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fwdl verlängerungsprämie

Begonnen von SaveKIZ, 15. August 2012, 18:02:59

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SaveKIZ

Hallo
Ich habe mitbekommen das es eine prämie gibt wenn man als fwdl'er seine dienstzeit verlängert.
Dienstantritt hatte ich am 02.01.2012 als fwdl 7. Nun habe ich auf 23 monate verlängert.
Nun habe ich folgende fragen:
1.steht mir die prämie überhaupt zu
2. Wieviel euro pro verlängerten monat gibt es
3. Wann bekomme ich das geld falls es mir überhaupt zusteht
Bedanke mich schonmal für die antworten  :)

KlausP

Wo haben Sie denn das mit der Weiterverpflichtungsprämie für FWDL her? Mir ist nur bekannt, dass es sowas unter bestimmten Voraussetzungen für SaZ Mannschafter gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SaveKIZ


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Ekkbert

Wurde mir damals schon zu 2011 versprochen, habe sie auch nicht bekommen,die KWEA machen das um neue zu locken... sagen nach der Probezeit, und dann? Tja :D

ulli76

Na- wahrscheinlich hast du bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Bestimmungen unter denen die Zulage gezahlt wird, ist ja kein Geheimnis, sondern für jeden nachzulesen.
Da kann aber Ralf bestimmt Licht in´s Dunkel bringen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

2011 (und nur da) gab es aber eine (Weiter)Verpflichtungsprämie für FWDL unter genau definierten Voraussetzungen, kann man bei intensiverem Suchen auch hier im Forum finden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pete.xx

moin, verlängerungsprämie steht jeden SaZ zu der seinen DZE bis zum 31.12.2013 hat und bis dahin verlängert

Ralf

Nein: nur bis Ende 2012:
BwRefBeglG Artikel 7 Änderung des BBesG Nr. 3 abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2013
...
3. § 85a wird aufgehoben.

Ob das Fachkräftegewinnungsgesetz eine weitere Möglichkeit offeriert und für welchen Personenkreis, dafür gibts derzeit keine Regelung. Ich bezweifel aber, dass -wenn da was kommen sollte- es die Lfb der Msch betreffen wird.
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