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Als OA bei Polizei bewerben

Begonnen von Junkerlein20, 07. August 2012, 12:13:27

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Junkerlein20

Okay folgenden, ich bin jetzt seit 13 Monaten OA des Heeres und mit meiner Berufswahl nicht wirklich glücklich. Nun könntet ihr zwar sagen, hätte ich mir früher überlegen können, aber es ist wie's ist. Ich will keinesfalls BS werden und in meinem Studium sehe ich keine perspektive. Mein berufswunsch ist und bleibt Polizist. Hatte mich da auch vorher beworben, alles bestanden im mehreren Ländern, außer bei der ärztlichen Untersuchung. Da die damalige Einschränkung nun weg ist, gehe ich davon aus, dass es diesmal klappen könnte. Hab schon ehemalige Hauptleute und zahlreiche Kameraden gefragt, ob ich insofern ich die einstellungstests bestehe, die Bundeswehr verlassen kann. Bekam diesbezüglich schon die unterschiedlichsten Antworten. Einige sagen nur über KDV, andere sagen bei Polizei, egal ob Bund oder Länder geht's problemlos. Von Seiten der Polizei geht's ists egal ob vorher KDV, nur hält bis zum einstellungstermin raus aus der bw. Nur wie ? Ich stelle sicher keinen KDV und dann klappts nicht ! Bin jetzt auch nicht der Meinung der Beruf ist völlig Murks, aber sehe hier keine richtige Zukunft, vor allem privat... Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen, will das auch nicht bei meinen Vorgesetzten zu publik machen, wenn nichts einigermaßen Niet- und Nagelfest ist.
Danke schonmal im voraus.

F_K

Och Junkerlein20,

Du bist freiwillig ein besonderes Gewaltverhältnis (einen Vertrag) eingegangen - dieser ist zu erfüllen.

Ein (mögliche) Anstellung bei der Polizei entbindet Dich nicht Deiner VERPFLICHTUNG.

Es blieben also lediglich so halbseidene Wege wie KDV.

miguhamburg1

Oder der vollseidene, offizielle Weg, die Entlassung aus dem Dienstverhältnis, ersatzweise Dienstzeitverkürzung zu beantragen und abzuwarten, wie das PersA entscheidet. Meiner Kenntnis nach wird in solchen Fällen nach der Devise "Reisende soll man nicht aufhalten" entschieden. Denn der Fragesteller befindet sich ja noch in der OA-Ausbildung.

F_K

Ja, hätte ich auch erwähnen sollen.

Hinweis: Bei beiden Möglichkeiten kann eine RÜCKzahlung der dem Bund entstandenen Kosten fällig werden.

Rollo83

Fakt ist das es nicht möglich ist eine Dienstverhältniss bei zwei verschiedenen Dienstherrn ein zu gehn. Vielleicht sollten sie mal ihren Berater beim PersAmt kontaktieren und fragen wie es bei sowas aus schaut.

Junkerlein20

Rückzahlungen wären jetzt nicht mein größtes Problem. Meine Eltern geben mir den finanziellen Rückhalt, nur ich bewerbe mich ja für Herbst 2013 und befinde mich ja ab Oktober im Studium beim Bund. Problem ist halt erstmal muss ich ja zu dem Auswahlverfahren (3 Tage) und da beginnt schon die Problematik, wie ich dafür frei bekomme, kann mir die Termine ja nicht aussuchen. Nur das Problem ist wenn ich das öffentlich mache und sage ich Bewerb mich bei der Polizei, selbst wenn ich dafür Urlaub nehmen kann, dann ist das alles irgendwo vermerkt. Und wenn ich durchfalle, so einfach ist das Auswahlverfahren bei den Polizeien ja auch nicht, dann bin ich imUmer der, der nur hier ist, weil er an einen vertrag gebunden ist. Ich hatte das so geplant in zwei Ländern erstmal Auswahlverfahren so gut es geht hinter mich zu bringen und wenn ich mir sicher bin, dass ich eingestellt werde, alles nötige in die Wege zu leiten. Solange ich noch im studium bin könnte ich ja auch so bei nicht bestehen aus dem Dienst als oberfähnrich d.R. ausscheiden, so wie die ganzen studiendurchfaller die grad zum OL2 in Dresden waren. Blos bis ich da ne Zusage habe kann das ne Weile dauern. Also weiß ich nicht ob ich innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf vorzeitige Entlassung oder KDV durchbekomme. Ich weiß halt nicht ob es einen die Leute so krumm nehmen, wenn man raus möchte. Schlimmer finde ich eigentlich diejenigen, die sich das Studium bezahlen lassen und dann KDV stellen. Weiteres Problem ist, ich möchte im Falle KDV nicht zum Schluss damit argumentieren, dass ich Probleme mit Umgangston oder Gefahr habe. Ich sehe es nur nicht ein, dass ich die nächsten dreizehn, bzw zwölf Jahre nicht wirklich sesshaft werden kann, vor allem nicht wenn ich bei der Polizei im Endeffekt aufs gleiche Geld komme und dort nur innerhalb eines Bundeslandes (am besten Heimatland) eingesetzt werden kann (ich weiß bei Großeinsätzen auch außerhalb, aber das sind nur ein paar Stunden/Tage). ich hätte vor nem jahr auch noch anders argumentiert aber nachdem ich mitbekomme, wie viele BS keine Familie haben und wieviele ihre Kinder nur von zeit zu zeit sehen, dann muss ich tatsächlich einem Großteil an Oberleutnanten und Hauptleuten recht geben, wenn sie unglücklich über ihren Beruf sind und den Rest ihrer Dienstzeit mies gelaunt sind. So will ich einfach nicht werden, wahrscheinlich wäre es besser gewesen roa zu machen, weil ich sag mal Oal hat schon Spaß gemacht und ich würde jetzt nicht vor diesen Problemen stehen ;-)

F_K

Zitatich eigentlich diejenigen, die sich das Studium bezahlen lassen und dann KDV stellen.

Auch diese Personen trifft die Rückzahlpflicht, genau wie DICH, egal ob Antrag auf vorzeitige Entlassung oder KDV.
Warum Du jetzt meinst, "besser zu sein", erkennst wohl nur Du selber.

Zitatkönnte ich ja auch so bei nicht bestehen aus dem Dienst als oberfähnrich d.R. ausscheiden, so wie die ganzen studiendurchfaller die grad zum OL2 in Dresden waren.

Bewußtes "Nichtbestehen" ist übrigens eine Dienstpflichtverletzung und führt zum Ableisten der bis dahin festgesezten Dienstzeit (idR 4 Jahre) - ist für Deinen "Plan" nicht wirklich geeignet.

KlausP

Stellen Sie einen Antrag auf Entlassung und warten Sie die Entscheidung ab - mehr können Sie sowieso nicht tun.

Das war's besser auch von mir zum Thema.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Da gibts auf der Tastatur so eine große Taste, die macht auch Absätze. Versuchs mal, ist nicht schwerm erleichtert aber uns das Lesen sehr.
Du versuchst dir alle Wege offen zu halten und dich erst wenn alles ganz sicher ist, dich dann festzulegen.
Du stehst nicht hinter dem Beruf, Offizier zu werden, was schon mal eine ganz schlechte Voraussetzung ist. Versuche über den richtigen Weg (Antragstellung) heraus zu kommen (obwohl ich glaube, das klappt nicht) und dann bewirb dich. Wenns klappt, freu dich, wenn nicht, such dir einen anderen Job. Aber du wirst mitder Einstellung wahrscheinlich kein guter Offizier werden.

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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Na das hört sich doch toll an.
Wenn es mit der Polizei klappt dann ist die Bundeswehr scheiße.
Wenn es mit der Polizei nicht klappt, dann ist sie aber gut genug um Geld zu verdienen und ein Studium zu finanzieren.
Bitte sofort "kündigen" denn niemand braucht solche "Kameraden".

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LuftwaffenSLD

Ein Freund (SAN OA) war wenigstens konsequent und verließ die Streitkräfte mit den Worten: Er fühle sich wie Einstein unter Schafen.

Das Medizinstudium (zivil) bedurfte zwar 6 Wartesemestern, aber Arzt ist er mittlerweile. Zweigleisige Trittbrettfahrer hingegen sind einfach nur ätzend. Ich hoffe dem Antrag wird stattgegeben, die Kosten angerechnet und wünsche viel Erfolg bei der Polizei *Hust*

DeltaEcho

ZitatBewußtes "Nichtbestehen" ist übrigens eine Dienstpflichtverletzung und führt zum Ableisten der bis dahin festgesezten Dienstzeit (idR 4 Jahre) - ist für Deinen "Plan" nicht wirklich geeignet.
Bewusstes nichtbestehen muss erstmal nachgewiesen werden, zudem wird vielen Studienabbrechern empfohlen ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen, der meines Wissens auch vom Persamt meistens wohlwollend genehmigt wird.

Zitatwie viele BS keine Familie haben und wieviele ihre Kinder nur von zeit zu zeit sehen, dann muss ich tatsächlich einem Großteil an Oberleutnanten und Hauptleuten recht geben, wenn sie unglücklich über ihren Beruf sind und den Rest ihrer Dienstzeit mies gelaunt sind.

Du musst in deiner Dienstzeit ja schon eine Menge Offiziere kennengelernt haben, ich kenne zwar auch solche Kameraden aber bilden diese meiner Meinung nach bestimmt nicht die Mehrheit in dieser Armee.

Zitatvor allem nicht wenn ich bei der Polizei im Endeffekt aufs gleiche Geld komme
Dann Vergleiche mal die Laufbahnziele in der Polizei mit denen der Bundeswehr.

Zitatich weiß bei Großeinsätzen auch außerhalb, aber das sind nur ein paar Stunden/Tage
Wenn du dich hier mal nicht falsch liegst, Anforderungen anderer Bundesländer für Demonstation oder andere Großveranstaltungen sind heute eher die Regel als Ausnahme und dies meistens am Wochenende. Nicht umsonst klagen die Gewerkschaften der Polizei über eine zunehmende Belastung bei einem immer größeren Stellenabbau.


F_K

ZitatZitat
Bewußtes "Nichtbestehen" ist übrigens eine Dienstpflichtverletzung und führt zum Ableisten der bis dahin festgesezten Dienstzeit (idR 4 Jahre) - ist für Deinen "Plan" nicht wirklich geeignet.Bewusstes nichtbestehen muss erstmal nachgewiesen werden,

Ich habe hier über einen Tatbestand geredet, nicht über eine Nachweissproblematik.

... und gerade die Offiziere achten ja Recht und Gesetzt - unabhängig von der Dienstaufsicht und Entdeckungswahrscheinlichkeiten.

Junkerlein20

So, da mich scheinbar keiner versteht, ich habe nicht vor mein Studium nicht zu bestehen. Wenn das mit der Polizei nicht klappt, dann bleibe ich auch dabei. Ich will sicher nicht als studienversager mit die Bundeswehr verlassen, es ist doch verschenkte zeit. Wenn ich zur Polizei kommen sollte habe ich schon zwei Jahre karrieretechnisch verschenkt. Aber wenn ich Ihren/euren Ansichten nach handeln würde, dann müsste ich meine 13 Jahre ableisten und mich dann bewerben, dann bin ich über 30. Da man in den höheren Dienst nur als volljurist eingestellt werden kann, müsste ich mich für gehoben bewerben, zwecks ich würde im gro mit 18-20 jährigen die Schulbank drücken. Vorher war ich dann evtl a11 und bin Anwärter für'n A9er dienstposten. Weiterhin weiß ich ja nicht, wie meine körperliche Verfassung bis dahin ist, als ü30 ;-) Macht doch mehr Sinn, mich jetzt noch rauszubewerben.

Zu denen, die mich als unkameradschaftlich ansehen, die wenigsten hier haben mit dieser Einstellung ein Problem, bin nicht der einzige unentschlossene... Und nochmal zu dem der mir erklären will ich soll mich nicht täuschen was Verwendung in anderen Ländern angeht: castor vllt ne knappe Woche, Fußballspiele, 1. Mai, wallpurgisnacht usw 10 Stunden bis maximal 1-2 Tage einsatzbelastung und danach wieder in die bepo, ins Auto und nach Hause. Und als polizist kommst du bis auf diese Ausnahmen täglich nach Hause, auch wenn schichtdienst auch kein zuckerschlecken ist.  Dazu ist ein Sinn in dem was man tut erkennbar. Das ist erfüllender als zwei Jahre stehzeit auf nem dienstposten und dann wohlmöglich nächster Standort am anderen Ende der Republik. Mir geht das auf'n Senkel jedes Wochenende, wie momentan 1000 km zu fahren. Könnte zwar auch hier bleiben, aber hier ists trostlos, will meine freundin wenigstens einmal die woche zu Gesicht bekommen und das wird im Studium nicht besser !
Ich wollte hier keine moralprädigten, sondern ne klare Antwort ob ich bei Vorlage einstellungszusage Polizei die bw verlassen kann, möglichst ohne KDV. Schließlich will ich weiter staatsdiener bleiben. Und nochmal mit Rückzahlung hab ich auch kein Problem. Hauptsache alles möglichst fristgerecht, bürokratisch rechtens und ohne große Probleme über die bühne bringen. So schwer kann's doch nicht sein, wenn uns erklärt wird es gibt zZ zu viele OAs.

KlausP

ZitatIch wollte hier keine moralprädigten, sondern ne klare Antwort ob ich bei Vorlage einstellungszusage Polizei die bw verlassen kann

Nein, Sie werden als Soldat mit noch etlichen Jahren Dienstzeit vermutlich gar nicht zum Einstellungstest bei der Polizei eingeladen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen