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Ablehnen interessierter Reservisten wegen Krankheiten immer zeitgemäss?

Begonnen von Cystofix, 07. April 2012, 00:46:24

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Cystofix

Hallo zusammen,

überall lese ich - hier im Forum und auch sonst im www - wie händeringend Reservisten gesucht werden, die über verwendbare berufliche Kenntnisse verfügen - vor allem auch in meinem Tätigkeitsbereich der (Intensiv-/Anästhesie-)Krankenpflege.

Nun wurde ich selbst 2009 - als ich mich um eine Stelle als SanFw im Bereich der ZMZ bewarb und diese im Grunde auch sicher hatte - im KWEA Mannheim zur Untersuchung geladen und wegen einer Hypertonie, die gut mit Medikamenten behandelt ist, direkt ausgemustert. Der Bescheid folgte einige Wochen darauf und ich habe mich ( aus privaten Gründen ) erstmal nicht mehr weiter darum gekümmert, wirklich viel hätte ich dem Arzt nach eh nicht machen können. Körperlich eingeschränkt bin ich sonst in keinster Weise.

Nun habe ich aber weiterhin Interesse an einer Mitarbeit als beorderter Reservist und mich interessiert einfach, wieso in einer Zeit, in der Reservisten teilweise Mangelware sind und auch sein werden, immer noch so rigide bei ALLEN Dienstposten ausgesondert wird.
Macht das Sinn? Was sagt Ihr?

Ich bestreite nicht, dass es für einen Auslandseinsatz/bestimmte Dienstposten absolut notwendig ist, körperlich zur Gänze gesund zu sein!

Nebenbei frage ich mich natürlich, ob es überhaupt noch möglich wäre, die Bundeswehr dennoch als beorderter Reservist zu unterstützen - und was dafür, wenn möglich, zu tun nötig wäre.

Herzliche Grüsse

Sven

ulli76

Du könntest es ja nochmal versuchen. Evtl. besteht bei dir die Möglichkeit, T6 zu bekommen. Das ist ja genau der Tauglichkeitsgrad in dem man als Reservist bestimmte Tätigkeiten ausführen darf.
An sich ist eine gut eingestellt Hypertonie kein zwingender Grund für eine Untauglichkeit.

Es geht in deinem Fall nich nur darum, dass du durch die Krankheit wesentlich in deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt bist, sondern darum, dass die Bundeswehr für die Dauer deiner Wehrübung die Kosten für die Erkrankung trägt.´
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KFlash

Es geht sogar noch dümmer.

Wenn man als Reservist eingezogen wird, dann erfolgt ja die Einstellungsuntersuchung. Dabei wird der BodyMassIndex bestimmt. Jeder über 31 wird direkt aussortiert. Klingt erst mal sinnvoll.
Aber nun stelle man sich mal einen Kraftsportler vor. 190 groß, 120kg schwer --> Ausgemuster, zu fett!?!?

Der Doktor der mir das erzählt hat schüttelt auch nur mit dem Kopf. Bei den Amis hat man das nebenbei erkannt. Dort gibt es wohl für verschiedene Staturen unterschiedliche BMI Skalen. Also bei / \ --> max 30, | | --> max 31, \ / --> max 32 oder so.

ulli76

Die Ver Gradation gibt es schon bei einem BMI von über 30, nicht 31. Betrifft nun mal sowohl Bewerber als auch aktive Soldaten als auch Reservisten.
Wenn du Kratsportler bist und deswegen dein BMI zu hoch ist, kannst du immernoch versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
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Schamane

@ Ulli76 der Ausschlußkatalog der Bw ist richtig lustig und die österreichischen Militärärzte haben sich die ZDV auch mal gegeben und sind aus dem Lachen nicht mehr herausgekommen.

Tommie

Wer darüber lacht und weshalb, kann uns eigentlich vollkommen LATTE sein! Fakt ist, der Katalog steht so da und alle Kandidaten werden danach behandelt und zwar alle gleich ;) !

Oscar Golf Mike

@ulli

Ich bin kein Kraftsportler aber könntest du Erklären worauf sich die Ausnahmegenehmigung begründet. Ich kenn da einen Kameraden (Resi) der ist sehr kräftig gebaut und dem hätten sie als angehenden GrenFw den Grennitauglichkeit entzogen und das nur weil er ein bischen zu schwer war.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

wolverine

Zitat von: KFlash am 18. Mai 2012, 14:17:29
Aber nun stelle man sich mal einen Kraftsportler vor. 190 groß, 120kg schwer --> Ausgemuster, zu fett!?!?
Ist klar und bestimmt der Regelfall; alle adipösen Fetties sind Bodybuilder ...
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Wenn ein Soldat für irgendetwas untauglich ist, kann er nen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Grundlage dafür ist üblicherweise, dass er auf dem DP gebraucht wird und den Mangel durch Erfahung wett machen kann.

Bei Übergewichtigen ist es oft nicht so schwer z.B. ne Ausnahme für den Einsatz oder für´s Fallschirmspringen zu bekommen, wenn sich das Gewicht im Rahmen hält und derjenige seine körperliche Fitness nachweisen kann. Vorteil wäre natürlich, wenn derjenige z.B. schon mal im Einsatz oder Springen war.
Eine andere Begründung ist z.B. wenn der Einsatzdienstposten von den Anforderungen dem Inlands-DP entspricht- ist z.B. bei klinisch tätigen Ärzten oft so.

Als Reservist könnte man bei Übergewicht (oder evtl auch Bluthochdruck) argumentieren, dass man schon x.-mal auf dem DP geübt hat, die Einheit Personalmangel hat/man eine Spezialqualifikation hat und der DP auch noch im wesentlichen aus Innendienst besteht.

Nur sollte man sowas tunlichst schon VOR der Wehrübung geklärt haben. Sonst dauert die Entscheidung länger als die Wehrübung.(Zu dem Thema hab ich ja schonmal ausführlich was geschrieben)
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Oscar Golf Mike

2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Colonel Sanders

Zitat von: KFlash am 18. Mai 2012, 14:17:29
Es geht sogar noch dümmer.

Wenn man als Reservist eingezogen wird, dann erfolgt ja die Einstellungsuntersuchung. Dabei wird der BodyMassIndex bestimmt. Jeder über 31 wird direkt aussortiert. Klingt erst mal sinnvoll.
Aber nun stelle man sich mal einen Kraftsportler vor. 190 groß, 120kg schwer --> Ausgemuster, zu fett!?!?

Danke, Du sprichst mir aus der Seele.
Zum einen ist das sture Nach-dem-BMI-richten purer Quatsch, denn es kommt ja immer auch wesentlich auf den Lebensstil an. Ich habe einen viel zu hohen BMI, bin auch kein Bodybuilder, sondern zugegebenermaßen ordentlich übergewichtig, aber dennoch würde ich mich als relativ fit bezeichnen, da ich recht regelmäßig im Fitnessstudio und beim Karatetraining bin. Damit unterscheide ich mich schon mal deutlich von jemandem, der vielleicht den gleichen BMI hat, aber nur auf der Couch sitzt und Chips futtert.

Zum anderen ist es auch so, dass Übergewicht den Menschen nicht automatisch für jede Tätigkeit in der Bundeswehr disqualifiziert (erst recht nicht als Reservist!). Ich bin, wie bereits an anderer Stelle geschrieben, gelernter Bürokaufmann - und ich wäre im Falle einer konkret angepeilten Beorderung sehr gespannt, ob mich die Bundeswehr-Medizin sogar noch für einen Bürojob in einem Stab "untauglich" schreiben würde. Wenn ja, wäre das schierer Wahnsinn...

Aber immerhin ist man mit der "Signierziffer 6" ja schon mal auf dem richtigen Weg.

Tommie

Tja, "Colonel Sanders", leider ist das, was Sie dazu denken, absolut unmassgeblich ;) !

Wir hatten das ja schon zur Genüge: Es funktioniert genauso, wie im bayerischen Bierzelt. Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder ;) ! Hier wird die Musik von der Bundeswehr bezahlt und das Lied heisst "BMI > 30 ---> Finito la musica!"

Und mit einem BMI von über 30 gibt es auch kein "T 6", was einen für eine Reservistenverwendung ja noch zulassen würde, sondern schlichtweg für eine gewisse Zeit ein "T 4" und damit die Aufforderung abzunhemen und sich wieder vorzustellen. So lange der BMI nicht unter 30 gesunken ist, wird es auch dabei bleiben! Die nächste Stufe wäre dann die feststellung der Untauglichkeit, aka "T 5"! Und damit ist es auch aus mit der Teilnahme an DVags und mit Wehrübungen sowieso!

Colonel Sanders

Zitat von: Tommie am 18. August 2012, 11:00:17
Und mit einem BMI von über 30 gibt es auch kein "T 6", was einen für eine Reservistenverwendung ja noch zulassen würde, sondern schlichtweg für eine gewisse Zeit ein "T 4" und damit die Aufforderung abzunhemen und sich wieder vorzustellen.

Das ist offenbar nicht ganz richtig, wie dieser - ja auch an anderer Stelle bereits zitierte - Artikel zeigt:

http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?menu=0240&newsid=9895

Colonel Sanders

Zitat von: Colonel Sanders am 18. August 2012, 11:33:23
Zitat von: Tommie am 18. August 2012, 11:00:17
Und mit einem BMI von über 30 gibt es auch kein "T 6", was einen für eine Reservistenverwendung ja noch zulassen würde, sondern schlichtweg für eine gewisse Zeit ein "T 4" und damit die Aufforderung abzunhemen und sich wieder vorzustellen.

Das ist offenbar nicht ganz richtig, wie dieser - ja auch an anderer Stelle bereits zitierte - Artikel zeigt:

http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?menu=0240&newsid=9895

OK, Ergänzung bzw. Hinweis: Über den Artikel wird gerade im Thread "DVag: Schießen mit Handwaffen" diskutiert...  ;)

Tommie

Genau ;) ! Denn der Artikel zeigt gar nichts, wenn man die ZDv 46/1 dazu liest ;) !