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BFD - Zeit zwischen 2 Lehrgängen

Begonnen von Melli87, 07. August 2012, 14:10:02

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Melli87

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal ne Frage. Wenn man als SAZ 8, 1 Jahr BFD in Anspruch nehmen kann und zwischen 2 Weiterbildungskursen beispielsweise 4 - 6 Wochen "Luft" hat, muss man dann gezwungenermaßen wieder in die Kaserne, oder kann man die Zeit beispielsweise mit Praktikas auffüllen?!

Danke & Gruß

wolverine

#1
Wenn die Praktika für die Fachausbildung zwingend sind, sind sie förderungsfähig durch den BFD; wenn nicht, muss man wieder in den Dienst.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Melli87

zwingend ist ja so eine auslegungssache. Sie vereinfachen mit Sicherheit nachher den Weg zurück ins Berufsleben, oder etwa nicht?

wolverine

"Zwingend" ist dann wenn es zum Erreichen des Ausbildungsziels vorgeschrieben ist.
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KlausP

Es muss ein Zusammenhang zwischen der Ausbildung über den BFD und den Praktika gegeben sein. Wenn man also eine Ausbildung in einem Bürojob macht, wird ein Praktikum in einer Kfz-Werkstatt durch den BFD eher nicht gefördert. Da man während der BFD-Zeit für die Ausbildung vom militärischen Dienst freigestellt ist, muss man wieder in der Einheit Dienst leisten, wenn eben diese Ausbildung ab- oder unterbrochen wird. Das Gleiche gilt ja auch für die SaZ, die ihren BFD-Anspruch während der Dienstzeit nicht in Anspruch nehmen (ja, das gibt es!). Die sind bis zum letzten Diensttag in ihrer Einheit, obwohl sie auf einer ZbV-BFD-Stelle "geparkt" sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Melli87

okay, das mit dem Zusammenhang ist ja eigentlich logisch und sollte auch im Interesse der Soldaten sein.

Danke für die Antworten!!

LuftwaffenSLD

Praktika sind darüber hinaus für den späteren Wiedereinstieg immer zu empfehlen. Alternativ bietet sich auch an in dieser Zeit Urlaub zu nehmen ;-)

ulli76

Oder man macht noch nen BFD-fähigen Lehrgang.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Melli87

wenn die Gelder es zulassen, ist es klar das man weitere BFD-fähige Lehrgänge besucht. Aber irgendwann sind die Möglichkeiten der Kurse auch mal ausgeschöpft. Wann muss ja schon sehen, dass die Lehrgänge auf die spätere Beschäftigung zugeschnitten sind. Und sooooo viel Auswahl hat man da (gerade bei Vollzeitkursen) auch nicht.

LuftwaffenSLD

Ea bieten sich ggf. auch andere Bildungsträger oder de VHS an, wenn es im Budget und Bildungsziel liegt.

Melli87

bei allen schon informiert. wird schon  ;)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Melli87 am 07. August 2012, 15:07:24
wenn die Gelder es zulassen, ist es klar das man weitere BFD-fähige Lehrgänge besucht.

Es gibt auch interne Maßnahmen, die über das Jahr verteilt an vielen Standorten angeboten werden und nicht die Kostenstelle belasten.

Melli87

ja das wäre noch ne Möglichkeit einzelne Maßnahmen wie zB. AdA-Schein über den Bund laufen zu lassen, damit man diese Kosten schon mal spart. Dann nur hoffen, dass der Kurs heimatnah angeboten wird, und alles ist gut :)

Rollo83

Englisch A1 bis B2 kann ich emphelen.

InstUffzSEAKlima

Du kannst dich ja auch bei einem "heimatnahen" BfD erkundigen bzw. dessen Angebote einsehen. Was spricht gegen Maßnahmen am Dienstort bzw. dessen Umgebung, da hier ja i.d.R. auch die dienstliche Unterkunftsmöglichkeit gegeben ist. Aus eigener Erfahrung: Man kann auch genauso gut irgendwo anders eine Maßnahme durchführen und sich für die Dauer der Maßnahme, die selten länger als eine Woche dauert, in einer Kaserne des Standortes eine Unterkunft stellen lassen. Die meisten KasFw haben solche zbV-Stuben, die sie für solche Zwecke anbieten können. Eine rechtzeitige freundliche Anfrage hilft da meistens weiter.