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Als OA bei Polizei bewerben

Begonnen von Junkerlein20, 07. August 2012, 12:13:27

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Junkerlein20


KlausP

Himmel, hilf! Haben Sie jetzt schon einen Antrag au Dienstzeitverkürzung oder auf Entlassung gestellt oder labern Sie hier nur rum?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Dann werden Sie mal auch in Ihrer Einstellung erwachsen, @ Junkerlein, und bewerten Sie mal das alles, was Sie hier hineingestellt haben. Und dann entscheiden Sie sich doch ehrlich und konsequent, indem Sie einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis als SaZ stellen und werden anschließend in einem zivilen Beruf glücklich.

Junkerlein20

Ch stelle jetzt keinen Antrag, ich besuche die Auswahlverfahren, wenn ich bestehen sollte und die Zusage in der Hand halte, gehe ich zum nächsten disziplinarvorgesetzten und dann wird ein Antrag ans persamt gesendet. Im 55 (1) SG steht nur, dass man damit nicht entlassen ist. Es bedeutet nicht das man nicht rauskommt. Mit 55 (2) kommt man da schon weiter. Aber falls dies nicht eintrifft werde ich mein Studium bestmöglich beenden, mich mit der Tatsache abfinden, wie mein leben ist und versuchen das beste daraus zu machen. Zivil studieren kommt für mich nicht infrage und verwaltungsbeamter will ich auch nicht werden. Verwaltung käme für mich höchstens nach dze in frage. Hab schon meine Gründe, warum ich mich nach der Schule nur bei bw und Polizei beworben habe. Ärgere mich halt, dass ich nicht saz4 gemacht habe, weil Einsatz als Mannschafter hätte ich mir gut vorstellen können. Danach wäre ich noch jung und hätte mich dann problemlos bei der Polizei bewerben können. Doch ich hatte halt'n gar nicht mal so schlechtes Abi und wollte auch einen angemessenen Beruf. Hab mir da natürlich auch bissl reinreden lassen, weil im Gegensatz zu vielen anderen Kameraden, niemand im persönlichen umfeld gegen meinen Beruf ist.

DeltaEcho

ZitatMit 55 (2) kommt man da schon weiter.

Ich möchte mal sehen das ein Dienstunfähiger Soldat bei der Polizei eingestellt wird, die körperlich Anforderungen dürften vergleichbar sein.

ZitatIm 55 Abs. 1 SG steht nur, dass man damit nicht entlassen ist. Es bedeutet nicht das man nicht rauskommt.
Lese doch mal den Verweis auf § 46 SG der in § 55 I SG angesprochen wird.
§ 55 SG
(1) Für den Soldaten auf Zeit gilt § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5
Diesen kommen für dich aber nicht Infrage, da du Beamter(anwärter) in der Polizei werden möchtest, dass wäre dann § 46 Abs. 3a
ZitatEin Berufssoldat ist entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. Die Entlassung gilt als solche auf eigenen Antrag.

Aber § 55 Abs. 1 SG macht deutlich das dies gerade nicht für Zeitsoldaten gilt mit Ausnahme des § 46 Abs. 3a Satz 5 "Im Übrigen kann die Zustimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen der Bundeswehr erteilt werden." Dies wird der Dienstherr aber wohl kaum tun, den hiermit würde er Tür und Tor öffnen und müsste ihn ähnlich gelagerten Fällen gleich entscheiden. Also kannst du entlassen und "rauskommen" gleichsetzen.



Rollo83

Ich möcht mal gerne wissen was die Herren bei der Polizei sagen wenn sie hören das der Bewerber OA bei der Bundeswehr ist.
Die wissen doch auch das man dort eine Verpflichtungserklärung auf X Jahre unterschreibt und da nicht so ohne Weiteres raus kommt.

Vor allem was machen sie wenn sie eine Zusage von der Polizei bekommen und ihr Antrag auf Dienstzeitverkürzung nicht rechtzeitig durch geht oder sogar abgelehnt wird?

F_K

@ Rollo:

... dann macht er KDV! (hat er doch schon gesagt).

Rollo83

Ach so ich hatte irgendwie im Hinterkopf das er keinen KDV stellen will.
Schön den KDV missbrauchen für gewissen Gründe. Am besten noch rein schreiben das man keine Waffe benutzen will und dann zur Polizei.

Ich mein ich kann den TE ja sogar verstehn. Wenn er eine Dienstzeitverkürzung stellt und diese durch geht find ich das auch alles OK denn es ist sein gutes Recht aber sich mit einem KDV zu drücken, also bitte.

Junkerlein20

KDV wäre nur eine notfalllösung, die ich eigentlich nicht in Erwägung ziehen möchte, da es wie hier einige und auch ich selbst schon geschrieben haben geheuchelt wäre. Wenn dann einem Antrag auf dienstzeitverkürzung, sollte es dazu kommen, dass ich eine Zusage erhalte, nicht stattgegeben (bezweifle ich aber, Problem ist nur ob dem dann schnell genug stattgegeben wird), müsste ich evtl einen Rechtsberater in Anspruch nehmen ;)

Was Polizei dazu sagt: das fließt nicht in die bewertung ein, erstens Gleichbehandlung, zweitens interessiert es keinen... DDR ist vorbei, Militär und Polizei sind strikt getrennt !!!

Lucky_Luke

Wenn Worte meine Sprache wären...aber nein, lassen wir das! Sonst ist das rosa Pony schneller hier, als Usain Bolt blinzeln kann. Wahrscheinlich sogar schneller, als der wahre Besitzer meines Pseudonyms!
Ich ignoriere diesen Thread ab sofort einfach.
Handel oder du wirst behandelt!
Hol dir immer mindestens zwei Meinungen ein!
Verbieg dich nicht für andere, alles hat seinen Grund!

schlammtreiber

Zitat von: Lucky_Luke am 09. August 2012, 16:39:08
Sonst ist das rosa Pony schneller hier, als Usain Bolt blinzeln kann.

Das Pony hat viele kleine tolerante Freunde im Magazin, die alle schneller laufen können als Usain Bolt  ;)

[gelöscht durch Administrator]
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wolverine

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BulleMölders

Über soviel Ich Bezogenheit und Egoismus kann man nur den Kopf schütteln.
Und ich drücke dem TE ganz fest die Daumen, das es alles so klappt wie er sich das vorstellt, denn solche Vorgesetzte braucht kein Mensch.

mailman

Solche PVB braucht man dann auch nicht, meiner Mienung nach.

DeltaEcho

ZitatAlso ich sehe da schon einen Unterschied, Fachhochschule in meinem bland, wo ich natürlich in erster Linie hin möchte, ist 45 Minuten von meiner heimatstadt entfernt. [...] Wochenende aufhalten.
Ich stelle mir wirklich die Frage ob du dich vorher eingehend mit der Offizierlaufbahn beschäftigt hast, so Stichworte wie bundesweite Versetzbarkeit sagen dir aber schon was? Was ich auch nicht verstehe, dass du nicht in den ersten 6 Monaten von deinem Wiederrufsrecht gebraucht gemacht hast, wenn dich die Entfernungen so stören.
Zitatim Studium 5 Stunden bis nach Hause unterwegs
Auch das lasse ich nicht gelten, da es genug Kameraden gibt die ihre Freundin mit nach Hamburg oder München holen und hier 4 gemeinsame Jahre verbringen andere Pendeln jedes Wochenende.

ZitatWenn dann einem Antrag auf dienstzeitverkürzung, sollte es dazu kommen,
Diesen Verkürzungen wird bei Studienabbrechern stattgeben und das aus guten Gründen. Bei dir liegt der Fall aber ein bisschen anders, du möchtest aus einem bis dahin wahrscheinlich erfolgreich verlaufen Studium zur Polizei wechseln.

ZitatProblem ist nur ob dem dann schnell genug stattgegeben wird
Du kannst da davon ausgehen das ein solcher Vorgang, da er bestimmt nicht alltäglich ist seine Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Problematik die damit verbunden ist habe ich bereits im letzten Post angesprochen.

Zitatnicht stattgegeben(bezweifle ich aber,[...] müsste ich evtl einen Rechtsberater in Anspruch nehmen ;)
Was du als FHJ alles so in Zweifel stellst ist schon wirklich erstaunlich, du musst ja in deinen ersten 14. Monaten eine Menge Erfahrung in diesem Bereich gesammelt haben und solche Urteile hier aufstellen zu können. Noch ein kleiner Hinweis, auf eine Dienstzeitverkürzung besteht kein Rechtsanspruch, da hilft ein Anwalt auch nur sehr begrenzt und ein Härtfall bist du nicht, falls du auf die Idee kommst danach zu fragen.

Zitatzweitens interessiert es keinen
Die charakterlichen Dinge die man aus einem solchen Verhalten ableiten können vielleicht doch ganz interessant sein, auch bei der Polizei. Das einzige was an der Aussage stimmt, ist das mit der Gleichberechtigung.

ZitatWas Polizei dazu sagt:
Du musst ja auch eine Menge Polizisten kennen die im Personalmanagmentprozess eingesetzt sind, wahrscheinlich ähnlich viele wie du schon Offiziere kennengelernt hast die mit der Bundeswehr unzufrieden sind und ständig "mies" drauf sind.