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes
    gewährt worden ist."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Olivia90

Nach wieviel Monaten wird denn die Prämie ausgezahlt ? Manche sagen nach 6 Monaten andere wiederum sagen im 8.Monat was stimmt nun ..


Grüße

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Hier noch ein aktueller Nachklapp zur Verpflichtungsprämie nach § 85a BBesG

Die V-Prämie nach § 85a sollte ja ursprünglich bis 31.12.2013 gelten.

Durch das BwRefBeglG wurde die Gültigkeit aber auf den 31.12.2012 verkürzt !!

Dazu hat nun das BMVg Regelungen erlassen, wie die Zahlung korrekt zu erfolgen hat :

(Auszüge aus dem Erlass)

"...müssen SaZ in den Laufbahnen der Mannschaften, deren Diensteintritt im Zeitraum
vom 01. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 erfolgte/erfolgen wird, die der Prämiengewährung
zugrunde zu legenden Dienstzeitfestsetzungsbescheide und die Prämiengewährungsbescheide
jeweils noch im Dezember 2012 erlassen werden.

Vor diesem Hintergrund gilt für den vorgenannten Personenkreis folgende Verfahrensweise:

A.)
Für Soldaten, die vor/bis Juli 2012 ihren Dienst angetreten haben, gilt die bisherige Verfahrensweise.

B.)
Für Soldaten, mit Dienstantritt nach Ablauf des 31. Juli 2012 (bis 31.12.2012 !!), erfolgt die
endgültige Festsetzung der Dienstzeit in 2012 unter dem Vorbehalt, dass sie die Bewährungszeit
erfolgreich beenden und - bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung - diese nicht widerrufen.

Die Prämie wird (weiterhin) nach der erfolgreich absolvierten Bewährungszeit als Einmalbetrag zusammen
mit den Dienstbezügen gezahlt.

Für Weiterverpflichtungsprämien nach § 85 a Abs. 2 BBesG gilt entsprechendes.
Auch hier entsteht ein Anspruch auf die Prämie nur dann, wenn die Dienstzeitfestsetzung und der
darauf gründende Bewilligungsbescheid für die Prämie noch im Jahr 2012 erlassen werden.

Nachzulesen ist dies im Erlass BMVg P II 1 Az 19-01-01/13 vom 05.12.2012.
Kann jeder PersBearb in DV-Online finden!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Das BMVg hat mit dem

>> Erlass BMVg FüSK II 2 Az 19-01-01 vom 29.01.2013
>> "Gewährung von Verpflichtungsprämien für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gemäß § 43b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)"

erste grundsätzliche Regelungen bekanntgegeben.

Abgewartet werden muss noch die Bekanntgabe der erforderlichen Durchführungsbestimmungen !

Grundsatz wird sein,

>> dass es nicht mehr eine pauschale Prämie für jede Erst-(EV) bzw. Weiterverpflichtung (WV) geben wird,

>> stattdessen werden Prämien für die EV und WV vergeben, WENN diese in bestimmten mil. Verwendungen erfolgen

     - für die ein entsprechender Bedarf ermittelt wurde und     
     - die entsprechenden Haushaltsmittel (sprich: Geld) für die Prämiengewährung verfugbar sind.

Dies gilt für die Fw- Uffz- und Mann-Laufbahn.

Aus dem o.g. Erlass :

"Unter Priorisierung der gemeldeten Fachtätigkeiten / Fachtätigkeitsbereiche, in denen die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Festlegung einer Verpflichtungsprämie nach § 43b
Absatz 1 BBesG gegeben sind, wird folgende Festlegung getroffen:

Zur Gewinnung von Personal für die in Anlage 1 dieses Erlasses aufgeführten Fachtätigkeiten/
Fachtätigkeitsbereiche KÖNNEN Verpflichtungsprämien unter Beachtung der Durchführungsbestimmungen
des BMVg P II 1 (Bezug 2) im Zeitraum vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014 zur Personalgewinnung eingesetzt werden.

Einzelheiten zu den Umfängen und durchschnittlichen Verpflichtungszeit sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.

Bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich SaZ im letzten aktiven Dienstjahr unter Zahlung einer
Verpflichtungsprämie zu gewinnen.

5. Umsetzung

Einzelheiten zum Gewährungsverfahren (...) regeln die Durchführungsbestimmungen (Bezug 2)."

Ich weise nochmals darauf hin : Es fehlen noch die Durchführungsbestimmungen !!!!

Gemäß dem o.g. Erlass besteht aber ein erhöter Regenerationbedarf u.a. in folgenden Fachtätigkeiten/Fachtätigkeitsbereichen:

HEER
WeitverkFw (Fw-LB)
ITSdt SK (Mann-LB)

LUFTWAFFE
Feldwebel allg. Fachdienst
in den Bereichen
- Informationsverarbeitung AVR 13AA02
- Informationsübertragung Weitverkehr AVR 13AA04
- Fernmelde- und elektronische Aufklärung FR Elektronik AVR 16DB03

MARINE
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Marineführungsdienst VwdgR VB2
- Mannschaften im Bereich Marinetechnikdienst VwdgR VB4
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Ah, ist er endlich schlussgezeichnet worden. Danke für die Info.
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ulli84

Man liest irgendwie immer etwas anderes, aus dem Link vom KlausP lese ich heraus, das ich die Prämie als Mannschafter (2.4.13 AGA Beginn) noch erhalte. In nem Thread vor ner Woche las ich noch, dass ich sie nicht bekomme... Also bekomme ich sie ja nun?

Ralf

Nein, es gibt diese Prämie ab dem 01.01. nicht mehr.
Schau mal auf das Datum, wann KlausP das verlinkt hatte. Und wenn du dem link folgst, steht da "§ 85a (weggefallen)"
Also wo steht denn nun, dass es die Prämie noch gibt?
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Ralf

Ich seh grad, du meinstest wohl nicht den Gesetzeslink, sondern den News-Artikel. Es versteht sich doch von selbst, dass "Zeitungsartikel" nicht dem Änderungsdienst unterliegen, deswegen wurde ja auch der Gesetzestext dazu gepostet.
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