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Tätigkeitsnachweise !!! Dringend !!!

Begonnen von nils1904, 07. August 2012, 20:39:05

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nils1904

Hallo Leute ;-)
hatte so eben ein Anruf aus Wilhelmshaven das ich Tätigkeitsnachweise (Arbeitsverträge) mitbringen soll.
So jetzt habe ich ein Problem und zwar finde ich zwei Arbeitsverträge nicht wieder ( Ausbildungsvertrag und 1. Gesellenjahr).
Kann ich einfach bei meiner alten Firma anrufen das diese mir das kopieren? ( Die müssten ja auch die Verträge in den Unterlagen haben) bzw. wie mache ich das mit den Beglaubigungen etc. weil man dazu ja meist das original braucht.
Das ganze brauche ich bis zum 15.8 da ich schon am 19.8 im ZnWG sein muss.

Danke für eure Hilfe ;-)

Tanner

Das fällt dir jetzt ein? Spätestens beim WDB wurde dir erläutert welche Unterlagen noch fehlen und nachgereicht werden müssen.

Ich würde den Ausbildungsbetrieb bitten, das sie dir das Dokument im Original für diese Tage zur Verfügung stellen, davon machst du dir eine Kopie und nimmst beides mit, im ZNwG wird's dann verglichen und abgestempelt.

nils1904

Ok wäre ne möglichkeit :)
Jemand noch andere Ideen ?
Nein ich wurde jetzt angerufen ! Der WDB hatte gesagt IHK Zeugnis reicht ;-) Und alles was ich bis zu dem Zeitpunkt einreichen sollte habe ich auch gemacht ;-)

Tanner

Du hast doch vor Bewerbungsabgabe eine Checkliste erhalten wo nicht nur das IHK Prüfungszeugnis verlangt wird, sondern auch Arbeitgebernachweise wie u.A. auch der Ausbildungsvertrag etc.

Was soll es sonst noch für Möglichkeiten geben? Das ist doch die einfachste Variante, ansonsten musst du erst mit dem Original zum Notar oder sonst einem Amt welches dafür befähigt ist und dir die Kopie beglaubigen lassen - und das kostet im Regelfall.

nils1904

Ja geht halt darum falls mein alter Arbeitgeber mir das nicht aushändigt ;-)Ja das wurde auf der Checkliste aber nicht angekreuzt bin ja auch alles 10000 mal durchgegangen damit nichts schief läuft ;-)

ulli76

Die können dir doch ne Abschrift oder Zweitausfertigung geben.
Notfalls wirst du die Unterlagen halt nachreichen müssen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Meeeeeeeeeensch, locker bleiben.
Du wirst ja ein Abschlusszeugnis haben, oder? Das reicht.
Den Ausbildungsvertrag einer bereits bestandenen Lehre braucht kein Schwein, das interessiert für den Rest Deines Lebens keine alte Sau mehr.
Arbeitszeugnisse sind wichtig, Abschlusszeugnisse sind wichtig, der Rest ist für die Tonne oder wird aus nostalgischen Gründen aufbewahrt.

Ich glaub ich hab das Ding verbrannt als ich fertig war oder so ähnlich...
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F_K

Zitatund 1. Gesellenjahr).

Zitatder Rest ist für die Tonne oder wird aus nostalgischen Gründen aufbewahrt.

Na? Problem erkannt?

Ggf. wird / soll hier ja die Berufserfahrung angerechnet werden - dazu ist schon ein Nachweiss NOTWENDIG.

Insoweit ist es nur sehr begrenzt "clever" entsprechende Papiere zu verbrennen (Renten- und Sozialversicherungsnachweise sind aufzubewahren - auch hier ist der Versicherungsnehmer erstmal in der Nachweispflicht).

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 08. August 2012, 08:47:46
Na? Problem erkannt?

Erstes Gesellenjahr ist Arbeitsverhältnis:

ZitatArbeitszeugnisse sind wichtig

Problem noch vorhanden?  ;)
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F_K

ZitatNein ich wurde jetzt angerufen ! Der WDB hatte gesagt IHK Zeugnis reicht ;-)

Zitathatte so eben ein Anruf aus Wilhelmshaven das ich Tätigkeitsnachweise (Arbeitsverträge) mitbringen soll.

Ein IHK Zeugnis ist deshalb als Tätigkeitsnachweiss nicht ausreichend, weil z. B. viele Ausbildungen auch VERKÜRZT zum Abschluß gebracht werden können.
Ein IHK Zeugnis "bezeugt" also nur den Bildungsabschluß, nicht die Arbeitsdauer.

Vermutlich werden bei Ausbildungsverträgen auch keine Arbeitszeugnisse ausgestellt - es gibt ja das IHK Zeugnis.

Insoweit kann schon ein Arbeitsvertrag der entsprechende Nachweis der DAUER des Ausbildungsverhältnisses sein.

@ Schlammtreiber:

Das Problem ist so lange vorhanden, wie "Wilhelmshafen" noch Unterlagen fehlen.
(sicherlich mag es Ersatzbescheinigungen geben, die Lohnabrechnungen, whatever - aber alles ist (viel) aufwändiger - insoweit sollte man keine wichtigen Dokumente verbrennen.)

schlammtreiber

Ein Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag bezeugt auch nicht die Dauer des Verhältnisses: er wurde ja nur zum Anfang aufgesetzt und das Verhältnis konnte unregelmäßig früher enden.

Dafür gibt es Arbeitszeugnisse.
Für eine Ausbildung kriegt man das IHK-Zeugnis über den Abschluss, die Zeugnisse der Berufschule und ein Arbeits-/Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbertriebes.
Zumindest wurde mir das alles hinterhergeworfen, ich gehen davon aus, dass das normal ist.

Der Ausbildungsvertrag, dessen Daten sowieso nicht stimmten (stand drin drei Jahre, ich war nach zwei Jahren fertig) hatte somit exakt Null wert.
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F_K

Lieber Schlammtreiber,

sachlich stimme ich Dir in weiten Teilen ja zu - ein ArbeitsZEUGNIS über den Zeitraum hat mehr Aussagekraft als ein Arbeitsvertrag.

Trotzdem scheint das Zentrum so einem Vertrag einen Aussagewert zuzuweisen - wenn es kein Zeugnis gibt, ist es besser als "nichts" (insbesondere für das 1. Gesellenjahr).

Daher mein Ratschlag:

- wichtige Dokumente immer aufbewahren (Aktenordner, ggf. Kopie woanders)
- nach Jahren ggf. prüfen, ob eine weitere Verwahrung noch sinnvoll ist.

Der TE kann ja z. B. ersatzweise seine Lohnabrechnungen als Nachweis der Beschäftigung nutzen bzw. ein Arbeitszeugnis nachfordern.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 08. August 2012, 12:25:05
wenn es kein Zeugnis gibt, ist es besser als "nichts" (insbesondere für das 1. Gesellenjahr).

Wenn so, dann ja.
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nils1904

So meine alte Chefin hat mir eine PDF Datei mit den Arbeitsverträgen per Email zugeschickt. Jetzt habe ich vom Azubi Vertrag den Vertrag in Kopie und das IHK Zeugnis in original. Den Vertrag vom 1 Gesellenjahr in Kopie und das Arbeitszeugnis in original. Jetzt meine Frage durch das Arbeitszeugnis und IHK Zeugnis wird doch bestätigt das ich für den Zeitraum dort beschäftigt war oder ? Das sollte doch meines erachtens nach damit bezweckt wird das man nachweisen kann das man in dem Zeitraum einer Tätigkeit nachgegangen ist.???


Tanner

Ruf doch mal beim WDB oder im ZnWG an und stelle dort deine Frage, die sollten ja nun am besten Wissen wie weiter zu verfahren ist.

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