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Reserveübung, Frage zu Kindergeld und Zahnstatus

Begonnen von OGFabian, 30. Juli 2012, 14:42:38

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OGFabian

Hi,
nachdem ich FWDL 12 war, möchte ich nun in meinen Semesterferien 2 Monate üben. Anträge etc ist alles schon durch und am 1.8. gehts los.
Dazu habe ich 2 Fragen:
Ich bin derzeit 21 Jahre, Student und bekomme Kindergeld. Bekomme ich das auch weiterhin während der Übung? Ansich ist da ja kein großer Unterschied, da ich in der zivilen Wirtschaft in den Ferien arbeiten könnte und trotzdem Kindergeld bekäme, aber ich wüsste es gern sicher.
Frage 2:
Da kommt ja auch ein 90/5 auf mich zu. Inkl Zahnstatus. Ein Blick in meinen Mund verriet mir, dass meine hinteren unteren Weisheitszähne ziemlich schief rauskommen und aufgrund der Schieflage anscheinend mit der Zahnbürste nicht oft in Berührung kommen. Jedenfalls ist da jeweils ein schwarzer Fleck(ich nehme an Karies) drauf.
Ich hab recherchiert, früher wurde man mit Karies T3 gemustert, das wurde aber abgeschafft und führt jetzt zur Ausmusterung.
Wegen 2 Löchern, die mit in keinster Weise probleme bereiten? Ansonsten sind meine Zähne top.

Könnte das am Mittwoch Probleme geben?
Mit freundlichen Grüßen
OG Fabian

ulli76

Kommt drauf an- nämlich, ob das vorraussichtlich in den nächsten 2 Monaten Schmerzen machen wird und wie aufwändig das in der Behandlung ist.
Wie viel Zeit haste denn noch bis zur Wehrübung? Kann das dein Zahnarzt nicht bis dahin beheben? Zumindest so, dass es provisorisch versorgt ist?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

OGFabian

Wehrübung beginnt übermorgen.
Schmerzen wird das bis dahin sicherlich keine machen, sieht man ja mit bloßem auge kaum.
Aber ein dienstunfähig-grund ist das nicht?

Wie siehts wegen Kindergeld aus?
Grüße

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


OGFabian

Also ums mal aufzuklären:
Kindergeld hab ich keine Ahnung, ich werd es zurücklegen falls eine Rückzahlungsforderung kommt.
Zahnstatus war i.o. , die gute Frau meinte nur zu mir ich solle nachm Dienstaustritt zum zivilen Zahnarzt, aber das hatte ich eh vor.

Nun hab ich noch eine 2. Frage weswegen ich keinen neuen Thread aufmachen möchte:
Ich bin am 1.7.2009 in die Bundeswehr eingetreten und habe da 12 monate, also bis zum 30.6.2010 als FWDL gedient.
Nun bin ich 2 Monate WÜ als OG der Reserve.
Googlen, sowie Nachforschungen in diesem Forum brachten mir sehr viele Antworten, wann ich denn nun befördert werde, von 22 Tagen nach Diensteintritt als WÜ, bis hin zu "wenn dein Eintritt in die BW mehr als 36 monate zurückliegt, wirst du demnächst SG".
Wassn nu richtig? MIr gehts im HG

Bitte keine evtl-Zahlen in Raum werfen, sondern richtige :')
Danke :)

PS: achja ich habe mich freiwillig für eine WÜ gemeldet, habe dennoch ein Einberufungsschreiben bekommen(was zählt als "beordert?")

F_K

@ OG Fabian:

Bist Du den BEORDERT? (ohne Beorderung keine Beförderung - eine Wehrübung ist auch ohne Beorderung möglich).

OGFabian

Hi,
was genau zählt denn unter Beorderung?
Ich bin zum Spieß, habe mich bei ihm vorgestellt, er hat sich um den Papierkram gekümmert und 2 Wochen später bekam ich von kwea den einberufungsbescheid.
Grüße

Tommie

Eine Beorderung ist nichts anderes als eine feste Einplanung auf einer Planstelle für einen Reservisten. Wenn man beordert ist, erhält man auch eine "Mitteilung über eine Beorderung", kann auf der Planstelle befördert werden und kann ab einer gewissen Anzahl von Wehrübungstagen als Reservist Leistungszuschlag bekommen!

Wehrüben kann man an sich auch ohne Beorderung, dann aber mit ein paar Einschränkungen und ohne Befördert werden zu können! Ein Wehrübung eines Mannschaftsdienstgrades der Reserve ist sowieso nur mit der Begründung möglich, zu prüfen, ob man den reservisten bei der betreffenden Einheit beordern möcht. Ausnahmen hiervon gibt es, allerdings nur recht begrenzt und für ein paar Spezielle Veranstaltung, wie zum Beispiel die Deutsche Reservistenmeisterschaft!

F_K

Lieber OG Fabian,

dann konkreter (hoffentlich nunmehr ebenengerecht):

- Hast Du eine Mitteilung über eine Beorderung erhalten?
- wenn Nein, oder Du die Frage nicht verstehst, gehe zum Spieß und frage diesen bezüglich des Themas.

- Wenn Antowort Nein, bitte um eine Beorderung - und teile Deinen Beförderungswunsch mit (im Idealfall hat man sich die letzten Tage nicht zu blöd angestellt, sonst wird es hier schwierig).

- Der KpFw sollte sich dann um eine Beorderung kümmern und kann sich dann auch gleich um die (mögliche, nicht notwendige) Beförderung kümmern.

OGFabian

Also ich bin nicht beordert worden, sonst würde ich ja leistungszuschlag erhalten, richtig?
Das wort "beordert/Beorderung" steht auch nirgendwo.
Und wenn keine freien DP mehr sind?
Ich hab wenig lust-im Falle ich mach noch mehr Wehrübungen- noch in 2 Jahren als OG rumzulaufen. ist jetzt schon komisch und außerdem auch ne Geldfrage.

Grüße

KlausP

ZitatAlso ich bin nicht beordert worden

Wenn Sie keine entsprechende Mitteilung von Ihrem KWEA erhalten haben, dann sind Sie es nicht. Ihre Beorderung kann nur Ihr Truppenteil eonleiten. Dazu sollte der Spieß Verbindung mit dem Reservistenbearbeiter (daskann einer der PersFw oder der PersUffze im BtlStab sein, aber auch ein Anderer) aufnehmen und dem mitteilen, dass er daran interessiert ist, dass Sie bei ihm in der Einheit beordert werden. Dass der Spieß weiss, welche Res-Stellen bei ihm aktuell besetzt sind, wage ich aus eigener langjähriger Erfahrung als ResBearbeiter zu bezweifeln. Der ResBearbeiter leitet dann Ihre Beorderung beim zuständigen KWEA ein. Durch das KWEA  werden Sie dann befragt, ob Sie mit der Beorderung einverstanden sind und wenn dann alles in Sack und Tüten ist, bekommen Sie die Mitteilung vom KWEA, dass Sie auf dem Dienstposten "xyz" bei der Einheit "uvw" beordert sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Und in diesem Falle, heisst konkret da Sie nicht beordert sidn, können Sie leider auch nicht befördert werden! Dies ist durch die ZDv 20/7 kategorisch ausgeschlossen!

Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 202:

"Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten beordert sind. ..."

OGFabian

Montag is unser Spieß wieder da, da werde ich ihn gleich mal anhauen.
Ein HFW meinte gestern zu mir, dass es-vorrausgesetzt ich werde beordert-gleich zum SG werde. was ist da dran?
Bzw gibts irgendwas wo man das auf Deutsch nachlesen kann ohne mehr als 1 h zu benötigen?
Grüße

Schamane

Nun wenn sie Beordert werden, dann sollte der Beförderung wenig im Wege stehen. Nachlesen kann man das in der ZDV 20/6 wenn ich mich nicht täusche, da ist eine Tabelle für Mannschaften mit Zeit ab Diensteintritt in die BW und Wehrübungstage, dass hat man in 1 min überblickt.

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